• Nic.name
    Dabei seit: 1124150400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1124209433000

    Hallo,

    wir kommen gerade aus der Türkei zurück und wurden am Flughafen in Dalaman mit den Worten empfangen "leider haben wir schlechte Nachrichten - Ihr Hotel ist überbucht".

    Wir sind keine Nörgler und hätten uns davon die Urlaubslaune nicht unbedingt verderben lassen, wäre nicht die Reise aus einem besonderen Grund gebucht worden: Mein Schwager wurde am 08.08. 40 Jahre alt und deshalb reisten wir an diesem Tag für eine Woche in dessen Hotel (Marmaris Palace, Marmaris) um den Geburtstag zusammen zu feiern und eine gemeinsame Urlaubswoche mit seiner Familie zu verbringen. Leider wurden wir dann in ein 3 km entferntes "gleichwertiges" Hotel gebracht (Joy Munamar, Incekum).

    Aufgrund heftiger Beschwerden konnten wir erreichen, daß wir trotzdem die Einrichtung des Marmaris Palace benutzen konnten (gebucht war AI). Was blieb waren dann die nervigen Fahrten mit dem Dolmus zwischen den beiden Anlagen, und das jeweils morgens zum "Strandtag" und abends nach dem Duschen zum gemeinsamgen Abendessen und Ausklang des Urlaubstages. Für uns natürlich ein zusätzlicher finanzieller Aufwand und -was gravierender war- ein Zeitverlust durch das ständige Hin- und Herfahren.

    Davon abgesehen war die Anlage zwar sternemäßig gleichwertig, von der Ausstattung her jedoch eine völlig andere Anlage (Marmaris Palace ist weitläufig in einem Pinienwald mit Bungalows, Showabende, Rutschenanlagen etc., Joy ist ein kleineres Hotel ohne nennenswert schöne Außenanalge, Getränke waren nur bis 24 AI, im Marmaris hätten wir bis 2 Uhr nachts Getränke frei gehabt...).

    Weiß jemand, wie hierzu die Rechtslage aussieht oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Können wir Schadenersatz verlangen?

    Vielen Dank für Eure Infos!

    Nic

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1124211327000

    Bei der Verlegung in ein anderes gleichwertiges Hotel in einer zumutbaren Entfernung zum ursprünglich gebuchten Hotel sind die Rechtsauslegungen sprich Urteile ziemlich unterschiedlich was Ansprüche angeht.

    Grundsätzlich einmal ist bei Gleichwertigkeit kein weiter gehender Anspruch.

    Inwieweit die zwei fehlenden Stunden Getränke von Mitternacht bis 2 Uhr eine echten Reisemangel oder eine blosse Unannehmlichkeit darstellen, kann ich nicht beurteilen - eher kein Mangel, weil möglicherweise Richter die Versorgung bis Mitternacht als ausreichend betrachten (...von Säufern mal abgesehen...).

    Der Fall, dass zwei Familien, die eigentlich gemeinsam aus welchen Gründen auch immer, ihren Urlaub verbringen möchten, aber vor Ort getrennt werden, ist richterlich mehrmals schon entschieden: Pech - man hat da keinen Anspruch, sofern nicht der Veranstalter dies als ausdrücklichen Kundenwunsch schriftlich bestätigt hat. Doch Achtung: der Veranstalter muss es bestätigt haben, nicht das vermittelnde Reisebüro!

    Aus dieser Erkenntnis leitet sich ab, dass auch der Ersatz von Dolmuskosten usw. nicht gewährleistet werden muss.

    Aber natürlich sind das jetzt allgemeine Erfahrungen und könnten in Einzelfällen - unter Kenntnis aller Details - auch von einem Richter anders entschieden werden (...obwohl meine Erfahrung da eher auf nein tippt...).

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1124212937000

    Sorry, aber euer größtes Problem war, euch auf diesen Kuhhandel einzulassen, hättet Ihr sofort wiedersprochen und den Reisvertrag gekündigt und sofern der Reisveranstlter dies anbietet die "Urlaubsgaratie" in Anspruch genommen(gibt es u.a bei TUI, Alltours, NUR....., also absolut auf sofortige  Rückreise bestanden, wäre euch dies alles nicht passiert Ihr hättet mal sehen sollen wie schnell doch noch ein Zimmer da gewesen wäre (ich spreche leider aus Erfahrung, für solche hartnäckigen fälle gibt es immer "Reservezimmer" meist die VIP Zimmer, die man eigentlich nicht an Pauschalis vergeben möchte), mann sucht dann eben einen Anderen "Dummen" mit dem man weniger Ärger hat!

    Qualitätsgarantie

    Die alltours-Qualitätsgarantie

    In

    jeder alltours-Reise steckt soviel Urlaubsqualität, dass wir Ihnen

    volle Zufriedenheit garantieren. Hand drauf. Sollten Sie bei Ihrer

    Ankunft etwas nicht so vorfinden, wie es im Katalog beschrieben ist,

    setzt unsere Qualitäts-garantie ein. Informieren Sie umgehend die

    Reiseleitung. Gelingt es uns nicht, das Problem innerhalb von 24

    Stunden zu lösen, buchen wir Ihnen auf unsere Kosten einen Rückflug und

    erstatten Ihnen danach den vollen Reisepreis.

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Nic.name
    Dabei seit: 1124150400000
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    geschrieben 1124215642000

    Tja, ganz so einfach ist das nunmal nicht. Denn genau das habe ich gemacht: stinksauer habe ich, noch bevor ich hörte was man uns als Alternative anbietet, dem Reiseleiter gesagt, daß ich sofort wieder heimfliegen werde, wenn wir nicht im besagten Hotel untergebracht würden (habe ihm gesagt warum wir überhaupt in der Türkei sind und daß für uns ein einwöchiger Aufenthalt keinen Sinn macht, wenn wir nicht in dieses Hotel kommen). Daraufhin erfolgte hektisches Telefonieren noch am Flughafen mit dem Ergebnis, daß auch nach etlichen Rückrufen das Hotel darauf bestand, keine Zimmer frei zu haben. Erst nachdem klar war, daß es keinen Weg in dieses Hotel gibt, haben wir zugestimmt, erstmal ins andere Hotel gebracht zu werden. Schließlich war es schon 18.00 Uhr abends, ein 2-Stunden-Transfer stand uns bevor UND der Hauptgrund unserer Reise - der 40ste Geburtstag meines Schwagers - ließ sich nicht auf den nächsten Tag verschieben...So einfach ist das in der Hauptsaison nicht mit Druck ausüben. WIR waren unter Zeitdruck, wollten wir doch so schnell wie möglich ins Hotel um "anstoßen" zu können. Alle weitere Diskussionen hätten nur dazu geführt, daß sich alles noch mehr verschoben hätte, ein Zimmer hätten wir trotzdem nicht bekommen, vor Ort konnten wir uns überzeugen, daß das Hotel total voll war...Nic

  • Nic.name
    Dabei seit: 1124150400000
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    geschrieben 1124231079000

    Nein, daß wir unter Zeitdruck waren wußte er gar nicht. Ich habe ihn ja nicht mal ausreden lassen und habe ihm sofort und unmißverstänlich gesagt, daß wir wieder zurückreisen werden, wenn wir nicht in das besagte Hotel kommen. Und mit Koffer wieder einladen und zurück war auch nichts, wir sind erst abends angekommen, es ging da gar kein Flieger mehr zurück nach München, das wußte ich genauso wie er, wäre also ein völlig blödsinniges Druckmittel gewesen, weil er genausogut wie ich wußte, daß kein Flieger mehr geht...

  • carlosCB
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    geschrieben 1124231924000

    @T-H

    sag mal, weisst Du, ob ÖGER so eine Garantie auch anbietet ????

    Gruß

    Carlos

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1124278103000

    Öger ist in der Beziehung glaube ich sehr unkulant....

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  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1124282283000

    reiserechtlich gesehen braucht es gar keine Garantie:

    Schritt 1

    Angekommen, Mängel festgestellt, die die Inspruchnahme der gebuchten Leistung vereitelt, unmöglich macht;

    Schritt 2

    die Vertretung des Reiseveranstalters aufsuchen, anrufen und unverzüglich Abhilfe zu verlangen: Putzen, neue Matrazen, Umzug in der Anlage oder Umzug in eine gleichwertige Unterkunft;

    Schritt 3

    Veranstalter bzw. sein Vertreter kann nicht Abhilfe schaffen und auch keine Alternative anbieten, verlangt man die sofortige Heimreise. Ist dies durch den Veranstalter nicht möglich, kann man auf eigene Faust heimreisen. Doch Achtung: das sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, denn ansonsten kann es nachher zu unangenehmen Überraschungen kommen.

    So, also ohne Garantie und Firlefanz steht einem die sofortige Heimreise bei schwerwiegenden Mängel zu. Problem: selbst einschätzen zu können, was ist schwerwiegend genug? Und welche Zeit muss ich dem Veranstalter zugestehen, um Abhilfe schaffen zu können?

    Aus den in solchen Situationen ergangenen Urteilen kann man nämlich schon erkennen, dass man da eben jede Situation einzeln beurteilen muss und nicht pauschal sagen kann: Unterkunft unbewohnbar - Reiseleitung will nicht gleich --> Heimflug.

    Nehmen wir einmal an, die Situation ist in der Tat unzumutbar und die Reiseleitung kann weder Rückflug noch sofortigen Umzug anbieten - also man muss bleiben. Da gibt es schon Urteile, die einem den gesamten Reisepreis zusprechen - aber auch hier wieder Vorsicht: man muss jeden einzelnen Fall anschauen! Und wenn man nach einem oder zwei Tage umziehen konnte, kann man nur den Ersatz dieser ein oder zwei Tage begehren.

    Allerdings sehe ich in dem hier geschilderten Fall keine Grundlage zur Auflösung des Reisevertrages und sofortiger Heimkehr.

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1124285367000

    GENAU DESHALB ist die Garantie so wichtig hier braucht es KEINE schwerwiegende Mängel sondern nur eine einfache Abweichung zur Katalogausschreibung oder glaubst Du die TUI hätte uns sonst in ein über €1000.- teureres und in der Kategorie wesentlich besseres Hotel umgebucht weil die Disko und ein Spezialitätnrestaurant gefehlt hat?

    Die haben wir nur der Garantie zu verdanken rechtlich wäre das höchstens eine geringwertige Beinträchtigung zumal die Möglichkeit bestand im Nachbarhotel die Disko zu benutzen......

    Bitte noch einmal GENAU lesen!

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    Ankunft etwas nicht so vorfinden, wie es im Katalog beschrieben ist,

    setzt unsere Qualitäts-garantie ein. Informieren Sie umgehend die

    Reiseleitung. Gelingt es uns nicht, das Problem innerhalb von 24

    Stunden zu lösen, buchen wir Ihnen auf unsere Kosten einen Rückflug und

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  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1124286265000

    Peter schrieb:

    > reiserechtlich gesehen braucht es gar keine Garantie:

    Praktisch schon, weil man die Behebung einfordern kann sonst Geld zurück!

    >

    > Schritt 1

    > Angekommen, Mängel festgestellt, die die Inspruchnahme der gebuchten Leistung vereitelt, unmöglich macht;

    >

    > Schritt 2

    > die Vertretung des Reiseveranstalters aufsuchen, anrufen und unverzüglich Abhilfe zu verlangen: Putzen, neue Matrazen, Umzug in der Anlage oder Umzug in eine gleichwertige Unterkunft;

    >

    > Schritt 3

    > Veranstalter bzw. sein Vertreter kann nicht Abhilfe schaffen und auch keine Alternative anbieten, verlangt man die sofortige Heimreise. Ist dies durch den Veranstalter nicht möglich, kann man auf eigene Faust heimreisen. Doch Achtung: das sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, denn ansonsten kann es nachher zu unangenehmen Überraschungen kommen.

    Der Schritt ist unnötig, weil in der Garantie der Veranstalter die Heimreise aragiert oder wenn er die Garantie bricht, ist die Sache rechtlich eindeutig!

    >

    > So, also ohne Garantie und Firlefanz steht einem die sofortige Heimreise bei schwerwiegenden Mängel zu. Problem: selbst einschätzen zu können, was ist schwerwiegend genug? Und welche Zeit muss ich dem Veranstalter zugestehen, um Abhilfe schaffen zu können?

    Brauch ich nicht einzuschätzen steht alles in der GARANTIE!!! Mit Garanie darf ich sofort abreisen UND bekomme mein Geld zurück!!!

    > Aus den in solchen Situationen ergangenen Urteilen kann man nämlich schon erkennen, dass man da eben jede Situation einzeln beurteilen muss und nicht pauschal sagen kann: Unterkunft unbewohnbar - Reiseleitung will nicht gleich --> Heimflug.

    Ganau so, steht es in der GARANTIE !

    Und wird auch so praktiziert wenn man sich darauf beruft!

    Dein Einwand falsch!

    >

    > Nehmen wir einmal an, die Situation ist in der Tat unzumutbar und die Reiseleitung kann weder Rückflug noch sofortigen Umzug anbieten - also man muss bleiben. Da gibt es schon Urteile, die einem den gesamten Reisepreis zusprechen - aber auch hier wieder Vorsicht: man muss jeden einzelnen Fall anschauen! Und wenn man nach einem oder zwei Tage umziehen konnte, kann man nur den Ersatz dieser ein oder zwei Tage begehren.

    Die Reisleitung wird sich an die GARATIE halten weil Sie rechtlich sonst total verloren hat! Dein Einwand ist somit unsachlich!

    >

    > Allerdings sehe ich in dem hier geschilderten Fall keine Grundlage zur Auflösung des Reisevertrages und sofortiger Heimkehr.

    Doch sehr wohl siehe Garantie!!!

    >

    > Gruß

    > Peter

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