• UteEberhard
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    geschrieben 1226423231000

    1.) "Der kostet dich gleich"................Also der Brief würde mir 0 € kosten !

    2.) Ich habe bewußt diese Formulierung gewählt und nicht den Weg zum RA.

    Hier geht es zunächst nicht um die korrekte Beweisführung und umfangreiche Kenntnisse der Rechtsprechung in Österreich. Hier geht es um einen Widerspruch der mit Fakten unterlegt wird.

    4.) Genau wie Du vermute ich auch, dass die Dame aus Austria sich nicht mehr meldet. Aber das ist eben nur eine Vermutung. Insofern rate ich zu einer Reaktion.

    5.) Das Ziel des Widerspruchs, ist einen "Rückzug" der Dame zu erreichen.

    6.) Sehr salopp formuliert bedeutet diese Vorgehensweise: Angriff ist die beste Verteidigung.

    Das die von Dir empfohlene Vorgehensweise die absolut zielführende ist, kannst Du nicht belegen. Selbstverständlich gilt das umgekehrt auch für meine Empfehlung.

    Also einen schönen Abend.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • UteEberhard
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    geschrieben 1226423779000

    @holzwurm

    Hallo,

    wenn Du hier die Position der Dame in Austria vertrittst, stimme ich Dir zu.

    Aber ich vertrete den User. Und der hat "vor Ort" deutliche andere Gegebenheiten vorgefunden, als vereinbart. Insofern ist der wirtschaftliche Verlust der Dame in meiner Betrachtung nachrangig und zunächst nicht relevant.

    Wenn ich die Dame unterstützen sollte, hätte ich natürlich für die Dame auch ausreichende Argumente. Genau so wie Du - ist doch o.k.

    Aber meine Position ist der "Hüttengast".

    Schönen Abend,

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • ADEgi
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    geschrieben 1226424664000

    Hallo,

    also nur Aussitzen würde ich diese Sache auf keinen Fall. Fraglich ist aber auch wie eine Baustelle in 150 Meter Entfernung sich überhaupt rechtlich auswirkt. Zumal die Bauarbeiten ja nur tagsüber stattfanden. Das hängt aber sicher auch mit dem Objekt und dessen Beschreibung zusammen. Ebenso, ob es sich um bekannte und angekündigte Bauarbeiten handelte.

    Bezüglich des Aussitzens wäre ich sehr vorsichtig, da ich das österreichische Recht nicht kenne. Eventuell werden dort nicht wiedersprochene Forderungen automatisch verbindlich. Dann sähe es spätestens beim nächsten Österreich Urlaub eventuell ziemlich schlecht für den User aus. Das könnte dann aber richtig daneben gehen.

    Daher nochmals meinen Tipp mit unserem Reiserechtsexperten Kontakt aufzunehmen. Denn der hat wirklich eine Ahnung und ist Österreicher! ;)

    (Kein weiterer Kommentar, auch wenn er mir auf der Zunge liegt! :laughing: )

    Gruß

    Berthold

  • ericmu
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    geschrieben 1226426887000

    Hallo,

    möchte mich UteEberhard anhängen,

    erst seit Ihr mal in ' Beweisnot ( Beleg ) ',setzt euch mal mit dem

    dortigen Verkehrsamt ( Bürgermeister ) in Verbindung

    und schildert den Sachverhalt,

    RA bringt auch nicht immer den erhofften Erfolg,

    Kosten und Ärger aber nicht immer ein zufriedenstellendes Ergebnis.

    Zeugen wären da hilfreich !

  • Erika1
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    geschrieben 1226440957000

    Ich würde einfach gelassen abwarten, was passiert.

    Ergreift die Vermieterin tatsächlich rechtliche Schritte, wird sie zunächst auch die Beweislast tragen müssen. Und dann hat der TE immer noch Zeit genug, zu reagieren.

    Ob es grenzüberschreitende Zahlungsbefehle gibt, ist mir nicht bekannt, da dürfte EU-Recht gelten. Dann bleibt immer noch der Widerspruch. Beim Antrag auf Zahlungsbefehl muss in Deutschland erst einmal nicht nachgewiesen werden, ob die Forderung zu Recht besteht.

    Nach 9 Wochen stellt die Vermieterin eine Forderung, sie hatte genug Zeit zum Überlegen, konnte sie vermutlich ihre lärmbehaftete Unterkunft auch nicht anderweitig los werden... nur ´ne Vermutung.

    Ja, es ist in Ordnung, dass bei unterwöchiger Buchung ein Aufpreis verlangt werden kann. Ist in Deutschland auch so. Jedoch habt Ihr nicht so gebucht, sondern seid wegen Mangel vorzeitig abgereist.

    Unterlagen aufheben, sammeln, Bilder können helfen - oder die Videocam, die den Krach aufgezeichnet hat. Benötigt wird das alles erst, wenn es zum Rechtsstreit kommt, was ich bezweifle.

  • haihappen66
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    geschrieben 1226613676000

    Vielen lieben Dank für die vielen Antworten.

    Was ich auf alle Fälle tun werde ist, mich an mosaik zu wenden.

    Da ich beim Einstellen meiner Frage gar nicht daran gedacht hatte, das es sich hier um österreichisches Recht handelt (hatte zuerst nur Panik) war meine Frage ja auch nur ersteinmal nach einem Anwalt. Die Sachlage hatte ich deshalb nur abgerissen dargestellt. Dachte, bei der Frage nach einem Anwalt muß man ja nicht alles haargenau schildern.

    Hir nun die genaue Sachlage:

    Im März 2008 habe ich die Hütte im Internet gefunden und sie hat mir sehr gut gefallen. Es waren 2 Fotos dazu abgebildet. Das eine zeigt die Hütte von innen, das andere von außen. Es ist so aufgenommen, als würde es im ganzen Nockgebiet nur diese eine Hütte geben, also sehr einsam.

    Es wird nicht sehr viel beschrieben, aber z.B das es eine Sommerrodelbahn gibt und diese haben wir nur noch als demolierte und überwucherte Reste vorgefunden. Die gibt es scheinbar schon seit etlicher Zeit nicht mehr.

    Auf Grund der Internetanzeige haben wir uns an den Vermieter gewendet und am 27.03.08 die Hütte gebucht.

    Eine Anzahlung von 100,- € sollten wir tätigen. Das haben wir auch sofort gemacht.

    Leider ging etwas mit der Überweisung schief, da ich nach der IBAN- und BIG-Nr.: - fragte und die Übermittlung auf österreichisch etwas undeutlich war. Damit sie sehen konnte, wie ernst es uns mit der Buchung war, habe ich statt der geforderten 100,- € gleich 200,- € überwiesen. Alles war ok.

    Anreise war am Samstag den 23.08.08. Sie war mit ihrer Enkelin vor Ort und übergab uns die Hütte. Wir waren auch sehr zufrieden mit dem was wir ausgesucht hatten.

    Das im Internet beschriebene Wanderparadies ließ sich nur schwer von der Hütte aus erwandern, da egal in welche Richtung man wandern wollte, man an viel Stacheldraht und Weidevieh stieß. Also mußte man wohl oder übel immer erst mit dem Auto fahren. Wir dachten aber, das es schlimmeres geben könnte. Schließlich war uns die Unterkunft für einen erholsamen und ruhigen Urlaub wichtig. Die Beschreibung sagte aus:

    Lage Südwestliche mäßige Hanglage in lichtem Waldbestand. Es war auch so, nur der Wald war sehr klein. Außerdem war das Waldgebiet in unserer Nähe durch den Stum im Februar 2008 total beschädigt. In unmittelbarer Nähe unserer Hütte haben wir davon aber nichts gesehen.

    Am Montag morgen ging es dann los! 7:20 Baggerlärm. Wir vielen fast aus dem Bett. Zuerst dachten wir, oberhalb unserer Hütte wird etwas gebaggert, das hört schon wieder auf. Es ging unermüdlich so weiter und gegen 13:00 Uhr haben wir dann die Flucht ergriffen und sind mit dem Auto weg gefahren.

    Als wir am Abend (ca. 18:00) zurück waren, war der Spuk vorbei. War aber nicht von langer Dauer.

    Am nächsten Morgen um 7:13 Uhr das gleiche Spiel.

    Darauf hin haben wir uns dann die Baustelle mal von nahem angesehen.

    Es waren 3 Baufahrzeuge am arbeiten und immer wieder kam ein Laster und kippte Erdreich ab bzw. wurde beladen.

    Es wurde eine Straße gebaut.

    Oberhalb unserer Hütte waren auch Häuser, auch hier wurde gebaut und in ca. 500m zu unserer Hütte entstanden gleich mehrere neue Ferienhäuser. Hier wurde munter gehämmert. Wahrscheinlich müssen sie bis zur Wintersaison fertig sein. Also

    waren wir rundherum gut versorgt.

    Mittwoch morgen dann genau das gleiche Spiel wie an den anderem Tagen.

    Da haben wir uns dann entschieden weg zu fahren. Die Baustellen sahen ja auch nicht im geringsten so aus, als wären sie in ein, zwei Tage zu Ende. Es war keine Leichte Entscheidung für uns, da uns die Hütte selbst sehr gut gefiel. Am Abend dann hatten wir die Wirtin angerufen und ihr unsere Sachlage geschildert. Sie hatte einerseits sehr viel Verständnis, sagte aber gleich, das sie sich beschweren wolle. Außerdem versteht sie gar nicht, das so früh angefangen wurde, denn eigentlich dürften die Bauarbeiten erst um 8:00 Uhr beginnen. Ich sagte ihr, das auch das uns etwas zu früh wäre. Trotz dem nahm sie unsere "Kündigung" an.

    Wir verabredeten uns für Freitag zwecks Bezahlung und Übergabe. Abreisetag war für uns aber am Samstag, da konnte sie aber nicht kommen.

    Am Freitag dann war sie mit ihrem Mann da. Zuerst machte sie den Versuch uns zum bleiben zu überreden und wollte uns zwei Tage á 30,- € erlassen. Da aber unser Entschluß fest stand sagte sie darauf hin, das sie aufgrund dessen jetzt 43,- € nehmen muß. Die wäre der reguläre Preis für eine Woche. Außerdem hätte sie sie auch schon einen Nachmieter. Da hab ich mich schon sehr gewundert. Einen Nachmieter obwohl sie vorher versucht hatte uns zum bleiben zu überreden. Ich denke, sie war schon etwas gekränkt. Sie sagte uns auch, das die Arbeiten wegen der neuen Kanalisation seien und daher auch an dem Haus hinter uns gearbeitet wurde. Zwar kann mein Mann diese Aussage bezeugen, aber im Gegenzug war ja auch ihrer anwesend.

    Ich bat sie, bevor sie ging um eine Rechnung, aber sie hatte nichts dabei und so vereinbarten wir, das sie uns diese schicken sollte.

    Nichts tat sich.

    Also habe ich sie am 25.09.08 angeschrieben und um eine Rechnung gebeten. Wieder kein Mucks. Also hab ich am 24.10.08 nochmals geschrieben und darauf hin kam dann am 08.11.08 die Rechnung.

    Da steht auch drauf:

    Betreff: XXXX-Hütte

    Urlaubsaufenthalt vom 23.08. - 30.08.08

    Zahlungsbestätigung

    7xá 43,-

    abzüglich 200,- €

    Rechnungsbetrag 101,- €

    Betrag bar bezahlt

    Dann aber schreibt sie:

    - Über die Bauarbeiten war sie nicht informiert worden. Hier werde ich mich mal bei der Gemeinde informieren.

    - Die Bauarbeiten waren von 8:00-17:00 Uhr. Wie soll ich beweisen, das es früher war. Trotzdem selbst 08:00 Uhr ist zu früh und 17:00 Uhr zu lange!!!

    - Wir haben ihr Angebot wegen der Tage die sie uns erlassen wollte abgelehnt und sind somit vertragsbrüchig geworden. Haben wir nicht durch den höheren Betrag von 43,- € unsere vorzeitige Abreise abgegolten ??? Sie schreibt ja selbst: Der Preis von 33,-€ galt für eine Buchung von 3 Wochen, der Preis von 38,-€ gilt für 2 Wochen und der Preis von 43,-€ gilt für eine Woche.

    - Dann kommt der letzte Absatz in dem sie schreibt:

    Laut Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB vom 23.09.1981) sind wir vertragsbrüchig geworden, da wir laut Buchungsbestätigung der XXXX-Hütte für 3 Wochen gebucht haben.

    Nun ihre Rechnung:

    3 Wochen á 33,- € = 693,- €

    abzügl. 7Tage á 43,- € = 301,- €

    offener Betrag = 392,- €

    innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.

    - Sie gibt aber nicht ihre Kontodaten an (die hätte ich zwar noch von der Anzahlung. muß man doch aber nicht sagen, oder?)

    - Und zum Abschlss dann der Hinweis, das sie rechtliche Schritte einleiten wird, sollten wir uns an offizielle Stellen wenden wegen Rufschädigung.

    So liebe Leute. Dies ist die ganze Sachlage. Da muss ich nun etwas draus machen.

    Vielleicht hat ja jetzt jemand einen konkreten Tipp wenn er sich bishierhin durchgelesen hat.

    Liebe Grüße und vielen Dank nochmals

    Sabine

  • hubkatfrie
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    geschrieben 1226614644000

    Hallo Sabine,

    bin wirklich kein Profi, aber eine Rechnung begleichen ohne Nachweiß nie und nimmer, mach dies bitte nicht wieder und besonders in Österreich.

    Gruß Hubert.

    Wie viel Sand verträgt ein Getriebe?
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1226615876000

    Ihr wart im August dort, habt im September und Oktober um eine Rechnung gebettelt (warum eigentlich) und sie bekommen. Oder meintest Du Quittung?

    Zitat:

    Also habe ich sie am 25.09.08 angeschrieben und um eine Rechnung gebeten. Wieder kein Mucks. Also hab ich am 24.10.08 nochmals geschrieben und darauf hin kam dann am 08.11.08 die Rechnung.

    Da steht auch drauf:

    Betreff: XXXX-Hütte

    Urlaubsaufenthalt vom 23.08. - 30.08.08

    Zahlungsbestätigung

    7xá 43,-

    abzüglich 200,- €

    Rechnungsbetrag 101,- €

    Betrag bar bezahlt

    Zitatende.

    Die Vermieterin hat zwei Monate darüber nachgegrübelt, wie sie ihren Verlust durch Baulärm wettmachen kann. Euch hat es getroffen. Einen anderen Mieter hätte sie wohl kaum gefunden - es sei denn, sie hätte verschwiegen, dass Bauarbeiten stattfinden.

    Der Hinweis auf rechtliche Schritte, so wie Du ihn zitierst, bezieht sich lediglich auf die Tatsache, dass sie die einleiten würde, wenn Ihr Euch mit einer Baulärm-usw.-Beschwerde an offizielle Stellen wendet. Tourismusverband, was auch immer.

    Mit ihrer Drohung geht die Dame nicht gerade einen rechtsüblichen Weg. Nötigung ist in Österreich sicher ebenso strafbar wie in Deutschland.

    Habt Ihr diese Nötigung schriftlich, habt Ihr die besseren Karten.

    Und eine Abrechnung/Quittung.

    Warum macht Ihr Euch solche Gedanken?

    Ich würde nichts tun.

    Nicht zahlen, nicht schreiben, eben gar nichts.

    Einfach nur abwarten.

  • haihappen66
    Dabei seit: 1175472000000
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    geschrieben 1226617034000

    Wir haben um einen Zahlungsbeleg (Quittung?!?) gebeten und diese ja jetzt auch bekommen.

    Im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer, geb ich zu.

    Ich verware die Quittungen bei meinen Reiseunterlagen und mache mir dazu Notizen, z.B. wie es dort war, was man besser machen könnte, was man nicht mehr mit zu nehmen braucht usw. Es ist halt so eine "Macke" von mir. Und wegen der Vollständigkeit wollte ich halt das blöde Ding.

    Konnte ja nicht damit rechnen, das die Gute so geladen ist.

    Ich hoffe mein tick kommt mir jetzt nicht teuer zu stehen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1226663437000

    ganz kurz, da ich schon "hinter den Kulissen" ausführlich geantwortet habe:

    eine Hüttenvermietung fällt sicher nicht unter "Hotelrecht", sondern unter Mietrecht.

    Im Beisein von beiden Parteien - Mieter und Vermieter - wurde vor Abreise einvernehmlich die Mietdauer auf eine Woche zu einem neuen Preis vereinbart, der bezahlt wurde.

    Bei gleichem Treffen gaben die Vermieter an, einen Nachmieter zu haben. Somit ist ihnen kein Schaden entstanden, den sie - theoretisch - später nun fordern...

    So gesehen, ganz ruhig bleiben.

    Ob jedoch ein Abbruch grundsätzlich ohne Folgen richtig gewesen war, kann ich so nicht beantworten. Lärm mag wohl stimmen, aber ... wie gesagt, ausführliche Antwort an Betroffene geschickt.

    Erklärt

    Peter

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