Lese gerade ein Urteil ( AG Köln, 28C 633/06 ), wonach die Klausel im Kleingedruckten einer Fluggesellschaft, das ein Hin- und Rückflugticket ungültig wird, wenn der Hinflug nicht angetreten wird für ungültig erklärt wurde. Der Kunde kann Schadensersatz für den Kauf eines Rückflugtickets verlanden.
Wusste gar nicht, dass diese Klausel überhaupt existierte. In meiner aktiven Zeit habe ich bei geschäftlichen Terminen in Europa an Samstagen oder Sonntagen
(als tagestrip ) immer 2 Flüge gebucht, und demzufolge einen Rück- und einen Hinflug sausen lassen. Gab nie Probleme.
Ist diese Klausel neueren Datums gewesen, oder hat man sich von Seiten der airlines nie ernsthaft über das Umgehen ihrer teuren Tagestour-Tarife geärgert ?
Gruss Rüdiger