Meine Empfehlung:
Cool bleiben und abwarten. Lasst die Vermieterin klagen bzw. wahrscheinlich, wird diese, vorher einen Mahnbescheid zusenden. Voraussgehend wird sich vielleicht ein Inkassobüro melden. Ihr habt dann 14 Tage nach Erhalt des Mahnbescheids Zeit, einen Wiederspruch ohne Begründung einzulegen.
Die Frist dürft Ihr auf keinen Fall verstreichen lassen, da ansonsten nach Ablauf die Vollstreckung durch die Vermieterin beantragt werden kann. Man kann auch noch nach den 14 Tagen Widerspruch einlegen, solange keine Vollstreckung beantragt wurde.
Nach dem Widerspruch kann dann die Vermieterin nur noch klagen, mit allen Kosten die so ein Verfahren mit sich bringt.
(Rechtsanwalt, Reisekosten, Gerichtskosten)
Die Hoffnung ist in vielen Fällen, Menschen durch Inkassobüros oder Mahnbescheide einzuschüchtern. Die wenigsten werden ein Verfahren anstrengen in Wisssenheit der Kosten, gemessen an den Forderungen und vor allem mit fragwürdigem Ausgang, vor allem in diesem Fall.
Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, erst dann würde ich einen Rechtsanwalt nehmen und einen Vergleich anstreben.
Auch für die Vermieterin gilt der Satz: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.
Gruss Delaware