Ja mich auch, wette mal 1:20 FTI
Flugzeitänderung vor der Reise
-
geschrieben 1651765781115"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
-
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1651766393208
Warten wir auf die Lösung
-
-
geschrieben 1651770454630
Warten wir ab, was toledo1954 zurückmeldet.
Ich tippe: Flug gestrichen (weshalb auch immer?), Alternative gesucht, nur DUS gefunden ...
Grade auf Strecken, die nicht grade unter bomben Nachfrage/Angebot ächzen passiert es häufiger, dass Abreise- und Ankunftsflughafen unterschiedlich sind.
Trotzdem nochmal mein Hinweis: Buchungsstelle kontaktieren, wenn man nicht direkt beim Vertrieb des RV gebucht hat hilft die Nachfrage bei diesem i.d.R. nicht weiter.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1656522416046
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur mehrmaligen Fluganullierung.
Unser Flug sollte am Dienstag morgen gehen. Montag Abend kam die Nachricht, dass der Flug anulliert wurde. Innerhalb von 30 min wurde uns ein Alternativflug einen ganzen Tag später (heute, also Mittwoch morgends) angeboten. Diese Umbuchung haben wir angenommen. Dienstag Abend erreichte uns dann die Nachricht, dass auch dieser Flug anulliert wurde. Wieder wurden wir auf einen Tag später (morgen) umgebucht. Auch für diesen Flug kam nun eben die Anullierung mit Umbuchung auf Freitag. Demnach wurden insgesamt 3 Anullierungen durchgeführt.
Nun werden unsere Urlaubstage immer weniger. Der Mietwagen vor Ort, welcher eigentlich gestern hätte abgeholt werden sollen kann leider nicht auf uns warten, unsere Unterkunft für die ersten zwei Nächte hat sich damit ebenfalls erledigt.
Nun die Frage(n): Wie sieht es mit dem Anspruch auf Entschädigung (Ausgleichzahlung) aus. Wird diese für jede Anullierung einzeln fällig (also in diesem Falle 3x)?
Und wie stehen die Chancen des Schadensersatzes für den gebuchten Mietwagen und die Unterkuft von Seiten der Airline? Bleiben wir auf den Kosten sitzen oder gibt es da eine Möglichkeit diese geltend zu machen?
Können wir diese auch geltend machen, wenn wir die Umbuchung auf Freitag nicht wahrnehmen und um die Rückerstattung des Flugpreises bitten?
Und wie sieht es mit dem Rückflug aus, welcher gemeinsam mit dem Hinflug gebucht wurde?
Danke schon einmal für die Hilfe und Infos.
P.S. es handelt sich nicht um eine Pauschalreise. Der Flug wurde einzeln gebucht. Es handelt sich um einen Flug aus der EU mit Sitz der Fluggesellschaft in der EU (Deutschland).
-
geschrieben 1656523748458 , zuletzt editiert von vonschmeling
Willkommen im Forum von HolidayCheck, Travfran!
Ganz blöde Sache das ...!
Da es sich nur um eine Buchung handelt kann auch nur einmal die pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/04 beansprucht werden.
Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein als der pauschale Anspruch kannst du diese mit Nachweis zur Erstattung geltend machen.
Alternativ käme also auch eine Erstattung des Flugpreises insgesamt in Betracht, nämlich falls ihr keine der Alternative auswählt und die Reise gar nicht antretet. In diesem Fall wäre das LFU dann auch auf die Erstattung der Kosten für nicht genutzte Leistungen am Zielort in Anspruch zu nehmen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1656528041272
Danke für die schnelle Antwort.
Das heißt, wenn wir nun den Flug nicht antreten wollen und uns die Kosten der Flugtickets erstatten lassen, haben wir dennoch Anspruch auf die pauschale Entschädigung, bzw. die Erstattung der tatsächlichen Kosten (die bei uns leider deutlich höher als die pauschale Entschädigung sind)?
Oder verlieren wir bei der Erstattung der Flugtickets den Anspruch auf die pauschale Entschädigung bzw. der tatsächlichen Kosten?
-
geschrieben 1656531974688
Ja, entweder pauschale oder spezifische Erstattung. Ihr müsst das evaluieren hinsichtlich der Risiken ....
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1656601523541 , zuletzt editiert von _aqua_sports_
@travfran sagte:
Nun die Frage(n): Wie sieht es mit dem Anspruch auf Entschädigung (Ausgleichzahlung) aus. Wird diese für jede Anullierung einzeln fällig (also in diesem Falle 3x)?
Ja, sofern keine höhere Gewalt (außergewöhnliche Umstände) vorliegt, theoretisch 3x Ausgleichszahlungen. Ansonsten würde sich das bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinziehen ohne weitere Folgen für die Airline.
-
geschrieben 1656608808686 , zuletzt editiert von vonschmeling
Diese Aussage bestreite ich. Eine Überkompensation ist in der VO nicht vorgesehen.
Vielleicht wäre es auch mal ganz interessant zu erfahren, um welches LFU und um welche Strecke es sich handelt. Immerhin kann das ausführende LFU die Beförderung auch einem anderen überlassen, was wunderlicher Weise hier gar nicht in Rede zu stehen scheint?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.