Ich muss jetzt mal ein neues Thema erstellen.
Wir haben voriges Jahr im Sommer einen Gutschein von we-are.travel - einen Tochterunternehmen von hoxami.com geschenkt bekommen für ein Hotel in Prag. Laut Gutscheinbedingungen einlösbar bis 14.05.2015 außer Silvester, Ferienzeiträume, Brückentage und Messen. Soweit so klar. Weitere Wochenendtermine wurden nicht expliziet ausgeschlossen. Nun versuchen wir schon seit Wochen den Gutschein einzulösen, was einfach nicht funktioniert da keine Wochenenden frei sind, wir aber durch Montage nicht einmal so einfach in der Wochenmitte durch Abwesenheit glänzen können.
Problem: We-are-travel fühlt sich nach Verkauf des Gutscheines nicht mehr zuständig, wir wollten den Gutschein auch gegen aufpreis um 6 Wochen verlängern, um das einzige angebotene Wochenende Mitte Juni zu nutzen. Sie sind angeblich nur noch Vermittler und haben das Geld schon lange an das Hotel überwiesen (glaub ich aber nicht so ganz).
Den gleichen Gutschein kann man jetzt wieder kaufen, und wieder fehlt der Ausschluß der WE - wir haben vom Hotel alle verfügbaren Termine genannt bekommen, bis Ende Oktober ist nur noch ein Wochenende im September frei. Und das Hotel weigert sich, obwohl sie ja laut Aussage von we-are-travel das Geld bekommen haben, den Gutschein - auch mit evt. Aufpreis zu verlängern.
Das hier nicht deutsches Reiserecht gilt ist klar, aber was gilt nun: österreichisches oder tschechisches? In Österreich gibt es ja ein Urteil des Obersten Gerichtshofes, das , wenn der Gutschein nicht eingelöst werden kann, das Geld zurückzuerstatten ist.
Gibt es ein ähnliches Urteil auch auf europäischer Ebene?
Birgit