@vonschmeling:
Schön, dass wir mal wieder auf den Austausch von Argumenten zurück kommen. Dafür meinen ausdrücklichen Dank. Nur zur Klarheit: das ist NICHT ironisch oder sarkastisch gemeint! Und es ist auch schön, dass mal jemand zum Ausdruck bringt, dass er meinen Ärger versteht. Zur möglichen Lösung: Dein Wort in Gottes Gehörgang! Zwei DZ, von mir aus auch mit geringem Aufpreis, wenn verfügbar, wären doch optimal.
Zur Sachargumentation: Es ist natürlich nicht vollständig von der Hand zu weisen, dass durch intensive Nutzung des Internet möglicherweise schon vor der Buchung dieses Problem hätte erkannt werden können. Dazu aber eine Gegenfrage: Bei der bildlichen Darstellung ist es doch aber durchaus möglich, dass sich eine Tür zu einem zweiten Zimmer der Suite in einem Bereich befindet, welches das Bild nicht abdeckt, oder? Fotos von Urlaubern sind zwar für denjenigen, der sich informieren oder buchen will ganz toll, aber ansonsten sinnlos. Relevant und verbindlich ist nur die Beschreibung des Reiseveranstalters. Und noch einmal mein Haupt-Argument: Ich habe HC sowohl mündlich wie auch schriftlich mein Problems umfassend geschildert. Warum hat man mich nicht sofort - oder zumindest in der zweiten Mail - darauf hingewiesen, dass ich da in der Hotelbeschreibung etwas falsch interpretiere? Aber jetzt bitte nicht schreiben, dass dies doch offensichtlich ist...
Das alles trifft aber nicht den Kern des Problems, wie Du es auch selbst beschrieben hast (unfassbare Varianten einer "Junior Suite" ) bzw. unter dem Stichwort "Katalogsprache" besprochen wurde. Auch wenn das Reiseverkaufsgeschäft ganz bestimmt ein sehr hartes Gewerbe ist - ich glaube, ohne Katalogsprache oder vermeintliche Schnäppchen die sich hinterher als Müll herausstellen wären wir alle zufriedener. Und wie ich es schon zur Eröffnung schrieb: Ich war bis jetzt immer sehr zufrieden mit allen Reisen, welche ich bei HC gebucht habe. Und das waren nicht wenige... Letztes Jahr war ich HC/VTOURS auch in Kreta. Alles Spitze!
Weiterhin: Natürlich wird aus einer fernmündlichen Einlassung nur dann ein rechtsverwertbarer Fakt, wenn man ihn beweisen kann. Allerdings kann ich Dir versichern, dass ich hier kein Murks erzähle. Und vor Gericht ist es schon höchst sinnvoll, die Wahrheit zu sagen. Auch die Strafen für uneidliche Falschaussagen sind nicht ohne. Eine schriftliche Zusicherung einer Eigenschaft (EMail Zitat) hingegen ist in Zusammenhang mit der glaubwürdigen Darstellung der Sachlage an sich schon ein ziemlich wirksames Geschoss in einer möglichen Auseinandersetzung. Und auch was die besagte Tabelle betrifft: Natürlich ist das keine Garantie für irgend etwas sondern nur ein Anhaltspunkt. Allerdings gilt auch da wieder, dass man durchaus Schlüsse in Richtung der möglichen Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung ziehen kann.
Ich weiss, es ist ein bisschen fies und unfair, ich gebe es gern zu, aber ich kann es mir nicht verkneifen: Hoffentlich bleiben die Trolle in ihrem Bau...