curiosus: Tschuldigung, Dein Satz ist nicht ganz vollständig. Es ist nicht nur meine Interpretation, sondern auch die der Buchungsabteilung von HC. So viel Zeit muss zumindest sein.
holidaycheck - HCX und Castello Boutique Resort in Sissi auf Kreta
-
geschrieben 1336758390000
-
geschrieben 1336758639000
Einspruch:
Die HC-Buchungsabteilung spricht einzig von einem separaten, abgetrennten - nicht aber von einem extra Schlafraum.
Letzteres hast Du aus der Formulierung interpretiert.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1336759026000
Holginho: Darauf antworte ich jetzt nicht mehr. Bei allem Respekt, Du machst Dich lächerlich.
-
geschrieben 1336759520000
rhaa, es ist Deine Interpretation, denn die von HC weicht nicht von der des Veranstalters ab. Der Schlafraum ist separat und somit abgetrennt vom Wohnbereich. Es war nie die Rede davon, daß diese "Abtrennung" durch eine Tür gewährleistet ist.
-
geschrieben 1336759614000
Curi, mach Dich nicht auch noch lächerlich
Wann gibt's endlich wieder den "Über den Boden roll vor Lachen"-Smiley?
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1336760098000
... test test test ... :rofl:
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1336760422000
@'rhaa' sagte:
Und nochmal: Ich kann den teilweise doch sehr aufgeregten Antworten auf meinen Eintrag nicht ganz folgen.
Das Folgende entspricht schon eher einer "aufgeregten" Antwort:
@'rhaa' sagte:
Wenn dem so wäre wie Du schreibst dann kann also jeder RV und HC allen möglichen Unfug hier reinschreiben ohne dafür belangt zu werden? Das glaubst Du ja wohl selber nicht.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1336762392000
Bei allem Respekt für deinen Ärger - den ich im Grunde verstehe! - woraus leitest du präzise eine fehlerhafte Ausschreibung und einen daraus resultierenden Rechtsanspruch ab?
Ich gehe davon aus, dass die Lösung so aussehen wird:
Sofern verfügbar wird man dir 2 DZ - eines zur Einzelnutzung, ergo sehr wahrscheinlich mit einem Aufpreis - anbieten. Sollte dein Anliegen "kulant" geregelt werden, ist dieser Aufpreis gering oder bestenfalls wird er gar nicht verlangt.
Aus einer irgendwie gearteten fernmündlichen Zustimmung zu deinem Vorwurf, es handle sich um eine fehlerhafte Auschreibung, wird jedenfalls kein irgendwie gearteter Rechtsanspruch!?
Übrigens empfehle ich bei einer gewissen Wichtigkeit bestimmter Eigenschaften der Unterbringung stets eine intensive Nutzung der Informationsmöglichkeiten vor der Buchung, an die zu den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten der Suiten im besagten Hotel hättest du leicht gelangen können.
Es mag dir vielleicht nicht komfortabel erscheinen, aber die von Herrn Führich tabellarisch verlinkten Urteile sind auf deine Causa nicht anwendbar, da keine "zugesicherte Eigenschaft" der Unterbringung fehlt, sondern es diese vielmehr niemals so gab, auch nicht in der Ausschreibung.
Üblicherweise kann man die spezifischen Eigenschaften der fantasievollen Zimmerbezeichnungen (ich hab schon unfassbare Varianten einer "Junior Suite" kennengelernt!) aus dem Factsheet des Hotels erlesen. Getrennte Schlafräume sind auch so bezeichnet (beispielsweise "verfügt über 2 getrennte Räume mit je einem Doppel- und zwei Einzelbetten" o.ä.), und nicht als "separater" oder "optisch getrennter" Schlafbereich.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1336763615000
Hallo,
wer kann mir denn etwas zu HXC sagen,kenne den Anbieter nicht...
Der hat manchmal recht gute Preise.
-
geschrieben 1336763890000Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)