@'Bazi' sagte:
Eine Umbuchung durch den Veranstalter, egal aus welchem Grund, ist immer ein Reisemangel. Schon dafür steht dir eine Entschädigung zu, sonst hättest du ja auch "Hotel-Roulette" buchen können.
Nur dieses habe ich derzeit als einzigen Aufhänger ! Man hat mir nur eine Alternative (Le Jerdin) angeboten, die mit den Leistungen des Le chauteau de prestige identisch ist. Uns gefällt, aber die Anlage nicht (insbesondere der Pool Bereich) und ich habe nicht umsonst ein neues Haus gebucht (wollte mir abgewohnte Zimmer ersparen).
Außerdem überzeugen mich die letzten Bewertungen der Anlage nicht besonders !
Ich will zwar nochmal mit den Veranstalter in Verbindung setzen, aber trotzdem die Frage, was kann ich verlangen ?