Nochmal - unter welchen Kriterien du aufgrund der Änderung einen Rücktritt vom Beförderungsvertrag verlangen kannst steht in der VO(EG)261/04.

Mit Umsteigen ist es auch kein Direktflug, in Non-Stop ja natürlich schon gar nicht.

Ferner denke ich auch nicht, dass du dein Anliegen hier rechtfertigen musst - es gibt ein hilfreiches Regelwerk an dem du dich orientieren kannst und jedwede Unterstellungen hinsichtlich deiner Beweggründe sind obsolete.