• zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    gesperrt
    geschrieben 1199728072000

    Lese gerade ein Urteil ( AG Köln, 28C 633/06 ), wonach die Klausel im Kleingedruckten einer Fluggesellschaft, das ein Hin- und Rückflugticket ungültig wird, wenn der Hinflug nicht angetreten wird für ungültig erklärt wurde. Der Kunde kann Schadensersatz für den Kauf eines Rückflugtickets verlanden.

    Wusste gar nicht, dass diese Klausel überhaupt existierte. In meiner aktiven Zeit habe ich bei geschäftlichen Terminen in Europa an Samstagen oder Sonntagen

    (als tagestrip ) immer 2 Flüge gebucht, und demzufolge einen Rück- und einen Hinflug sausen lassen. Gab nie Probleme.

    Ist diese Klausel neueren Datums gewesen, oder hat man sich von Seiten der airlines nie ernsthaft über das Umgehen ihrer teuren Tagestour-Tarife geärgert ?

    Gruss Rüdiger

  • Chris737
    Dabei seit: 1179964800000
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    geschrieben 1199735964000

    Bei den Linienfluggesellschaften kenne ich diese Klausel schon. Hintergrund ist die von Dir bereits beschriebene Tarifgestaltung (sehr teure Tickets bei Tagestouren).

    Man kann dies jedoch trotzdem durch die Buchung von 2 Flügen umgehen, indem man zweimal den Rückflug verfallen lässt.

    Beispiel: man will von Stuttgart nach London und am selben Tag zurück. Man bucht also

    Stuttgart-London-Stuttgart sowie

    London-Stuttgart-London (jeweils mit einem Rückflug einige Tage später)

    und tritt von jeder Buchung nur den ersten Flug an. Und den Rückflug kann man dann ja verfallen lassen; da fragt dann ja niemand mehr danach.

    Unabhängig von der Rechtsprechung gehen jedoch viele Fluggesellschaften dazu über, verstärkt one-way-Tarife anzubieten. Angefangen haben damit die Billigflieger, aber die etablierten Gesellschaften ziehen teilweise nach.

    Gruß

    Chris

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1199736280000

    Hallo Rüdiger,

    diese Klausel gibt es und gab es bei den Gesellschaften, die nicht one Way verkaufen schon immer. Der Grund, warum Du vermutlich nie Probleme hattest dürfte der Gewesen sein, daß Du vermutlich relativ teure Tickets hattest. Daher waren die Airlines kulant.

    Doch vorsicht! Das Urteil ist nach meinem Wissen noch nicht rechtskräftig und eine Revision ist zugelassen und wird auch, soweit ich weiß angestrebt.

    Daher bitte noch etwas vorsichtig sein, nicht daß es danach wieder ganz anders kommt.

    Gruß

    Berthold

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1199737182000

    Hallo:

    es ist rund 4 Jahre her, ich musste allein nach Amsterdam 2 - 3 mal, ob mit KLM oder LH. Das normale Ticket kostete -wenn ich mich richtig erinnere- rund € 400.--, die beiden Tickets ( z.B. SA-S0 und FR-SA ) zusammen nur rund die Hälfte. Weiss nicht, ob das dann noch unter relativ teure tickets laufen kann, war immerhin nur rund die Hälfte. Wäre interessant, die Urteilsbegründung zu lesen. Wenn aber "one way" vor allen Dingen in die grossen Städte Europas immer mehr möglich ist, wird sich das von selbst erledigen.

    Gruss Rüdiger

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1199737523000

    Hallo Rüdiger,

    kann sein, aber ein anderer Ansatz wäre eventuell auch noch ein ganz gut gefülltes Meilenkonto bei den Airlines. Eventuel auch, falls Du nicht selbständig bist, entsprechend hohe Umsätze Deiner Firma.

    Gruß

    Berthold

    Ach ja, eines wäre auch noch möglich: Einfach Dusel!

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1199786125000

    In dieser Probematik wurde gestern auch noch ein höheres Instanzurteil veröffentlich:

    Landgericht

    Frankfurt AZ 2-202-O-234/07

    Flugpassagiere dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie ihr ticket nur teilweise benutzen, in dem sie mit Überkreuzbuchungen und cross-border-selling Geld sparen wollen. Die airlines wollen verhindern, dass die Tarifstruktur unterlaufen wird, wenn Kunden einen Zubringerflug mitbuchen und dadurch einen günstigeren Gesamtpreis erzielen, diesen aber nicht in Anspruch nehmen.

    Gruss Rüdiger

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1199794430000

    "Niemand wird bezweifeln, dass es unangemessen wäre, wenn ein Gastwirt einem Gast, der ein Menü bestellt hat, den Hauptgang verweigert oder nur gegen einen Aufpreis servieren will, weil er seine Suppe nicht aufgegessen hat", erklärte das Gericht.

    ...aber ein Menü ist heutzutage auch nicht mehr billiger als Einzelgerichte (Ausnahmen mögen auch hier die Regel bestätigen). Aber eine Fluglinie sagt: kaufe zwei Flüge als Paket zu meinen Bedingungen, dann gebe ich sie dir billiger.

    Die Gerichte bisher negieren aber, dass ein Unternehmen etwas zu besonderen Bedingungen anbieten dürfen und unterstellen somit eine Schlechterstellung.

    Dann wären beispielsweise Busfahrscheine von öffentlichen Busnetzen, die eine zeitliche (Tageszeit, Wochentag) Einschränkung ebenfalls eine Schlechterstellung.

    Angenommen, diese Rechtsmeinung wird nun herrschende Rechtsmeinung bei Flügen. Dann könnte ich mir vorstellen, dass einfach die günstigen Hin- und Rückflüge abgeschaffte werden und durch teurere Einweg-Flüge ersetzt werden. Dies wäre eine Schlechterstellung für diejenigen, die günstige Hin- und Rückflüge bisher bestimmungsgemäss genutzt hatten. Gerecht?

    fragt

    Peter

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1199795881000

    Ich halte diese Urteile für gerecht, alles andere war ein Gewurstel der airlines, die sich im eigenen Tarifdjungel verstrickt haben.

    Dank sei den billig airlines, die diese Strukturen sehr überzeugend aufgedröselt haben.

    Alles andere regelt der Markt. Der Markt fragt nicht, ob er gerecht ist, er folgt seinen eigenen Gesetzen.

    Gruss Rüdiger

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1199976051000

    Na ob alles andere der Markt regelt? Ich bin da nicht so sicher ... :laughing:

    However, für alle die es mal im Detail nachlesen wollen, findet sich hier die Begründung des Gerichts in Frankfurt:

    KLICK!

    Viele Grüße!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1200006339000

    @ CaptainJarek:

    danke für die Übrmittlung des Urteils im Wortlaut. Ich bin wohl ( unbewusst ) auch schon mal "cross border" geflogen, als ich vor einigen Jahren mit British Airways von München nach London und von dort aus weiter nach HongKong geflogen bin. Ich verstehe, dass die airlines Kunden von ausserhalb ihrer eigenen homebase haben möchten, und den zeitaufwendigen Umweg ( das war mein Einsatz ) eben über den Preis ausgleichen. Wenn das aber alle machen, also das Wildern über den Preis in fremden Gefilden, gleicht sich das auch wieder aus.

    Dann sollen sie sich was anderes einfallen lassen. Und deswegen glaube ich an den Markt, der das regelt. Früher oder später bedienen auch die billigen airlines zumindest interessante Fernrouten. Ich bin gespannt.

    Übrigens ein weiteres interessantes Urteil im Reiserecht, was besonders jetzt im Winter interessant sein dürfte:

    "Werden Urlauber in ihrem Urlaubshotel zwischen 07.30 Uhr und 17.30 Uhr durch Baulärm gestört, und ist der Aufenthalt im Zimmer deswegen unzuzmutbar, darf der Reisepreis um 2/3 gekürzt werden" ( AG Köln 133 C 640/05 ).

    Eine solche Kürzung schmerzt wirklich, und ich hoffe, dass auch andere Reklamationen nicht länger mit Beträgen aus der Welt geschaffen werden, die die RV aus der Portokasse bezahlen ( und die sie u.U. sogar sich noch von den Hoteliers erstatten lassen )

    Gruss Rüdiger

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