mal ganz abgesehen davon, dass eine Zwischenübernachtung v.a. bei einem Wechsel der Fluggesellschaften I M M E R Pflicht sein sollte!
Wenn du den Weiterflug verpasst, wegen schlechtem Wetter oder was weiß ich was, hast du nämlich gar keine Ansprüche.(Erklärung: Beförderungsvertrag mit Airline 1 ist erfüllt sobald du von A zum Umsteigeort B gekommen bist. Wenn du durch eine Verspätung B zu spät erreichst, um mit Airline 2 von B nach C zu kommen, kann es durchaus sein, dass bei größeren Verspätungen du z.B. Anspruch auf ein kostenloses Telefongespräch, Sandwiches oder bei tagelangen Verspätungen Übernachtungen hast. Aber niemand ist verpflichtet, dir deine Mehrkosten zu ersetzen um nach C zu kommen, geschweige denn dir den Flugpreis für den verpassten Flug mit Airline 2 zu ersetzen!!) Auch wenn du das nicht gern hörst ...
*insofern stimme ich TH voll und ganz zu, sei ausnahmsweise froh über die Änderung*
PS: Reisen sind nicht so planbar wie sich das hier mancher einer vorstellt. Das ist ein Netzwerk von Millionen von Menschen, und es sind auch durchaus im 21ten Jahrhundert noch Entfernungen zu überbrücken! Das kann freilich unvorhergesehene Ereignisse zur Folge haben - das gehört aber nun wirklich zur Reise als solche (von krassen, fahrlässig verursachten Ausnahmen abgesehen, und die gehören dann auch vors Gericht). Wer alles hundertprozentig perfekt haben will, der sollte wirklich lieber daheim bleiben. Und das ist jetzt nicht zynisch gemeint. Schiefgehen kann immer was.