• Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
    Beiträge: 1992
    geschrieben 1344644216000

    @vonschmeling

    Im Fernverkehr der Deutschen Bahn kann man sich tatsächlich ab 60 Minuten 25% des Fahrpreises erstatten lassen und ab 120 Minuten 50%.

    Fahrgastrechte

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1344646619000

    Zwischen den Begriffen 'Schadenersatz' und 'Entschädigung' gibt es schon einige Unterschiede, aber relevant sind hier einzig die AGB oder ABB des Veranstalters/der Airline.

    ...und nicht vergessen, im Gegensatz zu Charter Bombern bewegt sich die DB im mit Fahrplänen geregelten Linienverkehr.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1344818437000

    @Urlauber61

    Das ist mir bekannt, hat mit Schadensersatz aber nicht das Mindeste gemein und ist zudem die Erwähnung im Kontext absolut bizarr im Blick auf einen "Vergleich".

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
    Beiträge: 325
    geschrieben 1344963156000

    curiosus:

    Medelon, wenn man natürlich getrennt und dennoch einen Touribomber bucht, dann macht das in diesem Fall wenig Sinn. Getrennt buchen und mit einer richtigen Airline fliegen, das macht Sinn. ;)

    OT: Touribomber gebucht - nur Flug - Rückflug Verschiebung um 6 Stunden nach vorne:

    kostenlose Stornierung bzw. kostenfreie Umbuchung angeboten! Übrigens: auch "Linienflieger" ändern tatsächlich manchmal ihre Flugzeiten.

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
    Beiträge: 1960
    geschrieben 1345375110000

    "Airlines verschaukeln Passagiere"

    www.stern.de/reise/service/aergernis-flugzeitenaenderung-airlines-verschaukeln-passagiere-1878375.html

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • Kugelblitzin
    Dabei seit: 1250294400000
    Beiträge: 41
    geschrieben 1345385888000

    Hallo zusammen,

    aus einer heute getätigten Buchung

    "Beachten Sie bitte:

    Der Veranstalter kann die Flugzeiten jederzeit ändern. Maßgeblich sind die Infos auf Ihrem Ticket

     "

    Das ist ja wohl das Gegenteil zu den bisherigen Urteilen.

    Aber nett, dass es jetzt wirklich jeder mitkriegt *grrr*

  • edithe
    Dabei seit: 1242518400000
    Beiträge: 12396
    Zielexperte/in für: Türkische Riviera
    geschrieben 1345386460000

    Das ist ja schon lange bekannt.

    aber es ändert darran nichts..

    So ist es nun mal..

    Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.
  • zeron161
    Dabei seit: 1222214400000
    Beiträge: 481
    geschrieben 1345578526000

    @kiotari:

    "Airlines verschaukeln Passagiere"

    www.stern.de/reise/service/aergernis-flugzeitenaenderung-airlines-verschaukeln-passagiere-1878375.html

    Diesem Beitrag kann ich inhaltlich nur zustimmen.

    Ich hoffe das der ZVBV weiterhin gegen Reiseveranstalter und Airlines gerichtlich vorgeht.

    Es ist für dem Verbraucher nicht zumutbar das sich Veranstalter und Airlines in ihren AGBs derartige Hintertüren offen lassen.

    Die auf den Reiseunterlagen dokumentierten Abflug- und Ankunftzeiten müssen als Bestandteil des Reisevertrags gesehen werden.

    Einzige Ausnahme wären Ausfälle durch unvorhersehbare Umstände wie z.B. Maschinenschaden oder wie gerade vom BGH bestättigt, Streiks.

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1345585192000

    @zeron

    Das ist schon im Rahmen des Urteils mehrfach diskutiert worden, die Interpretation der Folgen jedoch gerät nicht unbedingt verbraucherfreundlich.

    Zudem ist erstens ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, zweitens lässt es diverse Optionen offen, die wahrlich nicht im Sinne der Pauschalreisenden wären.

    Im Übrigen haben die Veranstalter das Urteil angegriffen; aus Sicht des Verbraucherschutzes wäre es - zumindest bezüglich der Motivation! - ein Teilerfolg.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zeron161
    Dabei seit: 1222214400000
    Beiträge: 481
    geschrieben 1345625088000

    @vonschmeling:

    Zumindest kommt Bewegung in die Angelegenheit und es ist abzuwarten wie der BGH letztlich entscheidet.

    AGB`s die schriftlich dargestellte Vertragsbestandteile aushebeln sind nach Auffassung des VZBV sittenwidrig. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Düsseldorf im sinne jedes Reisekunden.

    @die Interpretation der Folgen jedoch gerät nicht unbedingt verbraucherfreundlich.

    @zweitens lässt es diverse Optionen offen, die wahrlich nicht im Sinne der Pauschalreisenden wären.

    Sollte der BGH im Sinne der Verbraucher entscheiden, könnten das die nicht offen kommunizierten Androhungen der Veranstalter an den Kunden sein.

    Da kann ich nur sagen: nicht ein Unternehmen entscheidet über seinen Erfolg oder Untergang- sondern der zufriedene zahlungskräftige Kunde. Dieses uralte Wirtschaftsgesetz wird selbst von findigen Winkeladvokaten nie außer Kraft gesetzt werden.

    ****Niveau ist keine Creme.****
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