• _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1656615730920 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Ja, hast vielleicht recht bei 3x Annullierung. Zumindest aber mehrfach durchsetzbar möglich - vielleicht geht da aber noch mehr;-). Die Fälle häufen sich aktuell sehr - man darf gespannt sein....

    https://www.adac.de/news/urteil-doppelte-entschaedigung/#:~:text=Wird%20ein%20Flug%20annulliert%20und,Das%20hat%20der%20EuGH%20entschieden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1656617906186

    Ein vollkommen anderer Sachverhalt - daraus ergeben sich demnach wenig Anhalte zur Ableitung einer Spruchpraxis.

    Hier das Urteil ausführlich für jene, die es interessiert.

    Bitte berücksichtigen, dass eine Einzelfallprüfung erforderlich ist. Auch EuGH Urteile sind nicht generell grundsätzlicher Natur.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • schnatz77
    Dabei seit: 1294531200000
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    geschrieben 1657315335849

    Hallo zusammen,

    wie bei gerade vielen Reisen hat uns auch die Annulierungswelle der der LH getroffen .

    Unser Flug war am 27.6. geplant von DUS - München, München Faro.

    24 std vorher dann erst die Stornierung Düsseldorf - München . Dann auch die des Anschlussfluges mit dem Grund, dass wir den Flug nicht erreichen 廊

    Dee Flug sollte 10.20 in Dus abfliegen .

    Während wir die halbe Nacht ( 6 1/2 std ) bis 4 Uhr morgens in der Hotline hingen , würden wir automatisch umgebucht , ohne das wir zugestimmt haben . Und zwar Montag Abend statt Montag morgen Düsseldorf München . Die ganze Nacht Aufenthalt in München ( ohne Hotel ) und morgens um 8 Uhr dann weiter nach Brüssel  von Brüssel dann weiter nach Faro, wo wir letztlich dann erst Dienstag Abend eingetroffen wären .

    Durch unsere Hartnäckigkeit sind wie letztlich statt 10.20 auf 9.20 von Düsseldorf nach München umgebucht worden und dann wieder auf den ursprünglichen Flug München Faro.

    also alles ein mega Chaos, gerade die automatisch umbuchung mit 4 Personen ohne Hotel ist schon heftig wenn man bedenkt, dass letztlich der Flug 1 std früher auch möglich gewesen wäre .

    Zudem hingen dann die bei gebuchten Flüge irgendwo im System fest, also war online einchecken nicht möglich und wir mussten 14 std vor dem Flug noch stundenlang am Flughafen sitzen , um alles klären zu können. Im System war nämlich noch die umbuchung über Brüssel hinterlegt.

    Kann man in so einem Fall auch eine Entschädigung geltend machen ? Letztlich haben wir uns die Flüge ja selbst gesucht und sind geflogen .

    danke für eure Antworten … ich bin sehr auf eure Erfahrungen gespannt …

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1657321726742

    Ihr habt euer Ziel ohne Verspätung erreicht, es bestehen also keinerlei Grundlagen für Ansprüche auf Entschädigung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    geschrieben 1657321886153 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Hotel hätte LH zahlen müssen! Machen die auch eigentlich wenn man drauf hinweist. Vielleicht waren deren Kontingente aufgebraucht - aber da muss man am Ball bleiben! Zur Not selber buchen und Rechnung schicken.

    Entschädigung nach EU VO 261/2004 gibt es knapp nicht, da die Ersatzbeförderung genau eine Std. früher ging. Reicht also knapp nicht.

    @ vonschmeling: Auch eine Umbuchung auf einen früheren Flug kann sehr wohl zu einer Kompensation führen. Es geht nicht immer um zu spätes ankommen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1657347521500

    Bekannt. Aber auch da gibt es eben die zeitliche Eingrenzung (1h), die hier nicht gerissen wurde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    geschrieben 1657350618451 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Es ging dem User doch u.a. auch um die Vorverlegung. Dann wäre die adäquate Antwort gewesen, dass der Alternativflug leider nur 1:00 vorher ging und nicht 1:01. Bei deiner Antwort bekommt der Mitleser den Eindruck, dass es pauschal nur bei Verspätung (wenn diese große genug ist) etwas gibt.

    Die Vorverlegung wurde nicht erwähnt - die hier wie bereits geschildert um 1 min knapp nicht erreicht wurde.

    Ich denke diese Info ist auch für Mitleser nicht ganz uninteressant.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1657354098988

    schnatz77 wollte wissen, ob sich aus der selbstständigen Suche mangels passender Alternativen seitens des LFU ein Anspruch entfaltet.

    Der Sachverhalt Vorverlegung um mehr als eine Stunde entspricht Streichung wurde im passenden Kontext hier im Unterforum bereits dargestellt.

    Die "adäquate" Antwort lautet: Kein Anspruch auf Entschädigung (und nicht hätte hätte Fahrradkette).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • schnatz77
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    geschrieben 1657401864315

    Hallo zusammen,

    danke euch erstmal für eure Antworten .

    schade, ich muss gestehen ich hatte gehofft , dass sie zumindest für den ganzen Ärger 1 Tag vor Abflug eine Entschädigung erhalten . Letztlich mussten wir den Flug ja selber organisieren da die Umbuchung, die ins LH angeboten hat , unterirdisch war .

    verstehe ich auch nach wie vor nicht , wie man sowas als Vorschlag rausgeben kann 路‍♀️ Letztlich lief das wohl via Algorithmen…

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1657402648257 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Es wird immer gerechnet was die geringsten Kosten verursacht. Eine vierköpfige Familie die z.B. DUS- MUC- Chicago gebucht hat wird z.B. bevorzugt etc. Am Ende gab es ja für euch noch Platz. Also Glück gehabt!

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