Ich möchte nich anbringen das die Reise am 29.04. Beginnen würde...
Gebuchtes Hotel öffnet nicht rechtzeitig
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geschrieben 1460277705000
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geschrieben 1460279020000
Unter 8.1 angeführten AGB ist der Wechsel der Unterkunft rechtens wenn "unvorhergesehene Umstände" eintreten.
Ich glaube es ist interressant ob der Passus einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit. -
geschrieben 1460280457000
Es gab mal einen ähnlichen Passus bei einen deutschen Veranstalter. Der Passus wurde aber schon vor einigen Jahren entfernt.
Wäre für zukünftige Buchungswillige wirklich hilfreich, wenn du den Namen nennen würdest.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1460281153000
@Türkeifliegender
Ein solcher unvorhergesehener Umstand ist beispielsweise ein abgebranntes Hotel während des Urlaubs, keinesfalls jedoch eine verspätete Öffnung mangels Nachfrage.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1460281479000
Interressehalber.
Wenn ein unvorhersehbarer Umstand eingetreten währe, währe der genannte Passus rechtens?
PS. Das abgebrannte Hotel im Urlaub mal ausgenommen.
Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit. -
geschrieben 1460282554000
vonschmeling hast du die AGBs gesehen? Sieht schlecht für mich aus oder???
Weil eigentluch möchte ich schon gehen, das war der wunsch zu meinem 30. Geburtstag... Aber ich möchte die differenz und in dad hotel was ic gerne möchte...
Kurz ich will nicht verarscht werden...
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geschrieben 1460283198000
Wenn ich @Vonschmeling richtig verstanden habe,sieht es gut für Dich aus falls Du die Reise stornieren willst.
Die genannte Stelle der AGB ist für Deinen Fall nicht anwendbar.
Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit. -
geschrieben 1460286607000
Die Erstattung einer Preisdifferenz ist nicht zu erwarten, entweder du stornierst und buchst neu oder du schluckst die Kröte schlechteres Hotel zum gleichen Preis.
Im Grunde wurdest du mit jedem einzelnen Satz seitens des Veranstalters bereits verhohnepiepelt - daher auch mein Rat ihm umgehend den Rücken zu kehren.
Es gibt ein sehr umfangreiches Angebot an Türkeireisen auch im Kurzfristbereich.
Der fragliche Veranstalter mit "sie muss aber bei mir buchen" könnte mir gepflegt den Schuh aufblasen ...
@Türkeireisender
Das kommt sehr auf den Umstand an, prinzipiell halten solche schwammigen Formulierungen einer gerichtlichen Prüfung nicht stand und sind begrenzt auf Naturkatastrophen, Kriege etc., also Umstände, die gänzlich außerhalb der Sphäre des Veranstalters liegen.
Was hingegen Ejdalyne passiert ist tatsächlich nicht nur unseriös sondern schlichterdings rechtsmissbräuchlich.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1460306088000
Ich möcht noch den Schweizer Veranstakter seine Antwort Abwarten und geb euch dann bescheid. Auch um welchen Veranstalter es sich handelt. Jedoch ist es ein Schweizer unternehmen.
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geschrieben 1460311917000
Kündige
hast glück bist noch zuhause
ich war in der Türkei mein gebuchtes Hotel war überbucht der Reiseleiter sagte uns
1 gute und eine schlechte Nachricht schlechte das gebuchte 4 Sterne super Hotel ist leider überbucht
die gute bekomme zum gleichen Preis ein 5 Sterne Hotel als wir ins Hotel kammen 1 Stern ist noch gut die Abreisenten sagten noch viel Spass beim Überlebenstraining das war der WAHNSINN
bekamm zwar 80% vom Reispreis zurück aber auf das kann man verzichten ich wollte nur ERHOLUNG
trete vom diesen Vertrag zurück
Ich will Dir nur sagen die bieten Dir ein gutes Hotel an dann bekommst ein anderes
geh in ein Reisbüro buche dort wenns auch ein wenig teuerer ist die können dir doch auch bei der Kündigung helfen