• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1361020433000

    @kater.koss

    Maßgeblich ist nicht, was DU ableitest, sondern was ggf. ein Gericht ableitet.

    Wenn´s dich allzusehr drückt, versuche den Klageweg anzustrengen.

    Im Übrigen ist im EPV der Airlines sehr leicht nachzusehen, dass häufig die sehr frühen Flüge preiswerter sind, als beispielsweise die am späten Vormittag oder auch am Nachmittag.

    Das ist beweisbelastbar und die angeblich so "starke Nachfrage" somit ein weiteres Märchen.

    Der BGH wird sicher nichts zu den hier ausgestalteten Theorien zur Benachteiligung sagen, darauf braucht man also auch nicht zu warten ...

    :?

    Zudem müssten dann als nächstes die Airline ABB moniert werden, die behalten sich nämlich genau dieselben Änderungen vor!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1361020786000

    Nur zur Info:

    15.1.

    Die planmäßigen Abflugzeiten können in angemessenem Umfang Änderungen unterliegen, die die beiderseitigen Interessen und die Zumutbarkeit für die Fluggäste berücksichtigen. Condor ist bemüht, die Änderungen von Flugzeiten auf ein Minimum zu beschränken. Condor wird alle Fluggäste unverzüglich nach Bekannt werden der Erforderlichkeit und Festsetzung der geänderten Flugzeit von den Änderungen der Flugzeit in Kenntnis setzen.

    Condor ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei Condor in diesem Fall für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.

    Quelle: AGB CONDOR Flugdienst

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
    Beiträge: 1254
    gesperrt
    geschrieben 1361021295000

    ...sag ich doch. Schaun wir mal was der BGH zu den AGB sagt. Wäre ja nicht das erste mal in der deutschen Rechtssprechung, das der BGH die AGB von Unternehmen -gleich welcher Art- ganz oder teilweise kippt.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28987
    geschrieben 1361023090000

    Womit wir - mal wieder ;) - bei dem Punkt angelangt wären:

    Wenn's denn "gekippt" werden sollte, gibt's dann

    a) gar keine Angaben mehr zu den Flugzeiten  und

    b) werden Pauschalreisen mit zugesicherten festen Zeiten dann erheblich teurer ?

    Es dreht sich im Kreis...  ;)    und ich tippe mal - wie schon zuvor - auf a) und b).

    Und schreibe ebenfalls erneut: Schaun wir mal...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
    Beiträge: 1254
    gesperrt
    geschrieben 1361023778000

    ...und auch dann gelten garantiert wieder die Regeln der freien .... Marktwirtschaft. Die RV und die Fluggesellschaften wollen schließlich ihre Reisen verkaufen und die Verbraucher ihren Urlaub machen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1361025052000

    @querenburg

    Es geht mir um die Wechselwirkung:

    Gerichtlich entschieden wird der Sachverhalt, ob die AGB der Reiseveranstalter haltbar sind oder den Kunden unangemessen benachteiligen.

    Das bedeutet nicht, dass diese Klauseln - anders formuliert aber mit fast derselben Bedeutung - gleichzeitig in den Airline AGB angegriffen werden.

    Was passiert, wenn du einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise verkauft hast, den die Airline wegen beispielsweise eines straffen Sparplans storniert und nur den zweiten am Tage (sagen wir später) durchführt? Lt. ihren AGB ist die Airline zu "Änderungen im angemessenen Umfang" ja bislang unbestritten berechtigt.

    Wie sichert sich der Veranstalter gegenüber seinem Leistungsträger Flug ab, um die Verbindlichkeit es zugesagten Operatings zu erfüllen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1361025176000

    Mal ganz ehrlich, Querenburg, viele verstehen doch die Gesetze von Angebot und Nachfrage schon jetzt nicht. 

    Denn dann würden sie sich z.B. bei der Urlaubsbuchung nicht nach dem billigsten Preis orientieren, sondern sich die Leistungen und deren Verbindlichkeit genauer ansehen und dann das kaufen, was sie eigentlich haben wollen. Zu Angebot und Nachfrage gehört nämlich auch die Prüfung der Ware und ihrer Eigenschaften VOR dem Kauf!

    Wenn es dann zu spät ist, kommt das Gemecker und die Rechthaber und Prozesshansel bemühen die Gerichte und fordern den Gesetzgeber auf, sie vor ihrer eigenen Blödheit zu schützen. So kann man sich selbst die eigene Freiheit kaputt machen! Wer nämlich alles reguliert haben möchte, darf sich nicht über Einheitsprodukte und mangelnde Individualität wundern oder gar beschweren...

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1361026318000

    Klasse Beitrag @ abholl, vor allem die letzten beiden Sätze!

  • HC-Mitglied81428
    Dabei seit: 1231804800000
    Beiträge: 1254
    gesperrt
    geschrieben 1361026575000

    @vonSchmeling

    auch hier haben wir unterschiedliche Auffassungen.

    Ich bin Verbraucher, verkaufe keine Reisen und mache mir weder innerhalb noch außerhalb des Forums die Gedanken über die Sorgen und Nöte der RV oder der Fluggesellschaften. 

    Zunächst also der erste Schritt nämlich die Entscheidung des BGH. Dann erst dann erfolgt der zweite Schritt... über den man derzeit nur spekulieren kann.

    @abholl

    so lange ich die Gesetze der Markwirtschaft verstehe, bin ich zufrieden  ;)  und finde es einfach nur schade, wenn der eine oder andere hiermit Probleme hat. Mein Wahlspruch lautet "Geiz ist nicht immer geil und billig muss nicht immer preiswert sein". 

    Aber auch zu deinem zweiten Absatz vertrete ich eine andere Aufffasung

    Das Bemühen der Gerichte gehört zu den demokratischen Grundrechten eines jeden Bürgers. Und wenn der BGH -egal welche- AGB eines Unternehmens ganz oder teilweise kippt, kann der klagende Bürger nicht blöde sein. Vielmehr muss der Unternehmer mit seinen unangemessenen Bedingungen und Forderungen einfach nur als unverschämt angesehen werden.

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1361027150000

    Kurze Gegenfrage, wurde denn der Bürger gezwungen, den Anbieter mit den unverschämten und unangemessenen AGB zu wählen?

    Nein!

    Und wenn deswegen sich der Großteil entscheidet, passendere Angebote wahrzunehmen, dann reagiert der Markt ganz schnell.

    Ich bin der Auffassung, wer nicht versteht, welchen Vertrag er im Begriff ist, abzuschliessen und sich nicht darüber schlau machen will, sollte keinen abschliessen dürfen.

    Es spricht jeder vom mündigen Verbraucher, aber die meisten tun alles dafür sich selbst zu entmündigen!

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!