Maßgeblich ist nicht, was DU ableitest, sondern was ggf. ein Gericht ableitet.
Wenn´s dich allzusehr drückt, versuche den Klageweg anzustrengen.
Im Übrigen ist im EPV der Airlines sehr leicht nachzusehen, dass häufig die sehr frühen Flüge preiswerter sind, als beispielsweise die am späten Vormittag oder auch am Nachmittag.
Das ist beweisbelastbar und die angeblich so "starke Nachfrage" somit ein weiteres Märchen.
Der BGH wird sicher nichts zu den hier ausgestalteten Theorien zur Benachteiligung sagen, darauf braucht man also auch nicht zu warten ...
Zudem müssten dann als nächstes die Airline ABB moniert werden, die behalten sich nämlich genau dieselben Änderungen vor!