Wir hatten im Spätsommer 3 Wochen auf einer einsamen Almhütte in Österreich-Kärnten gebucht, abseits von jedem Trubel.
Ankunft war an einem Samstag im August. Gleich am Montag gingen dort Vorort, in ca 150 m Entfernung von der ach so einsamen Hütte, Staßenbaumaßnahmen und Ferienhausbauarbeiten los. Jeden Tag von 7:15 - 17:00 Uhr. Das hatten wir so nicht hinnehmen können und haben unserer Vermieterin am Mittwoch mitgeteilt, das wir vorzeitig (nach einer Woche) abreisen werden.
Zuerst zeigte sie sich sehr verständnisvoll und als sie dann am Freitag (einen Tag vor unserer Abreise) zum Abrechnen kam verlangte sie, aufgrund unserer vorzeitigen Abreise statt 33,- € plötzlich 43,- €.
Da wir froh waren endlich dort weg zu kommen, zahlten wir ohne zu murren. Die Vermieterin hatte jedoch keine Rechnung für uns dabei.
Also vorderten wir diese an, als wir wieder zu Hause waren.
Zuerst tat sich nichts.
Dafür kam nun heute ein bitterböser Brief von ihr in dem sie plötzlich eine Restzahlung fordert über den Rest der von uns gebuchten 3 Wochen .
Hat auch gleich eine Kopie der österreichischen Hotelvertragsbedingungen beigelegt.
Hat sie nicht eigentlich mit der Zahlung vor Ort und der Erhöhung des Mitpreises aufgrund der vorzeitigen Abreise unsere Abreise akzeptiert ? Kann sie überhaupt noch etwas nachvordern (unsere Abreise war am 30.08.08)? Tausend
Da wir uns dieser Situation nicht ohne fachliche Hilfe gewachsen sehen, nun hier unsere ganz dringende Frage: Wer kennt einen guten Anwalt für Reiserecht in Berlin??? Und hat mit diesem schon gute Erfahrungen gemacht.
Für möglicht schnelle Antworten bin ich schon jetzt mega dankbar.
Liebe Grüße
Sabine