• Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1422887976000

    Ich muss jetzt mal ein neues Thema erstellen.

    Wir haben voriges Jahr im Sommer einen Gutschein von we-are.travel - einen Tochterunternehmen von hoxami.com geschenkt bekommen für ein Hotel in Prag. Laut Gutscheinbedingungen einlösbar bis 14.05.2015 außer Silvester, Ferienzeiträume, Brückentage und Messen. Soweit so klar. Weitere  Wochenendtermine wurden nicht expliziet ausgeschlossen. Nun versuchen wir schon seit Wochen den Gutschein einzulösen, was einfach nicht funktioniert da keine Wochenenden frei sind, wir aber durch Montage nicht einmal so einfach in der Wochenmitte durch Abwesenheit glänzen können.

    Problem: We-are-travel fühlt sich nach Verkauf des Gutscheines nicht mehr zuständig, wir wollten den Gutschein auch gegen aufpreis um 6 Wochen verlängern, um das einzige angebotene Wochenende Mitte Juni zu nutzen. Sie sind angeblich nur noch Vermittler und haben das Geld schon lange an das Hotel überwiesen (glaub ich aber nicht so ganz).

    Den gleichen Gutschein kann man jetzt wieder kaufen, und wieder fehlt der Ausschluß der WE - wir haben vom Hotel alle verfügbaren Termine genannt bekommen, bis Ende Oktober ist nur noch ein Wochenende im September frei. Und das Hotel weigert sich, obwohl sie ja laut Aussage von we-are-travel das Geld bekommen haben, den Gutschein - auch mit evt. Aufpreis zu verlängern.

    Das hier nicht deutsches Reiserecht gilt ist klar, aber was gilt nun: österreichisches oder tschechisches? In Österreich gibt es ja ein Urteil des Obersten Gerichtshofes, das , wenn der Gutschein nicht eingelöst werden kann, das Geld zurückzuerstatten ist.

    Gibt es ein ähnliches Urteil auch auf europäischer Ebene?

    Birgit

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1422889036000

    Das Problem/eines der Probleme dürfte hier sein, daß das Hotel ja grundsätzlich buchbar ist und somit der Gutschein einlösbar wäre. Das ihr (und viele andere) nur über ein WE verreisen könnt/wollt, ist weder das Problem von we-are-travel noch das von hoxami oder gar dem Hotel.

    Ebenso wenig muß ein Gutschein verlängert werden - auch nicht gegen Zahlung eines Auf-/Mehrpreises.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1422893023000

    Nein, das Hotel ist eben fast nie am WE buchbar - warum auch immer, darüber ist das Hotel keine rechenschaft schuldig, aber das hätte müssen ,meiner Meinung nach, vermerkt sein. Quasi als SAtz "Nicht buchbar, in den Ferien , an Brückentagen und an Wochenenden"

    Denn dann hätten wir den gutschein niocht geschenkt bekommen, da unsere großen Kids das Problem ja kennen.

    Ergo müsste , jedenfalls meiner Meinung nach, das Urteil des Österreichischen Gerichtshofes ((OGH 28.06.2012, 7 Ob 22/12d)) greifen, da ja der Firmensitz von we-are-travel in Linz in Österreich ist.

     Bisher hat es mit gutscheinen immer super geklappt, egal ob Animod, travador, kurz-mal-weg - nur hier klappt das nicht.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1422895954000

    Vielleicht sind die Gutscheine ja am Wochenende buchbar gewesen, aber das dafür vorgesehene Kontingent ist bereits erschöpft? Oder gar das Hotel bereits an den gewünschten Tagen ausgebucht.

    Es gibt nun mal keinen Anspruch, den Gutschein an einem bestimmten Tag einlösen zu können. Das ist der Haken an solchen "Angeboten", von denen zumeist nur der Gutscheinvermittler profitiert.

  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1422902156000

    Ich habe die originale Hotelliste mit den möglichen Terminen vom Hotel bekommen - bis Anfang November rein nur 2 Wochenenden frei. Da wundertes  mich dann doch, das auf der Vermittlerseite immer noch der  gleiche Text steht, ohne das darauf hingewiesen wird das ja an Wochenenden keine Einlösung möglich ist. Wenigstens jetzt sollte man doch mal diesen Fakt erwähnen. Es betrifft damit ja wahrscheinlich nicht nur uns, sondern alle die einen Gutschein gekauft haben der bis November 2015 gültig ist.  Und da der auch als Angebot im "Adventskalender" war kann ich mir vorstellen, das da noch ganz viele dumm aus der Wäsche gucken.

    Das sich das Hotel keine Zimmer backen kann ist klar, aber den Vermittler so einfach aus der Verantwortung lassen wiederstrebt mir.

    Auch wenn der Vergleich hinkt: es wäre genauso wenn ich eine Kurzreise bei einem Vermittler z.B. für Ferienwohnungen buche. Ich lese mir die AGB durch, dort steht drin "Fewo ist jederzeit außer in den Ferien buchbar" Ich akzeptiere und bezahle. Wenn ich dann fahren will, und einen Zeitraum anfrage z.B. 1 Woche irgendwann zwischen April und Juni. Und der Vermittler erzählt mir dann nein - das sind alles Ferientermine, die gehen bei uns von Januar bis Dezember.

    Und wie gesagt, bei anderen Gutscheinen klappt das Reibungslos. Nur hier nicht. Frage mich gerade wie das funktionieren soll, wenn ich einen Gutschein kaufe (oder geschenkt bekomme) , aber er nur 1 Jahr gültig ist - der Anreisetermin aber erst 3 Wochen vor Anreise mit dem Hotel abzusprechen und zu buchen ist. Denn das sind die neuen AGB, die für viele Hotels gelten.  Ich hätte also genauso gut einen "Niewieder"-Thread eröffnen können, um andere zur Vorsicht zu mahnen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422904348000

    Vielleicht wäre ein "Nie wieder!" Thread in diesem Fall die richtige Wahl gewesen, denn ich sehe soweit keine reiserechtlich relevanten Ansätze oder Anlass das Vorgehen wirksam anzugreifen.

    Die Vermutung von mam62 trage ich mit - logischerweise müssen Wochenenden weniger beworben werden und "rechnen" sich Gutscheine ggf. nicht - was leider jedoch ihr eigentlicher Zweck ist.

    Es handelt sich schließlich um eine Werbemaßnahme, nicht um eine gemeinnützige Aktion.

    Wochenendkontingente können also minimal zur Verfügung gestellt werden und schnell vergriffen sein - dafür kann man niemanden rechtlich belangen.

    Letztlich ist der Gutschein ja einlösbar (mit der Einschränkung "nicht zu für euch passenden Zeiten"), insofern besteht aus meiner Sicht kein Anspruch auf Erstattung. Wenn man nicht maximal flexibel ist, scheint so ein Erwerb / Geschenk ein etwas zweifelhafter Sinn zu begleiten, daraus leiten sich aber keine rechtlichen Folgen für das ausgebende Unternehmen ab.

    Übrigens ist die zivile Rechtsprechung in Europa hinsichtlich derartiger Sachverhalte relativ homogen, entsprechend müssig deshalb wohl auch die Suche nach einem wirklich erhellenden Urteil.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1422906793000

    Der Vermittler hat Dir ja keinen Aufenthalt zu bestimmten Daten vermittelt, sondern eben den beim Hotel einzulösenden Gutschein.

    Dass Du jetzt nicht willens bist, zu den freien Terminen zu buchen, kann doch weder das Problem des Vermittlers noch das des Hotels sein.

    Wenn Du einen Gutschein für den Klamottenladen hast und Dir ein knallrotes Kleid in Gr. 40 einbildest, das aber nur noch in 44 oder in grün vorhanden ist, kannst Du doch auch keine Klage anstreben....

    Von diesen ganzen Gutschein-Werbeaktionen über irgendwelche Portale oder "Clubs" halte ich persönlich gar nix.  Entweder werden da Ladenhüter zu Fantasie-Preisen mit Fantasierabatten verhökert, der Preis durch irgendwelchen Zwangsverzehr im überteuerten Restaurant subventioniert oder die Buden habens wirklich nötig.  Nichts, was ich für mich möchte. Wenns Budget knapp ist, dann lieber die bescheidenere Variante direkt beim Vertragspartner buchen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422908623000

    Mein Reden ... und die Sache rechtlich anzugreifen sehe ich auf eher tönernen Füßen!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
    Beiträge: 10754
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1422908944000

    Bei den FAQs auf der Seite von we-are.travel steht zu den Zimmer-Kontingenten doch ganz klar (und noch nicht mal besonders klein) folgender Hinweis: 

    "Beachten Sie bitte, dass für diese Reisegutscheine nur ein beschränktes Zimmer-Kontingent verfügbar ist, und daher trotz vorhandener freier Zimmer, das Gutschein-Zimmerkontingent erschöpft sein kann."

     

    Tja, und da dies offenbar an den meisten Wochenenden der Fall ist, bedeutet das eben für Mühlengeists: Pech gehabt oder flexibel sein... 

    Eine reiserechtliche Frage kann ich somit auch nicht erkennen, und schon gar keine Ansprüche ableiten...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422924827000

    Soweit keine reiserechtlichen Aspekte in Sicht!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!