• Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1422951370000

    Wenn nicht Reiserecht, dann Verbraucherrecht.

    "In Deutschland gilt: Im Einzelfall kann die Lebensdauer eines Gutscheines allerdings auch kürzer, etwa zwei Jahre oder auch nur ein Jahr, sein, eine solche Befristung muss sich aber durch besondere Umstände des Einzelfalles rechtfertigen lassen. Zum Beispiel kann ein Gutschein über eine Dienstleistung – etwa eine Stadtrundfahrt oder eine Kosmetikbehandlung – durchaus auf ein Jahr befristet sein, wenn im nächsten Jahr Lohn- und sonstige Kosten ansteigen werden und damit der Wert der Dienstleistung nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht. Dann kann man allerdings nach Ablauf der Befristung (bis zum Eintritt der Verjährung; drei Jahre nach der Ausstellung) den bereits gezahlten Betrag abzüglich einer Entschädigung für den Gewinn, der dem Unternehmen durch die Nichteinlösung entgangen ist, zurückfordern."

     

    Österreich geht noch einen Schritt weiter und sagt selbst innerhalb der Geltungsdauer kann der Konsument sein Geld zurück verlangen : wie hier zu lesen.  Oder noch einfacher ausgedrückt wie von der AK Wien klargestellt.  Wobei ich nichteinmal angeben muss warum der Gutschein nicht eingelöst wurde bzw. wird. Ich kann also genauso den Geldbetrag fordern wenn ich einen bezahlten Gutschein im Schrank vergesse.

    Bleibt also nur noch die Frage, die ja schon ganz am Anfang gestellt wurde: Österreichisches oder Europäisches Recht da Hotel in Tschechien, Gutscheinverkäufer in österreich.

    Ihr seht, ich habe doch noch gefunden was ich gesucht habe. Denn nur die Frage habe ich gestellt.

    Birgit

    PS. Man sollte, wie ihr immer empfehlt, eben richtig lesen können :kuesse: .

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1422953487000

    Nochmal, daß Hotel stand und steht auch am WE zur Verfügung...wenn andere schneller sind, ist das weder das Problem von we-are-travel noch das von hoxami.

    Spannend dürfte sein, wie Du auf dieser Basis argumentieren willst. Die von Dir genannten Optionen treffen somit hier kaum zu.

    Versuch's mit freundlicher Bitte um Kulanz (unter sachlicher Schilderung eurer Story) - einen (rechtlich ableitbaren) Anspruch hast Du m.E.. nicht!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1422957808000

    Abgesehen vom fehlenden rechtlichen Anspruch würde mich ganz allgemein interessieren, ob das Hotel wirklich schon (wie vom Vermittler geäußert) das Geld erhalten hat.

    Ich nahm eigentlich an, erst bei Einlösung des Gutscheins beim Einchecken im Hotel wird vom entsprechenden Vermittler der Betrag für die erbrachte Leistung überwiesen?

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1422960775000

    @Mühlengeist

    Kann sein, dass du Rechtsprechung mit Gesetzgebung verwechselst, ggf. musst du das auf dem Klageweg entscheiden lassen, das Urteil ist für deinen Vertragsgeber jedenfalls nicht bindend.

    Geklagt werden muss in Ö, sofern die AGB des Gutschein ausgebenden Unternehmens keinen anderen Gerichtsstand festlegt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1422965483000

    @ omali: davon bin ich eigentlich auch ausgegangen. Und deshalb ja mein angebot den Gutschein quasi nochmal neu zum jetzt aktuellen Preis zu kaufen, wenn mir vom alten Gutschein meinetwegen 50% angerechnet werden - denn das Geld hat er ja definitiv.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1422990733000

    @Mühlengeist

    Praktisch in ganz Europa gilt das Prinzip Geld gegen Leistung.

    Das kann - wie im Falle eines Gutscheins oder auch einer Reisebuchung - ein Leistungsversprechen sein, Anspruch hat er Erbinger an sich jedoch erst, wenn die Leistung auch abgeliefert wird. Im Grunde ist das ja auch der Hintergrund dieser ganzen Querelen um eine Vorauszahlung beispielsweise bei Flügen, denn geht etwas schief und hat sich der Interessent nicht ausreichend abgesichert, hat er möglicherweise das Nachsehen und muss auf eine Erstattung lange warten oder kann erst gar keine beanspruchen. Für sein Geld erhält er dann nichts, was schlichterdings geltendem Recht widerspricht.

    Im Falle deines Gutscheins wird es so sein, dass das ausgebende Unternehmen ein Garantiekontingent beim Hotelier zu einem bestimmten (meist günstigen) Preis erworben hat. Damit trägt es ein gewisses Absatzrisiko und wird sich gegen eine Auszahlung regelmäßig sperren. Immerhin will es einen Gewinn erzielen und agiert nicht gemeinnützig, die Kalkulation beeinhaltet also eine möglichst hohe Absatztquote.

    Gleichermaßen agiert der Hotelier und wird für mühelos direkt verkäufliche Zeiträume keine zusätzlichen Absatzvehikel planen.

    In den Geschäftsbedingungen müsste nachzulesen sein, welche Optionen der Gutscheininhaber für den Fall einer Nichteinlösung hat. Diese zu eruieren wäre für mich der erste Schritt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1423580300000

    @Mühlengeist,

     was ist denn jetzt eigentlich aus dieser Geschichte geworden?

    Nur mal so zu Info: Wir wollten nächstes WE ebenfalls einen Gutschein verbraten; beim Gespräch mit dem Hotel erfuhren wir jedoch, dass die Kategorie bereits ausgebucht ist. Wir konnten aber problemlos (gegen Gebühr natürlich) eine bessere Kategorie buchen... ;)

  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1430918461000

    Auf Wunsch von we-are-travel mal ne kurze Rückmeldung: nach langem hin und her haben wir einen Termin mit anreise Samstag mit dem Hotel in Prag gefunden, aber natürlich  - ihr ahnt es sicherlich schon mussten wir bereits am Sonntag wieder abreisen. Auf Kulanzbasis hat uns we-are-travel 35,00 € erstattet. Von der Seite her ist es sich noch einigermaßen ausgegangen.

    Die Hotels die angeboten werden sind sehr gut. Wir waren nämlich so wahnsinnig und hatten uns Weihnachten (ehe der ganze Kuddelmuddel los ging) einen Gutschein für das Sporthotel in Kühtai selbst geschenkt. Dort klappte es, weil wir relativ kurzfristig den Termin mit den Hotel gemacht haben.

    Mir wird es aber immer ein Rätsel bleiben, wieso Gutscheine mit 1 Jahr Gültigkeitsdauer verkauft werden, wenn dann die Einlösung erst 3 oder auch mal 4 Wochen vor dem gewünschten Reisetermin möglich ist. Kein Mensch ist Hellseher was Verfügbarkeiten innerhalb eines Jahres betrifft.

    Mein Fazit: falls man mal ganz kurzfristig verreisen will und alles vorher mit dem Hotel klären kann - gerne wieder, auf Grund des Super-Preis-Leistungsverhältnisses. Ansonsten darf man keinen Arbeitgeber haben der auf langfristiger Planung besteht - da gibt es bessere Portale. Und als Geschenk traue ich mir nicht diese Gutscheine zu verschenken. Ich kann ja nicht ahnen, wann der Beschenkte Zeit hat und das Hotel frei ist.

    Birgit

    Ps. Es ist wohl wirklich so, das we-are-travel die Gutscheinbeträge an die entsprechenden Hotels sofort überweist. In den AGB ist nach wie vor nichts vorgesehen wie im Falle der Nichteinlösbarkeit verfahren wird. Es gibt nur ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Kaufdatum des Gutscheines.

  • Mina1791
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    Beiträge: 2
    geschrieben 1588588686233

    Dasselbe Problem hatten wir auch!

    Ich habe ein tolles Angebot gefunden und zugeschlagen. Es war für den Nauderer Hof ein Standardzimmer mit Dreiviertel-Pension für 4 Nächte für einen Preis von knapp unter 450€ für 2 Personen.

    Ich war total happy und wollte dann für mich und meinen Freund einen Ski-Urlaub buchen, in den Zeiträumen die vorgeschlagen waren (Winter wie Sommer). Wir haben im Nauderer Hof angerufen. Diese hatten aber leider NIE das Standardzimmer zur Verfügung - EGAL in welchem Zeitraum - und komischerweise waren sie im Winter immer ausgebucht. SELBST 1 JAHR im VORAUS.

    Fazit war, uns war es NUR möglich im Sommer zu buchen und das zu einem Aufpreis von 80€ pro Nacht, was nochmal mehr als die Hälfte des Preises des Gutscheins ausmacht.

    So habe ich mich an we-are-travel gewendet und gefragt ob sie uns hierfür eine Lösung hätten. Leider kam dann diese Mail:

    "Es tut uns Leid, dass Sie bisher noch keinen passenden Termin mit dem Hotel vereinbaren konnten. Wir haben jedoch keine Einfluss auf die Verfügbarkeiten und bitten Sie daher, weiterhin direkt das Hotel zu kontaktieren.

    Alternativ könnten Sie den Gutschein zB. selbstständig weiterverkaufen, da dieser übertragbar ist."

    Der Gutschein ist 3 Jahre gültig und wir haben 2 Jahre versucht beim Hotel einen passenden Termin (vorzugsweise im Winter - nach 2 Jahren dann auch im Sommer) zu finden, bei dem wir nicht aufzahlen müssen. Dies leider vergeblich. We-are-travel hat uns, meiner Meinung nach, total im Stich gelassen, denn auch wenn ich den Gutschein weiter verkauft hätte, das Problem wäre auch für diejenigen dasselbe.

    Für mich war das leider Bauernfängerei und ich bin ultra enttäuscht, denn ich hatte mich eigentlich sehr darauf gefreut. Deswegen empfehle ich we-are-travel nicht weiter!

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