Als Empfänger deiner Zahlung kann sich der Verein nicht einfach mit dem Hinweis "nur Vermittler" zu sein von der Pflicht zur Erstattung der Kosten exkulpieren. Da gibt es sehr wohl Mittel und Wege ggf. gerichtlich einen Anspruch durchsetzen zu lassen.
Keine Frage ist das u.U. langwierig und mit Vorleistung behaftet aber keineswegs unmöglich.
Um die naheliegenden Schlüsse zu ziehen muss man sich schlicht vergegenwärtigen, dass solche Deals von Hotels nur in einer beschnickerten Nachfragesituation eingegangen werden. Ohne Not würden sie sich ja kaum auf diese Form der Beschaffung einlassen?
Inzwischen dürfte auch sattsam bekannt sein, wie wenig vorteilhaft insgesamt solche Gutscheine für den Erwerber sind, weshalb das ein Geschäftsmodell ist von dessen Gebrauch ich entschieden abrate. Vereinfacht formuliert ist für einen Hotelier auch ein deutlich reduzierter Preis bei direkter Buchung immer noch lukrativer als der Gutscheininhaber, der zwangsläufig ganz ans Ende der Begehrlichkeit rückt.
Eingelöst wird ergo nur im äußerst prekären Buchungszustand - allein das sollte schon verdeutlichen, wie unattraktiv das System für alle (abgesehen vom Vertreiber der Gutscheine!) ist.
Gleichbedeutend mit: Will keine Socke freiwillig in dieses Hotel versucht es über vermeintlich super günstige Gutscheine Gäste zu akquirieren.
Eigentlich selbsterklärend ...