• Teje
    Dabei seit: 1153785600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1153843165000

    Hallo, habe folgendes Problem: Wir sollten eigentlich am 30.07. um 10:35 nach Tunesien fliegen. Nun bekamen wir mit den Tickets die Flugzeitänderung auf 23:00 Uhr mit Ankunft um 01:45 Uhr am 31.07. Das alles mit einem 2 jährigen Kleinkind.

    Rückflug statt 12:40 um 19:20 - ok, das kann man noch verschmerzen.

    Kann mir jemand sagen ob in diesem Fall eine Minderung in Frage kommt? Ich denke mal die Schmerzengrenze ist hier bei weitem übertroffen.

    Vielen Dank im Vorraus

  • Marmaris3
    Dabei seit: 1097798400000
    Beiträge: 86
    geschrieben 1153844891000

    Hallo Teje,

    probiers mal mit der Suche im Reiseforum, da wirst du genügend Antworten auf deine Frage bekommen.

    Und was die Schmerzgrenze betrifft, es ist ein Anreisetag. Da wirst du keine Minderung bekommen.

    VG Jürgen

    Wer rechts- oder linksschreibfehler findet, darf sie gerne behalten!
  • Teje
    Dabei seit: 1153785600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1153845833000

    @'Marmaris3' sagte:

    Hallo Teje,

    probiers mal mit der Suche im Reiseforum, da wirst du genügend Antworten auf deine Frage bekommen.

    Und was die Schmerzgrenze betrifft, es ist ein Anreisetag. Da wirst du keine Minderung bekommen.

    VG Jürgen

    Danke für die prompte Antwort. Bei der Suche hab ich es natürlich schon versucht, meistens geht es aber nicht um so viele Stunden. Wie soll ich den Satz von der Verbraucherzentrale verstehen?

    Zitat: Grundsätzlich müssen Sie den ersten und den letzten Urlaubstag vollständig zur An- und Abreise einplanen. Sie können den Reisepreis nur mindern, wenn durch die Flugverlegung Ihre Nachtruhe verkürzt oder der zweite bzw. vorletzte Ferientag ebenfalls beeinträchtigt wird. Dann sollten Sie dies unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen.

    Die Frage stellt sich mir auch, was ist denn An- und Abreisetag? Redet man da von 24 Stunden oder geht das nach Datum???

    Bitte nochmal antworten....

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1153854846000

    Jeder Tag hat 24 Stunden, Ihr startet planmäßig vor 24:00 Uhr also alles paletti!

    Selbst wenn Ihr durch eine Verspätung erst um 03:00 startet ist das noch OK.

    Erst bei absehbarer Verspätung von mehr als 6 Stunden steht euch ein Hotelzimmer zu und im Anschluss ein Reisepreisminderung die dann aber lächerlich gering ist, 5% pro zusätzlicher Sunde vom Tagespreis, bei einem 14 Tage Urlaub zu €1400.- also € 5,- pro zusätzlicher Stunde....das wars dann....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1153857154000

    Teje schrieb:

    Verbraucherzentrale...

    Zitat: "Grundsätzlich müssen Sie den ersten und den letzten Urlaubstag vollständig zur An- und Abreise einplanen. Sie können den Reisepreis nur mindern, wenn durch die Flugverlegung Ihre Nachtruhe verkürzt oder der zweite bzw. vorletzte Ferientag ebenfalls beeinträchtigt wird. Dann sollten Sie dies unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen."

    Sollte das wirklich keine Rolle spielen? Die Nachtruhe wird ja erheblich verkürzt.

    Hoteltag, soweit ich weiß = 24 Stunden von 12 h mittags bis 12 h mittags.

    Tejes Hoteltag hätte somit am 30.07. um 12 h mittags begonnen.

    Tatsächliche Ankunft im am 31.07. gegen 2 h am Flughafen, hinzu kommt der Transfer zum Hotel. Ich würde das als erheblich verkürzte Nachtruhe bezeichnen und auch als Beeinträchtigung des zweiten Ferientages, der am 31.07. um 12 h mittags beginnt.

    Hier wird von zwei verschiedenen Dingen gesprochen. Einmal der reinen Flugverspätung und zum anderen dem Verlust eines Urlaubstages auf Grund von Flugverschiebungen oder -umbuchungen durch den Veranstalter. Ich denke, man muß differenzieren.

    Nochmal, ganz klar: für Flugverspätungen gelten THs Berechnungen, nicht aber für Umlegungen/Umbuchungen der Urlauber durch die Veranstalter.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1153865668000

    Die Anzahl der nächte stimmt, das Zimmer kann vor 12:00 Uhr bezogen werden, kein Problem für den Veranstalter (sonst würden die es auch nicht hunderttausendfach Praktizieren)

    Einzig wichtig ist, dass die Reise PLANMÄSSIG am Anreisetag vor 23:59 Uhr beginnt, mehr nicht.

    Bis jetzt hat noch jeder der vor 07:00 Uhr tatsächlich am nächsten Tag im Hotel war seine Klage verloren....(es sei denn es war eine Kurzreise bis 3 Tage, da wird das enger gesehen)

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  • DreamingAngel
    Dabei seit: 1151884800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1153867209000

    hm, mir ist ja sowas ähnliches passiert aber ich bin ja nach Verlegung der Zeit um 00:00 geflogen, aber mein Freund sagt mir grad, dass wir um kurz vor 7 ankamen so um 10 vor ca.

    kann man das am Hoetlcomputer denbn überprüfen wieviel Uhr das war?

    Aso unsre Nachtruhe war ja mal keine, da wir ja die ganze Nacht geflogen sind, in einer erbärmlich lauten und warmen Maschine und erst um 5:30 ca am Flughafen waren und die "Nacht" ja quasi für die Nachtruhe vorbei war ..

    Um 9 Uhr also nach ner Stunde Schlaf nachm Frühstück bollerten auch die ersten Gäste durch den Flur, so dass da keine Nachtruhe besonders durch den Flug gegeben war..

    Wie siehst denn da aus?

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1153869575000

    Keine Chance, das mit der Nachtruhe ist sehr wackelig..würde das nicht riskieren, wüsste auch kein Urteil das dem entspricht.

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  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1153870688000

    Thorben, das habe ich auch irgendwo mal gelesen - wegen der Nachtruhe. Ich muß suchen. Man kann sich nicht darauf berufen, wenn der Flug spät angesetzt war und etwas Verspätung hatte. Aber wenn der Flug von morgens auf die Nacht verlegt wurde (seitens des Veranstalters), sieht es möglicherweise anders aus. Umgekehrt natürlich auch, wenn das Rückflugticket auf 14.oo h lautet, der Flug aber auf 5.oo h vorverlegt wird und die Gäste um 2.oo h nachts abgeholt werden. Auch keine Nachtruhe.

    Deswegen denke ich schon, daß es einen Unterschied gibt zwischen einer reinen Verspätung aus technischen Gründen und einer Flug-Verlegung aus wirtschaftlichen Gründen von Seiten der Veranstalter, eben das Herumgeschiebe der "Paxe", bis der Flieger voll ist.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1153901433000

    Flugzeiten sind nie garantiert in sofern ist das mit der Nachtruhe kein Argument und es ist bekannt, dass die Flugzeiten sich im Charterverkehr jederzeit ändern können und dies kein Reisemangel ist sofern der Abflug am ersten Urlaubstag bis 23:59 Uhr geplant ist....

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