Hallo,
wir kommen gerade aus der Türkei zurück und wurden am Flughafen in Dalaman mit den Worten empfangen "leider haben wir schlechte Nachrichten - Ihr Hotel ist überbucht".
Wir sind keine Nörgler und hätten uns davon die Urlaubslaune nicht unbedingt verderben lassen, wäre nicht die Reise aus einem besonderen Grund gebucht worden: Mein Schwager wurde am 08.08. 40 Jahre alt und deshalb reisten wir an diesem Tag für eine Woche in dessen Hotel (Marmaris Palace, Marmaris) um den Geburtstag zusammen zu feiern und eine gemeinsame Urlaubswoche mit seiner Familie zu verbringen. Leider wurden wir dann in ein 3 km entferntes "gleichwertiges" Hotel gebracht (Joy Munamar, Incekum).
Aufgrund heftiger Beschwerden konnten wir erreichen, daß wir trotzdem die Einrichtung des Marmaris Palace benutzen konnten (gebucht war AI). Was blieb waren dann die nervigen Fahrten mit dem Dolmus zwischen den beiden Anlagen, und das jeweils morgens zum "Strandtag" und abends nach dem Duschen zum gemeinsamgen Abendessen und Ausklang des Urlaubstages. Für uns natürlich ein zusätzlicher finanzieller Aufwand und -was gravierender war- ein Zeitverlust durch das ständige Hin- und Herfahren.
Davon abgesehen war die Anlage zwar sternemäßig gleichwertig, von der Ausstattung her jedoch eine völlig andere Anlage (Marmaris Palace ist weitläufig in einem Pinienwald mit Bungalows, Showabende, Rutschenanlagen etc., Joy ist ein kleineres Hotel ohne nennenswert schöne Außenanalge, Getränke waren nur bis 24 AI, im Marmaris hätten wir bis 2 Uhr nachts Getränke frei gehabt...).
Weiß jemand, wie hierzu die Rechtslage aussieht oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Können wir Schadenersatz verlangen?
Vielen Dank für Eure Infos!
Nic