• Dirk-1708
    Dabei seit: 1230681600000
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    geschrieben 1210163906000

    @ Chiara

    Wieso werde ich den Eindruck nicht los, dass Du dir jedesmal wenn bei einer Onlinebuchung irgendwas schief läuft insgeheim ins Fäustchen lachst?

    So nach dem Motto - Wäre der/die doch ins Reisebüro, da wäre das nicht passiert.

    Doch, auch im Reisebüro passieren Fehler. Ob es weniger sind als bei Onlinebuchungen vermag ich nicht zu beurteilen, aber Du stellst Dich hier immer als Gscheithaferl (sagt man in Bayern zu Besserwissern ;) ) hin und stellst Deine Branche als nahezu unfehlbar dar. So ist es aber nicht!

    Ich buche schon seit Jahren online und bei mir ist noch nie irgendwas schief gegangen. Es ist einfach komfortabler, schneller und einfacher. Du wirst die Zeit nicht aufhalten können, sondern mit Deinen Beiträgen bewirkst Du m.M. nach eher das Gegenteil von dem was Du eigentlich erreichen willst.

    Versuche doch einfach mal ein bischen weniger zu frohlocken, sondern stelle dein Fachwissen zur Verfügung.

    Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.
  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1210164433000

    @ kitron

    nein, ich lache mir nicht ins fäustchen und stelle keine branche als unfehlbar hin, da jedem menschen fehler unterlaufen können; diese fehler bei denen hier nach hilfe geschrien werden, sind individuelle fehler, die hätten vermieden werden können, wenn man sich hilfe geholt hätte, wenn man sie braucht und nicht blauäugig an etwas herangeht, wovon man keine ahnung hat... und das prangere ich an, nicht das jemand online bucht, aber sich nicht über die konsequenzen seines eigenen handels im klaren ist... und da dies kein einzelfall ist und bleiben wird, werden diese fehler immer wieder gemacht..... nur vermisse ich den eindruck, dass man aus diesen fehlern etwas lernt....

  • boerot
    Dabei seit: 1122940800000
    Beiträge: 354
    geschrieben 1210165238000

    @Kitron sagte:

    @ Chiara

    Doch, auch im Reisebüro passieren Fehler. Ob es weniger sind als bei Onlinebuchungen vermag ich nicht zu beurteilen, aber Du stellst Dich hier immer als Gscheithaferl (sagt man in Bayern zu Besserwissern ;) ) hin und stellst Deine Branche als nahezu unfehlbar dar. So ist es aber nicht!

    @ Kitron

    Jo, mehr Fehler als mein Reisebüro 2007 gemacht hat, kann ich in 30 Jahren online nicht machen! :laughing: :rofl: :rofl:

    Kontrolle ist gut - Vertrauen ist besser!!!
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1210165990000

    Hallo Kitron,

    auch ich gehöre zu denen die bei sochen Postings schon einmal frohlocken. Obwohl ich nicht ein klassisches Reisebüro betreibe und natürlich auch eine (sehr gute) Homepage habe, so finde ich auch, daß die Online-Buchung etwas für Leute ist, die sich damit auskennen. Ich persönlich verstehe mich aber als klassisches Reisebüro. Wenn auch mobil.

    Beispielsweise haben wir eine super Flugbuchungsmaschine. Diese haben wir allerdings nicht online, sondern nur Intern. Der Grund ist, daß es sich hier um eine sogenannte scharfe Buchung handelt und alle Buchungen ohne weitere Kontrolle zu Festbuchungen werden. Das wollen wir aber unseren Kunden nicht zumuten und verzichten daher vielleicht auf den einen oder anderen Erfolg, stellen eine etwas weniger gute Version online, können aber dadurch alle Flüge vor einer Buchung kontrollieren.

    Vor allem sehe ich in meiner täglichen Arbeit immer wieder, daß sich für den Kunden ein gutes Reisebüro rechnet. Sicher nicht bei jeder Buchung und jedem Flug. Alles in allem gerechenet fährt der Kunde aber fast immer billiger. Wobei auch hier Ausnahmen sicher die Regel bestätigen.

    In diesem Zusammenhang kann man für das verlorene Geld und die aufgewendete Zeit sicher einige Servicegebühren der nächsten Flüge zahlen.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Zur Lösung des Problems: Die preiswerteste Version wäre wohl die passenden Flüge bei der Air Berlin heraussuchen und über die Hotline eine Umbuchung nachfragen. Sollten diese zum passenden Zeitpunkt günstiger sein, dann kann auch eine Stornierung und Neubuchung günstiger werden. In jedem Fall einmal mit AB direkt Kontakt aufnehmen und den Fall abklären.

  • FloHD
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1210190963000

    @Chiara Saluta sagte:

    das problem ist, das viele meinen, das internet sei ein rechtsfreier raum - quasi ein secónd live im first live -, dem ist nicht so, ein klick hier, ein klick da und schon ist ein vertrag zustande gekommen, da nützt es auch nichts, wenn man *nur* anfragen wollte, da das wollen bereits eine willenserklärung darstellt und bei annahme eines angebots mit beidseitiger willenserklärung ein vertrag zustande kommt.... so ist das eben

    Na ja, so einfach ist das auch im Internet nicht immer. Wenn ich nicht weiß, welche Art von Willenserklärung ich abgebe, habe ich die Möglichkeit, die Erklärung wegen eines Irrtums anzufechten. Evtl. muss ich dann aber einen gewissen Teil des entstandenen Schadens ersetzen, so denn einer entstanden ist.

    Ich könnte auch die irrtümlich abgegebene Willenserklärung zurückziehen bzw. widerrufen, sofern ich noch keine Angebotsbestätigung vom Veranstalter bekommen habe.

    Es gibt oft Mittel und Wege, zu gestalten.... ;)

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1210199681000

    ... träum weiter flohd, anfechtung wegen irrtum zieht nicht bei online buchungen/käufen, lies mal die einschlägigen gerichtsurteile dazu, dann wirst auch du klarer sehen

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1210201765000

    ... aber Veranstalter, die online-Buchungen entgegen nehmen, dürfen online-eingegangene Verträge wegen Irrtums anfechten???

    Recht gilt für beide Seiten - auch das der Anfechtung wegen Irrtums.

    edit:

    Veranstalter/jedes Unternehmen kann anfechten, auch wenn ein Vertrag (Willenserklärung) persönlich geschlossen wurde. Hat mit Internet/online wenig zu tun.

    Aber Du, liebe/r Chiara sprichst das Recht der Anfechtung dem Kunden ab, während der Verkäufer es jederzeit in Anspruch nehmen kann. Hhmmm... ich schließe daraus: der Verkäufer hat mehr Rechte als der Käufer. Das widerspricht dem, was ich gelernt habe und möglicherweise auch der Rechtsprechung.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1210233882000

    Natürlich kann auch ein Kunde seine abgegebene Erklärung anfechten:

    Anfechtung einer Willenserklärung (§§ 119 ff., 142 BGB)

    Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB)

    Beim Inhaltsirrtum will der Erklärende die Erklärung abgeben. Er irrt sich jedoch über die Bedeutung des Erklärten. Er misst der Erklärung subjektiv einen anderen Sinn zu, als sie objektiv aufweist.

    Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 2. Fall BGB)

    Beim Erklärungsirrtum äußert der Erklärende etwas, was er gar nicht erklären wollte, weil er sich verspricht oder verschreibt

    siehe http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/119ff.htm

    Aber man sieht schon beim Inhaltsirrtum lesen kann: er misst (seiner) Erklärung subjektiv einen anderen Sinn zu, als sie objektiv aufweist: ich bin in einer Buchungsmaschine, ich bin in einem Buchungsvorgang, ich werde aufgefordert, die Buchung abzuschließen - ob man da von einem subjektiv anderen Sinn ausgehen kann, wage ich aber zu bezweifeln.

    Will heißen, so wie der Veranstalter nachweisen, beweisen muss, dass er sich ausnahmsweise geirrt hat bzw. objektiv erkennbar sein muss, dass er sich geirrt hat, so muss der Kunde nachweisen, dass er beispielsweise auf einer Buchungsseite einer Fluglinie gar nicht buchen wollte...

    Wie gesagt, anfechten kann jedermann alles - ob man aber Erfolg haben wird, zeigt dann die Verhandlung: Die Klage ist begründet, jedoch in der Sache kein Erfolg!

    meint

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1210233992000

    @FloHD sagte:

    Ich könnte auch die irrtümlich abgegebene Willenserklärung zurückziehen bzw. widerrufen, sofern ich noch keine Angebotsbestätigung vom Veranstalter bekommen habe.

    Das ist nicht richtig: auch ein Kunde ist an seine Willenserklärung so lange gebunden, bis er vom Empfänger seiner Willenserklärung eine Nachricht erhält.

    Aber er kann sie anfechten!

    Unterschied: gebunden - anfechten... zwei verschiedene juristische Dinge, gell ;)

    meint

    Peter

  • Marcell
    Dabei seit: 1165363200000
    Beiträge: 360
    geschrieben 1210284331000

    Jetzt mal ganz im Ernst: Wie kann man nur so ... sein und "Echtdaten" bei einer Preisabfrage angeben??? Abgesehen davon ist die Seite von Air Berlin wirklich übersichtlich, Ts Ts Ts...

    Online gebucht kannst Du ja nur per Kreditkarte oder Lastschrift gezahlt haben. HIER HAST DU BESSERE CHANCEN ALS BEI DER BUCHUNG VIA RB!!! Einfach die Zahlung rückgängig machen und einen netten oder Beschwerde-Brief schreiben. Das hat bei mir bisher immer geklappt.

    Alles weiter per KM.

    So, liebe Chiara, Berthold und Jarek, stürzt Euch auf mich!!! ...Oder bietet den Kunden lieber auch einen kostenlosen Rücktritt an!!!

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