• vonschmeling
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    geschrieben 1460231138000

    Nachtrag

    Ich rekapituliere noch einmal:

    Man wollte dich telefonisch zu einer sofortigen Annahme der Änderung bequatschen.

    Nachdem du auf einer vorherigen Überprüfung des Angebotes bestanden hast stellte sich das Hotel als absolut nicht gleichwertig dar.

    Beim Telefonat mit dem Reisebüro gab der Veranstalter an, du seist trotz Vertragsnichterfüllung an ihn gebunden.

    Eine Zustimmung zu deinem Gegenvorschlag für ein 500 CHF preiswerteres Hotel steht noch aus.

    Das ist so himmelschreiend unseriös, dass es mir fast (leider nur fast, hahaha) die Sprach verschlägt!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ejdalyne
    Dabei seit: 1460160000000
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    geschrieben 1460232514000

    Mir hat es auch die sprache verschlagen... wollte ein traumurlaub zu meinem geburtstag... man wird ja immer wieder 30. Oder  :shock1:

    Entschuldige, ja genau so hat es sich abgespielt bis jetzt!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1460233158000

    Meine Mutter wurde mindestens 8x 40! ;)

    Davon abgesehen ist das natürlich noch der Gipfel der Enttäuschung, aus meiner Sicht ist jedoch das Verhalten des Veranstalters unter aller Kanone und du solltest gewiss seinen Namen hier nennen.

    Wie gesagt, meine Entscheidung wäre die sofortige Kündigung und ein Stammplatz auf dem Index.

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  • Ejdalyne
    Dabei seit: 1460160000000
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    geschrieben 1460233314000

    Index? Index für schlechte Reisebüros?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1460236996000

    Index für nie wieder zu optierende Veranstalter.

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  • Ejdalyne
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    geschrieben 1460237425000

    Wo finde ich disen? Hier?

    Ich hab gerade eine schöne Mail geschriben und warte ab. Ich gebe diesen nachher gerne bekannt.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1460239868000

    Wen willst du denn finden?

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  • Nibjnile.
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    geschrieben 1460241413000

    Ich glaube,den (deinen) Index @vs!

    Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1460242389000

    Oh - :? :disappointed:

    Den gibt es - mangels Interesse an pauschalen Buchungen ist der aber noch persönlicher als persönlich.

    Öger hat´s trotzdem geschafft (Verweigerung des Kündigungsrechtes bei Flughafenänderung) und der potenzielle aus den Schilderungen von Ejadelyne stiege gar auf Position 1 ein.

    Auf meinen Index kommen obligatorisch alle Veranstalter und Vermittler, die das BGB mit Füßen zu treten glauben können und den Kunden nur Blödsinn hinsichtlich ihres tatsächlichen Anspruchs verzapfen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ejdalyne
    Dabei seit: 1460160000000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1460277301000

    Habe gerade die AGBs studiert...

    8. RV kann die Reise nicht wie vereinbart

    durchführen oder muss die Reise vorzeitig

    abbrechen

    8.1 Programmänderungen, Abbruch oder

    Nichtdurchführung der Reise

    RV behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder

    einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transport-

    mittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern,

    wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. RV bemüht sich je-

    doch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls RV gezwun-

    gen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei

    Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen und

    kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen

    einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen, Streiks, ver-

    spätete Eröffnungen von Hotels usw.) abzusagen, ist RV bemüht, Sie in

    solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Er-

    satzlösung anzubieten. Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, ist

    RV befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von RV bereits

    gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen.

    Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.

    8.2 Minder- oder Mehrkosten bei Programmanpassungen

    Muss RV eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein

    Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten

    Sie von uns eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des

    Vertrages aus einem unter Ziffer 8.1 bzw. 3.5 erwähnten Grund Mehrkos-

    ten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr

    als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das

    Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom

    Vertrag zurückzutreten.

    8.3 Überbuchungsprobleme

    Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren.

    Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entspre-

    chende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von

    Ziffer 8.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten

    8.4 Unterbeteiligung

    Für einige von uns offerierten Pauschalreisen/Rundreisen gilt eine Min-

    destteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an

    einer solchen Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstän-

    de vor, die RV vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Publikationen angebotenen Leistungen zwingen, kann RV die Reise bis spätestens 28 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absa-

    gen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatz-

    programm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstat-

    ten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Kosten für bereits aus-

    gestellte Flugtickets werden nicht übernommen. Weitergehende Ersatz-forderungen Ihrerseits sind aus-geschlossen

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