Habe gerade die AGBs studiert...
8. RV kann die Reise nicht wie vereinbart
durchführen oder muss die Reise vorzeitig
abbrechen
8.1 Programmänderungen, Abbruch oder
Nichtdurchführung der Reise
RV behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder
einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transport-
mittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern,
wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. RV bemüht sich je-
doch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls RV gezwun-
gen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei
Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen und
kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen
einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen, Streiks, ver-
spätete Eröffnungen von Hotels usw.) abzusagen, ist RV bemüht, Sie in
solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Er-
satzlösung anzubieten. Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, ist
RV befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von RV bereits
gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen.
Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.
8.2 Minder- oder Mehrkosten bei Programmanpassungen
Muss RV eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein
Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten
Sie von uns eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des
Vertrages aus einem unter Ziffer 8.1 bzw. 3.5 erwähnten Grund Mehrkos-
ten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr
als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das
Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom
Vertrag zurückzutreten.
8.3 Überbuchungsprobleme
Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren.
Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entspre-
chende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von
Ziffer 8.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten
8.4 Unterbeteiligung
Für einige von uns offerierten Pauschalreisen/Rundreisen gilt eine Min-
destteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an
einer solchen Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstän-
de vor, die RV vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Publikationen angebotenen Leistungen zwingen, kann RV die Reise bis spätestens 28 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absa-
gen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatz-
programm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstat-
ten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Kosten für bereits aus-
gestellte Flugtickets werden nicht übernommen. Weitergehende Ersatz-forderungen Ihrerseits sind aus-geschlossen