• STHamers
    Dabei seit: 1108166400000
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    geschrieben 1370434188000

    Hallo Dany,

    da kannst du aber froh sein dass du überhaupt einen Flug bekommen hast.

    Aber vielleicht zeigt sich der Veranstalter kulant und es gibt was wegen den zwei Tagen Urlaubsverlust.

  • Lousitana
    Dabei seit: 1158710400000
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    geschrieben 1370434561000

    Also mal ganz ehrlich. 20€ p.P. Erstattung aus Kulanz für geänderte Flugzeiten sind es dir also wert, einen Aufstand zu Proben? Findest du es nicht ziemlich unangemessen den wirklich Betroffenen gegenüber, dich in eine Flugzeitenänderung hineinzusteigern? Es wird genug Leute geben, die nun gar nicht in ihren wohlverdienten Urlaub kommen und wenn es ganz arg läuft sogar auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben.

    Und du meckerst über Flugzeiten, die, falls du deinen Reisevertrag korrekt gelesen hast, ohnehin unverbindlich sind! Sicherlich mag die ein oder andere Abflugzeit mit Kleinkindern etwas unangenehm sein. Aber ey hallo?!? Immerhin kommt ihr in den Urlaub! Da kann man ja wohl mal eine anstrengende Nacht verkraften.

    Solch egoistische Kurzsichtigkeit ärgert mich.

    Auch, wenn ich dafür jetzt schöne Hass-Antworten kriege... :p

  • weinblatt
    Dabei seit: 1228780800000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1370436610000

    Ich frage mich zur Zeit gerade, ich habe bei GTI über eine Platform eine Reise in die Türkei im Herbst gebucht aus der Schweiz und eine Summe von 500 Euro Vorkasse geleistet. Erhalte ich eine Nachricht bezüglich Insolvenz. Wird der Vorkasse zurückerstattet, wenn ja, wer erstattet die Summe, ist die Reise stroniert ?

    Gruss Silvia

  • tina1312
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    geschrieben 1370436781000

    @ Lousitana: Ich stimme dir hundertprozentig zu!!!!! :kuesse:

    Auch wenn es hier oT ist: Dieses Gejammer "Wir sind schließlich mit Kleinkind unterwegs....." kann ich auch ehrlich langsam nicht mehr lesen. Beim Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit vermeintlich bombigen und guten Flugzeiten sind diese IMMER unverbindlich, auch wenn man es nicht wahrhaben möchte. Ende off Topic!

    So, und ich warte jetzt gemeinsam mit Lousitana in aller Gelassenheit auf böse Reaktionen. Meine Gedanken sind eher bei denen, die statt z.B. nach Bremen nach Berlin transportiert werden oder ewig im Unklaren schweben und und und.......

  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1370436827000

    DanyBVB09:

    Bei uns sieht es momentan so aus, dass wir auf eine Maschine mit Abflug am 10.06. ab 22.40 Uhr umgebucht werden sollen; der Rückflug soll am 20.06. um 0.35 Uhr erfolgen. Nicht nur, dass wir dadurch 2 Nächte weniger im Hotel verbringen werden, sondern auch dass es mir ein Rätsel ist, wie ich mit 2 Kleinkindern diese Flugzeiten schaffen soll? Bin so verärgert und würde am liebsten alles stornieren!

    Also ich hatte mit meinen Kleinkindern bei solchen Flugzeiten keine Probleme...du kannst natürlich auch gerne stornieren...nur dann könnte es sein, dass du bei der nächsten Reise ebenfalls - deiner Meinung nach - bescheidene Flugzeiten zugewiesen bekommst.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
    Beiträge: 2225
    geschrieben 1370436913000

    Hallo Weinblatt:

    Willkommen bei HC!

    Damit nicht alles doppelt und achtfach gepostet wird, mach dir bitte die Mühe und studiere deinen Sicherungsschein und lies hier einfach ein paar Seiten zurück......

  • pattymainz05
    Dabei seit: 1345075200000
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    geschrieben 1370436992000

    Von ab-in-den-Urlaub habe ich derweil folgende Antwort bekommen:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Der Reiseveranstalter GTI stellt seine Tätigkeit als Reiseveranstalter mit sofortiger Wirkung ein. Die Insolvenz wurde seitens des Veranstalters bestätigt.

    Bisher wurden alle Reisen bis zum 10.06.2013 storniert, alle Reisen ab dem 11.06.13 stehen derzeit noch in Klärung, ob diese Reisen (von anderen Reiseveranstaltern), durchgeführt werden.

    Sobald wir diesbezüglich etwas neues wissen, werden wir Sie umgehend informieren.

    Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

    Leider nix neues..

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1370438495000

    @DanyBVB

    Eine Flugzeitänderung hätte dich auch ohne diesen Schlamassel ereilen können, denn die bei Buchung angegebenen Flugzeiten sind stets voraussichtlich und diese Voraussichtlichkeit hast du durch Anklicken oder Unterschrift der AGB des RV akzeptiert. :?

    Und ja, du kannst stornieren - lt. den Stornobedingungen in den AGB deines RV.

    @utipepe

    "Die erste Änderung habe ich nicht akzeptiert."

    Nun ja, du hättest ja auch stornieren können. Bedingungen siehe oben.  :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • andie2409
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1370439026000

    Hallo liebe Holidaycheck - Gemeinschaft,

    ich habe vom 02.07 - 09.07 über GTI eine Reise in die Türkei gebucht (Sky Airlines).

    Das restliche Geld hatte ich erst am Montag überwiesen, da ich erst am Dienstag Abend von der anstehenden Insolvenz erfahren habe.

    Wie stehen erfahrungsgemäß die Chancen das

    a) der Urlaub ordnungsgemäß, evtl auch über einen anderen Anbieter durchgeführt wird

    b) das Geld ZEITNAH, das heisst binnen 4 Wochen zurück kommt?

    Ich habe noch keine Reisestornierung seitens GTI erhalten, die Hotline gibt keine Auskünfte. Das Reisebüro kann folglich auch nichts sagen :(

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1370439507000

    @roxe67

    Hi,

    du schreibst:

    "Habe ich als Kunde von GTI, der einen Urlaub im September gebucht hat, das Recht, meine Reise zu stornieren und meine Anzahlung zurückzufordern, da ja zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden kann, dass Reisen im September mit Sicherheit nicht stattfinden"

    ____________________________________

    Was klar ist, ist, dass GTI die Tätigkeit als Veranstalter eingestellt hat.

    Bei wem willst du demzufolge stornieren ?  ;)

    Ich bezweifle, dass dies beim Versicherungsträger möglich ist.

    Die Anzahlung sollte dir hingegen von eben diesem zurückerstattet werden.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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