• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1601209648258

    Nein, tatsächlich muss er nicht fragen, die Beschaffung einer alternative Beförderung wird von ihm verlangt zur Vertragserfüllung.

    Wenn du mit der Änderung nicht einverstanden bist teilst du das mit und gut is.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenfan04
    Dabei seit: 1457654400000
    Beiträge: 97
    geschrieben 1601369930205

    Hallo,

    hoffe bin hier grob richtig, wenn ein Flug mit Zwischenlandung ist und man aussteigen muss wird daraus dann ein Umsteigeflug, bisher konnten wir immer sitzen bleiben diesmal nicht daher die Frage.

    Danke für Antwort.

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten, als ein menschliches Vorurteil ( Albert Einstein )
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1601374792134

    Hallo, nein, nur wenn sich die Flugnummer ändert ist es ein Umsteigeflug.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Jess1512
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    Beiträge: 7
    geschrieben 1601643059523

    Wir haben folgendes Problem: Wir haben eine Reise nach Kreta über LMX gebucht mit Flügen Köln-Heraklion und zurück vom 6.-13.10.20 (15:05 hin mit Tuifly, 17 Uhr zurück mit Corendon). Vorgestern abend informiert uns LMX, dass unsere Flüge gestrichen wären und sie uns Alternativflüge von/nach Münster anbieten (4:30 hin, 9:50 Uhr zurück mit Corendon). Wir müssten uns bis 1.10.20 entscheiden, ob wir die Flüge annehmen oder kostenfrei stornieren wollen. Abflug ab Münster bedeutet für uns Anreise ab 18 Uhr von zu Hause, 3x umsteigen, Ankunft 23 Uhr Flughafen Münster um dann pünktlich zum CheckIn da zu sein (und das mit 2 Kindern). Auf meine Rückfrage sowohl an LMX direkt als auch über Holidaycheck, ob ein Alternativflug möglich sei (Aegan Airlines ab/bis Frankfurt mit Umstieg hinzu Thessaloniki, rückzu Athen) wurde uns heut 11:30 Uhr mitgeteilt, das sei nicht möglich, wir sollen uns bis 12:30 Uhr äußern, ob wir den Münster-Flug nehmen, ansonsten wird vom Reiseveranstalter storniert. Da das Hotel ausgebucht zu sein scheint (hatte auch nachgeschaut, ob ich alternativ neu buchen könnte) und ich auch kein vergleichbares Angebot gefunden hatte, haben wir nun zähneknirschend zugestimmt, da wir den Urlaub auf jeden Fall antreten wollen. Komischerweise ist der Tuifly-Flug ab Köln immer noch buchbar bzw. steht weiterhin bei den Abflügen da ... andere, die den gleichen Flieger haben, wurden bisher auch nicht umgebucht. Wie ist das Ganze zu werten: steht uns irgendeine Entschädigung für die ungünstige weite Anreise zu so unmöglichen Zeiten zu? Ist der Flieger überbucht und wir sind deshalb umgebucht worden? Irgendwie fühle ich mich übervorteilt ... Sorry für den langen Text und danke für Meinungen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1601644708273

    @Jess1512

    Euch steht auf alle Fälle ein rail&fly Ticket zu, sonstige Ansprüche habt ihr mit der Annahme der Änderung verwirkt.

    Es wäre aber auch nicht groß "was zu holen" gewesen, da die EU Fluggastrechte zur Zeit ja nur sehr eingeschränkt zur Anwendung kommen.

    Möglicherweise ist der Flug überbucht, was leider ebenfalls keine Wirkung auf Ansprüche entfaltet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Heide Witzka 1
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    geschrieben 1602364124257

    Hallöchen,

    eine Frage, uns wurde mitgeteilt, dass unser eigentlicher Flug von Leipzig nach Dresden nach Antalya verlegt wurde, was ansich kein Problem darstellt. Allerdings haben sich die Flugzeiten sehr zu unserem Nachteil ergeben, normal wäre um 6 hin, nun 10.25 und der Rückflug eigentlich 14.50 und nun um 9. Wir hatten bei der Buchung extra mehr gezahlt, da wir mit kleinem Kind reisen und nicht extra mitten in der Nacht los wollten. Was für Möglichkeiten hätten wir jetzt? Stornieren möchten wir natürlich nicht....

    Lg

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1602365173387

    Für den Start um 6 Uhr hättest du doch aber mit dem Kleinkind "mitten in der Nacht" losschlagen müssen ... trotzdem "verschlechtert" die Änderung auf 10:25Uhr? :flushed:

    Es nützt nichts mehr zu bezahlen für Flugzeiten - sie sind variabel.

    Du möchtest die Reise antreten und erwartest eine Reisepreisminderung?

    Rechne mit einem Gutschein in Höhe von max. 50€ "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

    Weder musst du auf der Rückreise um 9 Uhr erhebliche Beeinträchtigungen der Nachtruhe hinnehmen, noch wäre dein Vortrag irgendwie logisch hinsichtlich der ursprünglichen Zeiten.

    Happy holidays! :sunny:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9597
    geschrieben 1602370793755

    Die Denkweise von manchen ist schon eigenartig, der Hinflug um 06:00 Uhr d.h. um 04:00 Uhr am Flughafen zu sein und da ist die anfahrt zum Flughafen noch nicht berücksichtigt, wäre kein Problem gewesen.

    Beim Rückflug der 3 Stunden später startet als der ursprüngliche Hinflug, fällt es auf einmal auf, daß man mit einem kleinem Kind reist.

    So mancher User sollte sich seinen Post eher öfter vor dem posten zu Gemüte führen.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Heide Witzka 1
    Dabei seit: 1599818621086
    Beiträge: 5
    geschrieben 1602378810145

    Normal hätten wir einen Anfahrtsweg von 10 Minuten gehabt, online Check in am Abend vorher..

    Egal, ich werde keine geistreichen Fragen mehr stellen

  • Heide Witzka 1
    Dabei seit: 1599818621086
    Beiträge: 5
    geschrieben 1602379399255

    Trotzdem danke für Eure Antworten

    Lg

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