hotel für eine person (von insg. dreien) 3 tage vor abflug wg. überbelegung umgebucht

  • atitom11
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    geschrieben 1214384478000

    @ holzwurm

    genau DAS meine ich, das RB wußte das wir zu dritt reisen und hat uns NICHT darauf aufmerksam gemacht das EINE buchung bei einem veranstalter laufen muss, um sicher zu sein das wir zusammen bleiben!!!!!!

    meiner ma is es doch egal ob neckermann oder th. cook.!!!!

  • holzwurm
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    geschrieben 1214385062000

    Wenn dem so war, dann steht ganz klar das Reisebüro in der Verantwortung und sollte versuchen das Beste daraus zu machen.

    Jetzt kommt aber gleich die nächste Frage:

    Wart ihr alle 3 im Reisebüro oder nur einer von Euch?

    Wenn ihr zu dritt wart, dann steht die Verkäuferin alleine da und wenn nur einer im RB war dann steht Aussage gegen Aussage.

    meint holzwurm

  • DerCaveman
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    geschrieben 1214385177000

    Das Reisebuero ist mit hoher Wahrscheinlichkeit lediglich als Vermittler aufgetreten und hat euch genau das vermittelt, was ihr haben wolltet. Da hoert's dann auch schon auf mit der Verantwortung des Reisebueros. Dass der Veranstaler einer der beiden Reisen hier nicht so erfuellen kann, wie das vertraglich vereinbart war, ist nun Sache des Veranstalters und nicht die des Reisebueros. Natuerlich nur den Vertrag betreffend, der auch mit ihm geschlossen wurde.

    AntoniaW scheint bei ihren Ausfuehrungen hingegen davon ausgegangen zu sein, dass das Reisebuero hier selbst als Veranstalter aufgetreten sei. Hierfuer sehe ich aber bislang keinerlei Anhaltspunkte. Eine Falschberatung seitens des Reisebueros ist wohl ebenso auszuschliessen, weil das ja so, wie vom RB empfohlen, auch alles geklappt haette, wenn beide beteiligten Reiseveranstalter korrekt erfuellen wuerden (wovon bei der Buchung wohl auszugehen war). Dass nun einer der beteiligten Veranstalter nicht so erfuellen kann, wie eigentlich vereinbart, ist dem RB aber nicht anzulasten.

    Man koennte sich jetzt die Frage stellen, ob das RB verpflichtet gewesen waere, auf die moeglichen Konsequenzen im Falle der Nicht- oder Schlechterfuellung durch einen der beteiligten Vertragspartner hinzuweisen. Ausser den beiden Reiseveranstaltern ist hier ja wohl auch noch eine Fluggesellschaft direkter Vertragspartner geworden (Flug wurde seperat gebucht). Ich halte es aber fuer aeusserst unwahrscheinlich, dass ein Richter tatsaechlich so weit gehen wuerde, einem Reisebuero eine derart umfangreiche Informationspflicht aufzubuerden. Schliesslich koennte eine solche dann ja nicht nur fuer euren konkreten Fall gelten, sondern muesste alle denkbaren Eventualitaeten beruecksichtigen. Praktisch nicht durchfuehrbar!

    Nur am Rande zur Broetchenfrage: Der Baecker muss fuer gar nichts eine Garantie geben. Mit dem Unterschied zwischen Garantie und Gewaehrleistung waeren wir jetzt aber voellig off topic. Das lassen wir jetzt besser. Ausserdem ging ich davon aus, dass die Leberwurst gar nicht beim Baecker sondern beim Metzger gekauft wurde.

    Gruss

    Caveman

  • holzwurm
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    geschrieben 1214385650000

    Natürlich hatte das Reisebüro genau das vermittelt was der Kunde wollte. Nämlich 1 DZ und ein EZ. Ist ja soweit in Ordnung. Aber das RB hatte nicht berücksichtigt, daß die 3 Personen wunschgemäß zusammen bleiben sollen. Und dies geht nun mal nur über den Weg einer einzigen Buchung bei einem einzigen Veranstalter und nicht anders.

    Doch das Reisebüro steht gerade in diesem Fall als Vermittler in der Verantwortung. Schließlich hatte ja das Reisebüro einen Fehler bei der Beratung gemacht bzw. falsch eingebucht und nicht die beiden beteiligten Reiseveranstalter oder der Kunde. Außer es hatte darauf hin gewiesen, daß z. B. bei TOC gar keine EZ gab bzw. diese schon ausgebucht waren.

    Schließlich sollte eine gelernte Reiseverkäuferin den Trick kennen, wie sie buchen muß, daß alle 3 Personen zusammen bleiben können.

    Wenn die Verkäuferin sich nicht sicher gewesen wäre, hätte sie sich ja evtl. bei einer Kollegin oder Vorgesetzten rückfragen und absichern können, was der sinnvollste Weg ist.

    meint

    holzwurm

  • atitom11
    Dabei seit: 1194566400000
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    geschrieben 1214386884000

    @holzwurm

    wir haben zu zweit im RB gebucht (mein mann + ich)

    @cavemann

    das RB hat, nachdem wir unsere wünsche (zeit, hotel, lage, personenkonstellation) genannt haben, exakt diese buchungssituation angeboten:

    oma: pauschal neckermann

    wir: "nur" hotel bei th. cook und flug bei condor

    ich hätte auch pauschal bebucht, wenn icht der "tipp" vom RB bzgl. hotel und flug seperat buchen erfolgt wär......

    oder meine ma hätte dito meiner buchung gebucht!

    WIR WOLLTEN ZUSAMMEN IN EIN HOTEL, das wusste das RB und sagte dies auch aufgrund de tatsache, das neckermann und th. cook (wie bereits berichtet) "ein verein" seinen zu!!!! ebenso die orga diesbezüglich!

    aber auch nochmal die fragen:

    -wenn das RB nun tatsächlich die veranstalter über uns informiert hat, muss der veranstalter dann bei einer überbuchungssituation darauf nicht achten???

    -wieso muss die november buchung umziehen und nicht eine spätere buchung (first in; first out)????

    -----

    ok. ich geb mich mit den brötchen und der wurst geschlagen, ich bin nich vom fach "nur" kundin" die wohl immer noch zu naiv ( s. buchungs"verfahren") durchs leben läuft!?

  • holzwurm
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    geschrieben 1214387773000

    Da kann ich nur noch sagen, daß diese Verkäuferin keine Ahnung hatte.

    Vielleicht wars sogar eine Auszubildende.

    Setze Dich mal schnellstens mit der Büroleitung oder Chef/Chefin des Reisebüros zusammen.

    Mir sieht es nach einer kompletten Falschberatung aus. Auch wenn die gewünschten Zimmervarianten gebucht werden konnten.

    denkt

    holzwurm

  • atitom11
    Dabei seit: 1194566400000
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    geschrieben 1214388448000

    an alle,

    bin soeben von neckermann tel. informiert worden, das alles beim alten bleibt!!!!! HURRA!!!!!!! hat (angeblich) ein anderer kunde kurzfristig storniert.

    da hat das RB "glück" gehabt!!, das hätte noch stress gegeben (den ich auch nich gebraucht hätte!!) gibt trotzdem noch ne rückmeldung an RB, aber halt unter anderen "voraussetzungen".

    jetzt hoff ich nur noch auf erholung................................................

    grüße an alle antworterInnen

  • Silvia L
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    geschrieben 1214388936000

    Hallo atitom11,

    es freut mich für Euch, dass es mit den Zimmern jetzt noch geklappt hat. Aber ganz ehrlich auf so eine glorreiche Idee einen gemeinsamen Urlaub bei zwei verschiedenen Veranstaltern zu buchen, wäre ich nie gekommen. Man hört doch so oft, dass ein Hotel überbucht ist und die Gäste manchmal ja einfach vor Ort noch umgebucht werden.

    Einen schönen Urlaub

    Silvia

  • holzwurm
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    geschrieben 1214388953000

    Glückwunsch, daß alles in Deinem Sinne geklappt hat.

    Wechsel bei der nächsten Buchung das Reisebüro bzw. gebe ganz klar und eindeutig vor, daß alle Personen auf eine Buchung gebucht werden sollen.

    Diesen Tip kann ich Dir und allen anderen die mit mehreren Personen und Zimmervarianten gemeinsam in den Urlaub wollen nur für die Zukunft mit auf den Weg geben. Dann gibt es diesen Streß nicht mehr.

    LG

    holzwurm

  • atitom11
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    geschrieben 1214389118000

    hallo silvia,

    ja jetzt weiß ich "das" auch!!!!!

    wir sind sonst eher individuell bucher... / vielleicht deshalb ;)

    ich muss noch ein ganz dickes lob über die kundenbetreuerin fr. becker von neckermann loswerden

    (unabhängig von dem "ausgang"!!)

    sie war stets sachlich, freundlich und kompetent (und ich hab lange mit ihr tel. und viele fragen gehabt!!)

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