• kater.koss
    Dabei seit: 1125014400000
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    geschrieben 1361018825000

    @ Kourion

    Doch mit „System“….

    Der gewünschte Flug zum Zielort ( Destination ) wird ja durchgeführt , allerdings ohne mich !

    Würde dieser gewünschte Flug zum Zielort (Destination) nicht durchgeführt, könnte ich eine Verschiebung der Flugzeit akzeptieren.

    Es bliebe die Frage zu klären , ob zum Buchungszeitpunkt überhaupt noch freie Plätze für diesen Flugtermin im Kontingent des RV vorhanden waren.

    Ansonsten ist dies eine Täuschung bei Buchung zum Nachteil des Verbrauchers und daraus kann sehr wohl Schadenersatz für verlorene Urlaubszeit abgeleitet werden.

    Freundlicher Gruss

    Wolfgang

     

    Gefährlich in Halbkenntnissen ist, dass immer die falsche Hälfte geglaubt wird ! ~~~ suum cuique ~~~
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1361019367000

    Nun, vielleicht wäre es dann sinnvoll über einen Wechsel des Veranstalters nach zu denken, wenn der Dich immer wieder enttäuscht!

    Oder, wenn die Flugzeiten für das Gelingen des Urlaubs wichtig sind, die Flüge im Einzelplatzverkauf zu buchen und die Hotelbuchung separat zu tätigen.

    Es ist ja nicht so, dass es keine Lösung gibt. Denn in Deinem Pauschlavertrag stand nie eine feste Bestätigung der Flugzeiten! Stets voraussichtlich!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1361019530000

    @kater.kross

    Bei meinen Flügen gab's nie ein Änderungssystem. :?  Denn wie ich schon schrieb, es kam einmalig bei Flügen mit TUIfly vor.

    Wenn's bei dir anders war / ist, tut mir das leid, ändert aber nichts an meinen Erfahrungen - die wiederum besagen, dass es kein System gibt.  :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1361019620000

    kater.koss:

    ...

    Es bliebe die Frage zu klären , ob zum Buchungszeitpunkt überhaupt noch freie Plätze für diesen Flugtermin im Kontingent des RV vorhanden waren.

    Ansonsten ist dies eine Täuschung bei Buchung zum Nachteil des Verbrauchers und daraus kann sehr wohl Schadenersatz für verlorene Urlaubszeit abgeleitet werden.

    ..

    _________________________________________________________________________

    @kater.koss

    die beweislast läge in einem rechtsstreit bei dir.

    soll heißen, DU müßest beweisen, dass zum zeitpunkt der buchung keine freie kapazitäten für den termin mehr frei waren.

    und selbst dann ist auf basis der agb für pauschalreisen eine änderung abgesichert

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1361019793000

    @kater.koss

    ... was aber im von @Horst-reist geschilderten Fall nicht bestätigt ist, er unterstellt der Airline "System".

    Hierzu eine kleine Info: Systematische Unterstützung kommt für die Airlines nur dann infrage, wenn sie einen wirtschaftlichen Nutzen erbringt.

    "Systeme" kommen zur Auslastung zur Anwendung, beispielsweise wenn Flüge zusammengelegt/ gestrichen werden. Ebenfalls unterstützt ein System, wenn Umläufe (Rotations) geändert werden müssen, auch dann kann es zu Verlegungen der Dispatchzeiten kommen.

    Ich habe allerdings den Eindruck, dass "dem System" hier die ihm innewohnende Perfidität beigemessen wird es sei so konzipiert, dass Horst-reist nie dann reist wenn er reisen will?

    :frowning:

    Sorry, aber das bedeutet keinerlei "wirtschaftlichen Nutzen" und ist damit dem Bereich "Mythen und Mysterien" um Airlines und ihre Arbeitsweise zuzuordnen ...

    :?

    @kater.koss

    Natürlich steckt in deinem Fall "ein System" hinter der Maßnahme, welches das ist hab ich aber glaub ich schon ausführlich genug erklärt ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
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    gesperrt
    geschrieben 1361019899000

    ...ob mit oder ohne System. Mal schauen was der BGH in seinem Urteil dazu sagt...

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28987
    geschrieben 1361019899000

    @kater.kross

    "daraus kann sehr wohl Schadenersatz für verlorene Urlaubszeit abgeleitetwerden."

    Mal kurz zu diesem Punkt:  An- und Abreisetage gelten nicht als Urlaubstage.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
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    gesperrt
    geschrieben 1361020023000

    ...Schadenersatz kann man eigentlich immer einfordern. Die Frage ist nur, ob auch erfolgreich... ;)

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1361020187000

    Das erledigt sich spätestens dann, wenn die Rechtsschutz "NÖÖÖÖÖÖ" sagt!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1361020414000

    @vs

    "ch habe allerdings den Eindruck, dass "dem System" hier die ihm innewohnende Perfidität beigemessen wird es sei so konzipiert, dass Horst-reist nie dann reist wenn er reisen will?"

    So habe ich es verstanden... dito was @kater.kross betrifft. 

    Und dieser Vermutung / Unterstellung (?) kann ich mich ganz und gar nicht anschließen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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