• HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1344608282000

    Mal eine kurze Frage an die Administration ;)

    Worin genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen diesem Thread und dem oben "festgetackertem" :frowning:

    Vor allem, da sie jetzt schon roundabout 6 Jahre nebeneinander her existieren, muss es da doch einen gravierenden Unterschied geben, leider bin ich aber nicht in der Lage, diesen zu erkennen. Oder dürfen hier einfach nur keine Verspätungen thematisiert werden und "oben" halt Beides?!

  • zeron161
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    geschrieben 1344625935000

    Also ich habe mich durch diesen Thread bereits durchgearbeitet aber noch nicht die Antwort auf meinen Fall gefunden.

    Bin gerade eben von meinem Reiseveranstalter telefonisch darüber informiert worden das mein gebuchter Direktflug, Air Berlin- von Hamburg nach Fuerteventura nicht nur in den Flugzeiten geändert hat sondern nun auch eine Zwischenlandung mit  Aufenthalt in Leibzig beinhaltet. Das gleiche Spiel beim Rückflug.

    Ursprüngliche Zeiten:

    Abflug Hamb. 12:45 Ank. Fuerteventura 16:50

    Abflug Fuerte 16:05 Ank. Hamburg 21:55

    Jetzige Zeiten:

    Abflug Hamb. 15:20 -Zwischenstop Leibzig ab 16:55 Ank. Fuerte 20:40

    Abflug Fuerte 09:05 - Zwischstopp Leibzig ab 15:20 Ank. Hamb.16:05

    Mir geht gar nicht mal um die an- und Abflugzeiten, ist zwar ärgerlich aber anscheinend legal.

    Aber was ist mit meinem gebuchten Direktflug, der sich nun als Einsammelflug entpuppt.

    Ich habe nicht schlecht lust die Reise aus diesem grunde zu stornieren.

    Ist das Reiserechtlich möglich?

    Beste Grüße

    Jens

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • Chris737
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    geschrieben 1344626461000

    Hallo,

    ein Direktflug kann dem Wortsinn nach durchaus eine oder mehrere Zwischenlandungen enthalten. Was Du meinst ist ein Non-stop-Flug. Nur wenn Dir explizit ein Non-stop-Flug zugesichert wurde, kann man vielleicht etwas machen. Aber in aller Regel behalten sich Reiseveranstalter die Änderung der Flugroute vor.

    Gruß

    Chris

  • C.+S.
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    geschrieben 1344626799000

    @Jens:

    Zitat:

    "Direktflug und Non-Stop-Flug sind Begriffe, die häufig gebraucht werden, nichtsdestotrotz aber oft völlig falsch interpretiert werden. Dies gilt es zu ändern. In einem Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 12. 03. 1997 (Aktenzeichen: 3 C 1128/95), in dem die Frage geklärt wurde, ob eine Zwischenlandung bei einem Direktflug als Reisemangel zu werten sei, wurden die Begrifflichkeiten nochmals erläutert. So versteht man unter einem Direktflug eine Luftverkehrsverbindung von zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung wird hingegen als Non-Stop-Flug bezeichnet. Die Frage, ob eine Zwischenlandung bei einem Direktflug einen Reisemangel darstellt, wurde somit vom Amtsgericht Nürnberg verneint."

    zu finden unter:  http://www.fluege.de/Katalog/Direktflug/Glossar-2465

     

    Davon abgesehen wurde genau diese Definition bereits x-mal hier im Forum erläutert.

    VG

  • zeron161
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1344627119000

    @Chris737:

    Hallo Chris,

    nein, es ist ein gebuchter Direktflug.

    Also mit anderen Worten könnte mein Hinflug auch so aussehen:

    Ab Hamburg- Leibzig-Düsseldorf-Saarbrücken-Stuttgart-München-Paris etc.pp- Ankunft Fuerteventura??

    Was hat das bitte noch mit der Wortdefinition Direktflug zu tun?

    Wenn die deutsche Bahn 1 Stunde Verspätungen hat muss sie Schadenersatz zahlen aber Fluggesellschaften bauen sich ihre Pläne wie und wann sie wollen und das schön auf dem Rücken ihrer Kunden.

    Hier ist der Gesetzgeber gefordert!!

    LG

    Jens

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • zeron161
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1344627670000

    @C.+S.:

    Nicht ganz korrekt, habe bereits auch ein wenig geschaut.

    Reisemangel: Zwischenlandung bei vereinbartem Direktflug - AG Rostock vom 18.03.2011 - Az. 47 C 241/1026. Oktober 2011

    Eine Zwischenlandung bei einem gebuchten Direktflug, durch die sich der Flug um 4 Stunden 40 Minuten verlängert, stellt einen Reisemangel dar und berechtigt den Fluggast zur Minderung des Reisepreises. Das Amtsgericht Rostock hielt bei einer Unterbrechung eines gebuchten Direktfluges nach Bangkok durch eine Zwischenlandung in Dubai einen Minderungsbetrag von 10 Prozent des Tagesreisepreises für angemessen.

    Urteil des AG Rostock vom 18.03.2011

    Aktenzeichen: 47 C 241/10

    RRa 2011, 123

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1344628974000

    Durch dieses eine Urteil wird aber die Definition Direktflug nicht zum Gesetz und kein anderes Gericht muss sich an die Entscheidung des AG Rostock halten.

    Wenn Du weiter die Begründung durchliest, wirst Du feststellen, dass dies wohl ein Pyrrhussieg war, denn bereits die vorgerichtlichen Rechtanwaltskosten, die ja auch nur zum Bruchteil des Obsiegens vom Beklagten zu zahlen sind, überschreiten den erstrittenen Betrag.

  • zeron161
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1344630388000

    @abholl:

    , denn bereits die vorgerichtlichen Rechtanwaltskosten, die ja auch nur zum Bruchteil des Obsiegens vom Beklagten zu zahlen sind, überschreiten den erstrittenen Betrag.

    Nicht wenn der Kläger im Besitz der Advocard ist ;)

    So wie es z. Zt. aussieht, ist die Rechtslage eindeutig nicht auf Seite der Verbraucher.

    Ich werde halt beim nächsten mal darauf achten einen Non-Stop Flug zu buchen.

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1344630857000

    ... und die Advocard die vorgerichtlichen Kosten dann auch wirklich übernimmt!!!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1344635708000

    zeron161:

    Wenn die deutsche Bahn 1 Stunde Verspätungen hat muss sie Schadenersatz zahlen

    Wie kommst du denn bitte auf diese Idee???  :frowning:

    Das jedenfalls völliger Mumpitz. :shock1:

    Direktflug - ganz einfach:

    Wenn ein Mittelstreckenflug mit ein und demselben Fluggerät durchgeführt und höchstens 3h unterbrochen wird, lautet die korrekte Bezeichung Direktflug.

    Weder dein Konstrukt via via via ... noch eine Unterbrechung von mehr als 4h (wie im beurteilten Fall) würden also den Titel Direktflug rechtfertigen.

    Hingegen läge ein Reisemangel vor - unter keinen Umständen zu verwechseln mit den Ansprüchen aus Verspätungen und Anullierungen.

    Deine Flüge sind 1h05min bzw. 2h55min länger als das Non-Stop-Operating, also Direktflüge.

    Jau, achte mal auf Non-Stop Operatings beim nächsten Mal, vergiss aber nicht, die AGB bzw. ABB der Airline durchzulesen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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