Ich muss mich da gar nicht groß auf Dich stürzen. Aber ich finde es FATAL ( um auch mal Dein Schreien zu verwenden ) und völlig deplatziert solch unbrauchbare und falsche Tipps zu geben.
Klar kann man eine Lastschrift rückgängig machen, aber dann wird Air Berlin halt die Thread-Eröffnerin nicht nur mit den Flugkosten, sondern direkt auch mit den Kosten der Rücklastschrift und allen weiteren damit verbunden Kosten ( Mahnung, Anwälte etc. ) belasten. Wir sind doch hier nicht beim Kindergeburtstag mit Topfschlagen!
Und ganz ehrlich: Bei einem netten Brief schmunzeln die Leutchen bei AB vielleicht noch ( und vielleicht findet sich ja jemand der gerade Vater oder so geworden ist und in seinem emotionalen Höhenflug sagt: "Ach was soll´s, sind wir heute mal nett!" ... was ich mir aber bei AB schon nicht vorstellen kann. ) bei einem Beschwerdebrief lachen die sich doch höchstens halbtot und lassen das Ding zusammen mit der zugehörigen Geschichte durch die digitale Hauspost laufen, damit auch jeder was davon hat!
Die Seite von AB wird ja nunmal mehrfach am Tag von verschiedensten Usertypen genutzt ( übrigens auch von Reisebüros ) und steht wohl wirklich nicht im Verdacht übermäßig unübersichtlich und verwirrend zu sein. Wenn man eine Buchung vornimmt und im gleichen Atemzug noch Kontaktdaten und Bankverbindung eingibt ( ich kenne die Endkundenseite jetzt zwar nicht übermäßig gut, aber ich meine doch, dass der Preis eines Tickets schon im ersten Buchungsschritt zu sehen ist und man erst im 3. oder 4. seine Daten eingeben muss oder? Wo soll da die "Preisanfrage" sein? ) ... also bitte. Aus Fehlern lernt man ... Dummheit muss bestraft werden ... und wie immer die klugen Sprüche jetzt lauten müßten. Die Schuld auf den Anbieter abwälzen zu wollen ist mehr als unverschämt.
Ach ja, das Reisebüro hätte natürlich auch keinen Grund gehabt so eine Buchung rückgängig zu machen. Warum auch?
Falls es eine "Preisanfrage" gewesen wäre, dann hätte es der Kundin den Preis mitgeteilt und nicht den Flug gebucht. Falls es eine Buchung hätte sein sollen, dann hätte das Reisebüro seine Vermittlungsleistung erbracht und darf zurecht erwarten bezahlt zu werden. Warum sollte es einen kostenfreien Rücktritt zulassen? Und falls ein Mitarbeiter im Reisebüro ( nachdem er sich ggf. halb totgelacht hat ) gerade Vater geworden ist ... tja, dann darf ich Dir versichern, dass dieser Mitarbeiter weit größere Chancen gehabt hätte für die Kundin die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Im Gegensatz zu einem normalen Kunden landen wir nämlich z.B. nicht in einem Callcenter auf Mallorca bei spanischen Germanistik-Studentinnen wenn es mal was "zu klären" gibt, gell? ( Sorry, aber der letzte Satz musste einfach sein ... )
Viele Grüße.