• gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1327830258000

    Dann ist die Welt in Ordnung... :kuesse:

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1327846739000

    @Düren

    Du erwartest also nicht, daß du das erhälst, was du gebucht hast? :frowning:  

    Schau dir bitte mal die Ausgangsfrage an, dann erkennst du vielleicht, es wäre besser gewesen, wenn dir die Worte generell gefehlt hätten. :disappointed:

     

    @Petra

    Danke für die Information über den Ausgang deiner Bemühungen.

    Gut zu lesen, daß FTI zügig und positiv reagiert hat.

  • Düren
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    geschrieben 1327857161000

    Ich denke ihr habt mich falsch verstanden. Klar erwarte ich auch das ich geleifert bekomme was ich gezahlt habe - ich würde mich da nicht weniger ärgernm als der TO.

     

    ABER: Der Veranstalter hat einen Fehler gemacht und bietet KOSTENLOSE Stornierung an. Das mache ich dann oder nicht - je nachdem wie ich das einordne.

    Aber daraufhin zu einem Anwalt zu gehen und sich bezüglich der Verfahrensanleitung eines Reiseminderungsprozessses beraten zu lassen - tut mir leid - ich bleibe dabei - da fehlen mir die Worte. Wenn ihr das als nomal anseht dann bin ich halt unnormal und lebe gerne damit.

     

    Was ich wohl gemacht hätte das ich den Veranstalter angesprochen  (bzw. das Reisebüro für mich) hätte ob es nicht eine Reisepreisminderung dafür gäbe. Bejaht er das dann freue ich mich, lehnt er es ab storneire ich es oder akzeptiere es.

     

    Also in der Sache bin ich gar nicht anderer Meinung, nur wegen einer Mikrowelleneigenschaft zum Anwalt zu rennen - DARAN stoße ich mich.

     

    So, jetzt könnt ihr über mich herfallen. :p

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1327866851000

    gastwirt:

    .... aber wenn ich es mir so aussuche, weil ich Selbstversorger bin, habe ich Anspruch auf Minderung bei Nichterfüllung. Die 10% sind wohl angemessen.[/quote]

    schon. wenn ich mir etwas aussuche und vor ort feststellen muß, dass die zimmer nicht der beschreibung entsprechen, dann bin ich bei dir.

    wenn der urlauber vor reiseantritt informiert wird, dass die katalogausschreibung fehlerhaft ist und ein kostenloses storno anbietet (ist ja pflicht und kein angebot, weil der va so nett ist), habe ich wenig verständnis dafür, dass man die reise trotzdem antritt und anschließend mindern will.

     

    allerdings weiß ich gar nicht, um welche summe es hier geht. vielleicht kann sich petra dazu ja mal melden, wie viele euronen die 10% minderung ausmacht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1327868402000

    hallo Lexi,

     

    zu deiner Frage bezüglich der Summe, um die es geht: 

     

    75Petra75:

    Als wir das Hotel gebucht haben, hat uns das Hotel 938 Euro gekostet.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1327868608000

    @omali

    danke dir.

    na, da kann ich mir die 10% gerade noch selber ausrechnen :laughing:

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
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    geschrieben 1327868988000

    das Problem ist aber, dass es zum jetzigen Zeitpunkt zu dem Reisetermin lt. TO kein vergleichbares Angebot mehr gibt. TO hat bereits im September gebucht und jetzt (Ende Januar) bemerkt der RV dass es solche Zimmer nicht gibt?  aber hallo... :frowning:

    was nützt denn die kostenlose Stornierung, wenn zum jetzigen Zeitpunkt (aber lt. TO durchaus zum Buchungstermin im September) kein vergleichbares Angebot mehr zu erhalten ist… nüscht… ergo…

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1327869207000

    @demi

    stimmt. es gibt kein vergleichbares angebot.

    und trotz allem hat das zimmer , das nun bezogen wird, keine microwelle.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
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    geschrieben 1327869543000

    jau… aber eine nicht vollständig erbrachte Leistung kann auch nicht zu 100% abgerechnet werden

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1327869703000

    jau... daher ja die info 9 wochen vor anreise und den hinweis auf das recht, kostenlos stornieren zu können.

     

    hätte die to das erst vor ort erfahren, wäre ich zu 100% deiner meinung.

     

    aber wir drehen uns im kreis. mir ist schon ganz schwindelig :kuesse:

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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