• haihappen66
    Dabei seit: 1175472000000
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    geschrieben 1226176662000

    Wir hatten im Spätsommer 3 Wochen auf einer einsamen Almhütte in Österreich-Kärnten gebucht, abseits von jedem Trubel.

    Ankunft war an einem Samstag im August. Gleich am Montag gingen dort Vorort, in ca 150 m Entfernung von der ach so einsamen Hütte, Staßenbaumaßnahmen und Ferienhausbauarbeiten los. Jeden Tag von 7:15 - 17:00 Uhr. Das hatten wir so nicht hinnehmen können und haben unserer Vermieterin am Mittwoch mitgeteilt, das wir vorzeitig (nach einer Woche) abreisen werden.

    Zuerst zeigte sie sich sehr verständnisvoll und als sie dann am Freitag (einen Tag vor unserer Abreise) zum Abrechnen kam verlangte sie, aufgrund unserer vorzeitigen Abreise statt 33,- € plötzlich 43,- €.

    Da wir froh waren endlich dort weg zu kommen, zahlten wir ohne zu murren. Die Vermieterin hatte jedoch keine Rechnung für uns dabei.

    Also vorderten wir diese an, als wir wieder zu Hause waren.

    Zuerst tat sich nichts.

    Dafür kam nun heute ein bitterböser Brief von ihr in dem sie plötzlich eine Restzahlung fordert über den Rest der von uns gebuchten 3 Wochen :frowning: .

    Hat auch gleich eine Kopie der österreichischen Hotelvertragsbedingungen beigelegt. :shock1:

    Hat sie nicht eigentlich mit der Zahlung vor Ort und der Erhöhung des Mitpreises aufgrund der vorzeitigen Abreise unsere Abreise akzeptiert ? Kann sie überhaupt noch etwas nachvordern (unsere Abreise war am 30.08.08)? Tausend ???

    Da wir uns dieser Situation nicht ohne fachliche Hilfe gewachsen sehen, nun hier unsere ganz dringende Frage: Wer kennt einen guten Anwalt für Reiserecht in Berlin??? Und hat mit diesem schon gute Erfahrungen gemacht.

    Für möglicht schnelle Antworten bin ich schon jetzt mega dankbar.

    Liebe Grüße

    Sabine

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1226178313000

    Da Österreich eigene Gesetze hat, musst du wohl einen aus Österreich nehmen.

    N.B. Wenn man bezahlt lässt man sich eine Quittung geben!

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • haihappen66
    Dabei seit: 1175472000000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1226253285000

    Damit hat ja alles angefangen, nämlich das wir keine Rechnung / Quittung bekommen hatten.

    Vor Ort konnten wir auch nicht ganz so viel ausrichten, denn schließlich waren wir ja auf einer Almhütte und diese befand sich nicht in der Nähe des Wohnhauses unserer Vermieter. Sie wollte sie uns nachsenden und wir haben uns darauf eingelassen.

    Alles verlief freundlich und nett.

    Das sie nun, nach fast 9 Wochen nicht nur die Rechnung schickt, sondern auch noch gleich eine Forderung von der nie die Rede war, damit konnte niemand rechnen. Dies scheint ihre Reaktion auf die von uns erbetene Rechnung zu sein. Irgendwie scheint sie sich völlig auf den "Schlips" getreten zu fühlen. Sie droht auch gleich mit rechtlichen Schitten bei Rufschädigung. War nie,nie, nie auch nur im Traum unsere Absicht.

    Wir wollten doch nichts weiter als eine einfache Rechnung....!

    Und jetzt brauchen wir einen verlässlichen fachmännischen Rat was wir machen sollten und wie man weiter vorgeht.

    Braucht es da wirklich gleich einen Anwalt aus Österreich?

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1226319006000

    Hallo,

    das was Ihr benötigt ist einen österreichischen Anwalt, oder einen Anwalt der in Österreich zugelassen ist. Denn klagen werdet Ihr in Österreich müssen. Die Vermieterin müsste übrigens in Deutschland gegen Euch klagen.

    Könnte man beides darauf ankommen lassen, jedoch würden eventuell spätestens bei der nächsten Einreise in Österreich rechtliche Probleme auf Euch zukommen.

    Blöd ist, daß Ihr natürlich keinerlei Bestätigung habt. Auch wenn man keine Rechnung bekommt, so sollte man sich doch den Sachverhalt von der Vermieterin so wie abgesprochen bestätigen lassen.

    Erkundigungen würde ich ansonsten noch bei der zuständigen Gemeinde einziehen, wie lange diese Straßenarbeiten schon vorher angekündigt waren. Dann könnte ein Anwalt im Gegenzug mit arglistiger Täuschung argumentieren.

    Wie das Ganze ausgeht, wird aber vor allem von der Zeugenlage abhängen. Also auch wieviel Personen das Gespräch mit der Vermieterin bestätigen können und ob es neutrale Zeugen dafür gibt. Meine Empfehlung wäre erst einmal eine PN an unseren Reiserechtsexperten Mosaik, denn der ist aus Österreich und kann Euch vielleicht ein paar Tipps dazu geben.

    Gruß

    Berthold

  • Felixxx87
    Dabei seit: 1184198400000
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    geschrieben 1226410778000

    Wieso so kompliziert?

    Schließlich muss sie klagen, wenn sie Geld will und das überlegt sie sich wohl zweimal, zumal es in D-land ist.

    Ich würde ihr erst nochmal mehr oder weniger freundlich schreiben, dass es so und so abgemacht war und du dafür zeugen hast etc...

  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1226413883000

    Erste Maßnahme, vor Einschaltung von Anwälten:

    Deutlicher Brief an die Dame in Austria, sehr deutlich !

    1.) Vorher kein Hinweis auf die Baustelle, damit ist der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt.

    Der Hinweis von Berthold ist gut - Information bei der Gemeinde/Bauamt einholen oder wer ist für die Straße verantwortlich (Landesbehörde?).

    2.) Ungerechtfertigte Preiserhöhung. Das bedeutet eine einseitige Vertragsänderung. Unzulässig!

    Oder wie wurde die Preisanhebung um etwa 30% (!!) argumentiert ? Gab es bei dem Gespräch Zeugen ?

    3.) Die Preiserhöhung (33,-/43,- €) die sie als Forderung aufstellte, nachdem sie über die vorzeitige Abreise informiert wurde, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Sie wollte damit die vorzeitige Abreise verhindern (Unterstellung!)

    Sie hat nicht über die ruhestörende Baumaßnahme informiert, aber einseitig eine Preiserhöhung von zirka 30 % eingefordert.

    Wichtig welche Zeugen gibt es und noch wichtiger, welche Zeugen gibt es nicht ?

    Wichtig ist auch die ursprünliche Beschreibung der Hütte. Lage, Straße, einsam usw. Gibt es eine Beschreibung, einen Prospekt, ein Angebot ? Hilft argumentativ wennin den Unterlagen besonders die Ruhe und Einsamkeit der Hütte herausgestellt/beschrieben wird.

    Also "deutlicher Brief" den aber ein "rechtskundiger Mensch" schreiben sollte.

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1226414721000

    Eine Änderung des Preises - hier von 33 auf 43 Euro kann zulässig sein, da der Übernachtungszeitraum tatsächlich kürzer als gebucht war und somit je nach Preisgestaltung der Almhütte in eine andere Preiskategorie gefallen ist.

    Jedoch können u. U. die Baumaßnahmen preismindernd geltend gemacht werden.

    LG

  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1226420132000

    @holzwurm

    Hallo,

    ja natürlich, ist bekannt. Aber wir wollen doch hier Argumente "für den User"

    zusammenstellen und keine Argumente für die Dame in Austria.

    @Coraya Beach Resort

    "Macht Arbeit ohne Sinn ?"

    Ich würde den Vorgang nicht aussitzen, so lautet ja im Ergebnis Deine Empfehlung.

    Dem User nachträglich zu erklären wie die Alternative für eine Rechnung hätte sein können, ist ein guter Hinweise für die Zukunft. Eine Hilfestellung für die aktuelle Vorgehensweise jedoch nicht.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • sanrob
    Dabei seit: 1128729600000
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    geschrieben 1226420883000

    Wußte gar nicht, dass sich hier so viele "Rechtsverdreher" tummeln. Ratschlägen von Laien in Sachen Recht würde ich nicht folgen, vorallem wenn der ganze Sachverhalt kompliziert ist, man nicht alle Details kennt (andere User) und sich das Ganze über die Landesgrenzen erstreckt!! Ups, bin auch Laie und habe einen Ratschlag erteilt. Erwischt!!

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1226421443000

    @UteEberhard sagte:

    ja natürlich, ist bekannt. Aber wir wollen doch hier Argumente "für den User"

    zusammenstellen und keine Argumente für die Dame in Austria.

    Wir müssen es aber auch aus Sicht der Dame sehen.

    Es geht7funktioniert halt nicht, daß man 3 Wochen für 33 Euro pro Tag bucht und dann meint man könnte bereits nach einer Woche den Bettel hin werfen und dann ebenfalls nur 33 Euro pro Tag zahlen.

    Schließlich hat dadurch die Dame in Austria einen Ausfall von 2 Wochen, die nur schwerlich kurzfristig vermietbar sind.

    LG

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