Vielen lieben Dank für die vielen Antworten.
Was ich auf alle Fälle tun werde ist, mich an mosaik zu wenden.
Da ich beim Einstellen meiner Frage gar nicht daran gedacht hatte, das es sich hier um österreichisches Recht handelt (hatte zuerst nur Panik) war meine Frage ja auch nur ersteinmal nach einem Anwalt. Die Sachlage hatte ich deshalb nur abgerissen dargestellt. Dachte, bei der Frage nach einem Anwalt muß man ja nicht alles haargenau schildern.
Hir nun die genaue Sachlage:
Im März 2008 habe ich die Hütte im Internet gefunden und sie hat mir sehr gut gefallen. Es waren 2 Fotos dazu abgebildet. Das eine zeigt die Hütte von innen, das andere von außen. Es ist so aufgenommen, als würde es im ganzen Nockgebiet nur diese eine Hütte geben, also sehr einsam.
Es wird nicht sehr viel beschrieben, aber z.B das es eine Sommerrodelbahn gibt und diese haben wir nur noch als demolierte und überwucherte Reste vorgefunden. Die gibt es scheinbar schon seit etlicher Zeit nicht mehr.
Auf Grund der Internetanzeige haben wir uns an den Vermieter gewendet und am 27.03.08 die Hütte gebucht.
Eine Anzahlung von 100,- € sollten wir tätigen. Das haben wir auch sofort gemacht.
Leider ging etwas mit der Überweisung schief, da ich nach der IBAN- und BIG-Nr.: - fragte und die Übermittlung auf österreichisch etwas undeutlich war. Damit sie sehen konnte, wie ernst es uns mit der Buchung war, habe ich statt der geforderten 100,- € gleich 200,- € überwiesen. Alles war ok.
Anreise war am Samstag den 23.08.08. Sie war mit ihrer Enkelin vor Ort und übergab uns die Hütte. Wir waren auch sehr zufrieden mit dem was wir ausgesucht hatten.
Das im Internet beschriebene Wanderparadies ließ sich nur schwer von der Hütte aus erwandern, da egal in welche Richtung man wandern wollte, man an viel Stacheldraht und Weidevieh stieß. Also mußte man wohl oder übel immer erst mit dem Auto fahren. Wir dachten aber, das es schlimmeres geben könnte. Schließlich war uns die Unterkunft für einen erholsamen und ruhigen Urlaub wichtig. Die Beschreibung sagte aus:
Lage Südwestliche mäßige Hanglage in lichtem Waldbestand. Es war auch so, nur der Wald war sehr klein. Außerdem war das Waldgebiet in unserer Nähe durch den Stum im Februar 2008 total beschädigt. In unmittelbarer Nähe unserer Hütte haben wir davon aber nichts gesehen.
Am Montag morgen ging es dann los! 7:20 Baggerlärm. Wir vielen fast aus dem Bett. Zuerst dachten wir, oberhalb unserer Hütte wird etwas gebaggert, das hört schon wieder auf. Es ging unermüdlich so weiter und gegen 13:00 Uhr haben wir dann die Flucht ergriffen und sind mit dem Auto weg gefahren.
Als wir am Abend (ca. 18:00) zurück waren, war der Spuk vorbei. War aber nicht von langer Dauer.
Am nächsten Morgen um 7:13 Uhr das gleiche Spiel.
Darauf hin haben wir uns dann die Baustelle mal von nahem angesehen.
Es waren 3 Baufahrzeuge am arbeiten und immer wieder kam ein Laster und kippte Erdreich ab bzw. wurde beladen.
Es wurde eine Straße gebaut.
Oberhalb unserer Hütte waren auch Häuser, auch hier wurde gebaut und in ca. 500m zu unserer Hütte entstanden gleich mehrere neue Ferienhäuser. Hier wurde munter gehämmert. Wahrscheinlich müssen sie bis zur Wintersaison fertig sein. Also
waren wir rundherum gut versorgt.
Mittwoch morgen dann genau das gleiche Spiel wie an den anderem Tagen.
Da haben wir uns dann entschieden weg zu fahren. Die Baustellen sahen ja auch nicht im geringsten so aus, als wären sie in ein, zwei Tage zu Ende. Es war keine Leichte Entscheidung für uns, da uns die Hütte selbst sehr gut gefiel. Am Abend dann hatten wir die Wirtin angerufen und ihr unsere Sachlage geschildert. Sie hatte einerseits sehr viel Verständnis, sagte aber gleich, das sie sich beschweren wolle. Außerdem versteht sie gar nicht, das so früh angefangen wurde, denn eigentlich dürften die Bauarbeiten erst um 8:00 Uhr beginnen. Ich sagte ihr, das auch das uns etwas zu früh wäre. Trotz dem nahm sie unsere "Kündigung" an.
Wir verabredeten uns für Freitag zwecks Bezahlung und Übergabe. Abreisetag war für uns aber am Samstag, da konnte sie aber nicht kommen.
Am Freitag dann war sie mit ihrem Mann da. Zuerst machte sie den Versuch uns zum bleiben zu überreden und wollte uns zwei Tage á 30,- € erlassen. Da aber unser Entschluß fest stand sagte sie darauf hin, das sie aufgrund dessen jetzt 43,- € nehmen muß. Die wäre der reguläre Preis für eine Woche. Außerdem hätte sie sie auch schon einen Nachmieter. Da hab ich mich schon sehr gewundert. Einen Nachmieter obwohl sie vorher versucht hatte uns zum bleiben zu überreden. Ich denke, sie war schon etwas gekränkt. Sie sagte uns auch, das die Arbeiten wegen der neuen Kanalisation seien und daher auch an dem Haus hinter uns gearbeitet wurde. Zwar kann mein Mann diese Aussage bezeugen, aber im Gegenzug war ja auch ihrer anwesend.
Ich bat sie, bevor sie ging um eine Rechnung, aber sie hatte nichts dabei und so vereinbarten wir, das sie uns diese schicken sollte.
Nichts tat sich.
Also habe ich sie am 25.09.08 angeschrieben und um eine Rechnung gebeten. Wieder kein Mucks. Also hab ich am 24.10.08 nochmals geschrieben und darauf hin kam dann am 08.11.08 die Rechnung.
Da steht auch drauf:
Betreff: XXXX-Hütte
Urlaubsaufenthalt vom 23.08. - 30.08.08
Zahlungsbestätigung
7xá 43,-
abzüglich 200,- €
Rechnungsbetrag 101,- €
Betrag bar bezahlt
Dann aber schreibt sie:
- Über die Bauarbeiten war sie nicht informiert worden. Hier werde ich mich mal bei der Gemeinde informieren.
- Die Bauarbeiten waren von 8:00-17:00 Uhr. Wie soll ich beweisen, das es früher war. Trotzdem selbst 08:00 Uhr ist zu früh und 17:00 Uhr zu lange!!!
- Wir haben ihr Angebot wegen der Tage die sie uns erlassen wollte abgelehnt und sind somit vertragsbrüchig geworden. Haben wir nicht durch den höheren Betrag von 43,- € unsere vorzeitige Abreise abgegolten Sie schreibt ja selbst: Der Preis von 33,-€ galt für eine Buchung von 3 Wochen, der Preis von 38,-€ gilt für 2 Wochen und der Preis von 43,-€ gilt für eine Woche.
- Dann kommt der letzte Absatz in dem sie schreibt:
Laut Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB vom 23.09.1981) sind wir vertragsbrüchig geworden, da wir laut Buchungsbestätigung der XXXX-Hütte für 3 Wochen gebucht haben.
Nun ihre Rechnung:
3 Wochen á 33,- € = 693,- €
abzügl. 7Tage á 43,- € = 301,- €
offener Betrag = 392,- €
innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
- Sie gibt aber nicht ihre Kontodaten an (die hätte ich zwar noch von der Anzahlung. muß man doch aber nicht sagen, oder?)
- Und zum Abschlss dann der Hinweis, das sie rechtliche Schritte einleiten wird, sollten wir uns an offizielle Stellen wenden wegen Rufschädigung.
So liebe Leute. Dies ist die ganze Sachlage. Da muss ich nun etwas draus machen.
Vielleicht hat ja jetzt jemand einen konkreten Tipp wenn er sich bishierhin durchgelesen hat.
Liebe Grüße und vielen Dank nochmals
Sabine