ich bin baff ob so viel Fachwissen. Muss mal gleich die Autoren der letzten beiden erschienenen Bücher bzgl. Reiserecht anmotzen.
Ich sag es ja immer: wozu Anwälte, wozu Reiserecht - es ist alles im Grunde ganz einfach.
Gruß
Peter
ich bin baff ob so viel Fachwissen. Muss mal gleich die Autoren der letzten beiden erschienenen Bücher bzgl. Reiserecht anmotzen.
Ich sag es ja immer: wozu Anwälte, wozu Reiserecht - es ist alles im Grunde ganz einfach.
Gruß
Peter
Die Garantie hat mit Reisrecht nix zu tun, steht übrignes auch bei TUI und TOC bei der Garantie dabei, ist eine freiwillige Leistung rechtliche Ansprüche bleiben unberührt.....
PS: Immer wenn man unrecht hat, ist es natürlich einfach am Thema vorbei Ironie einzubringen...........
eine Reisegarantie hat nichts mit Reiserecht zu tun. Ich sage es ja, ich bin lernfähig. Darum habe ich auch die Alltours AGB's grad gelesen:
11. Gewährleistung
a) AbhilfeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfeverlangen. alltours flugreisen gmbh kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einenunverhältnismäßigen Aufwand erfordert. alltours flugreisen gmbh kann auch in derWeise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.Insbesondere bleibt es alltours flugreisen gmbh unbenommen, dem Reisenden beiAuftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft imReisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählteUrlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbartenOrtschaften....aber von einer Urlaubsgarantie ist zumindest im Internet nichts zu finden. Nun sage ich halt, genauso wie ich unrecht haben mag, finde ich es höchst bedenklich, undbedarften Urlaubern den Rat zu geben: Garantie und aus... Mögen wir beide recht oder unrecht haben, der Fall vom Ausgangsposting ist ganz sicher nicht eindeutig...Gruß
Peter
wie definitiert Alltours beispielsweise "sollte es uns nicht gelingen, das Problem binnen .... zu lösen":
Eine gleichwertige Unterbringung ist, verzeih mir - reiserechtlich natürlich gesehen -eine Lösung.
Ich lege meine schon komplett verkohlte Hand ins Feuer, dass die Interpretation der springende Punkt ist.
Gruß
Peter
Mensch Peter ließ doch bitte den GANZEN Satz!!!!
Sollten Sie bei Ihrer
Ankunft etwas nicht so vorfinden, wie es im Katalog beschrieben ist, (z. b anderes Hotel) setzt unsere Qualitäts-garantie ein.
Informieren Sie umgehend die
Reiseleitung. Gelingt es uns nicht, das Problem innerhalb von 24
Stunden zu lösen, (Hotel wie im Katalog beschrieben und gebucht)buchen wir Ihnen auf unsere Kosten einen Rückflug und
erstatten Ihnen danach den vollen Reisepreis.
Das läßt ja wohl KEINE Interpretation zu oder?
ALLES was von Katalog bzw. Buchung abweicht setzt die GARANTIE in kraft und diese GARATIE ist Bestandteil des Reisevertrages!
ich kann schon lesen, übrigens gerne auch kleinere Buchstaben... Aber das was du da rot anmerkst, fand ich bei deinen vorher eingeklickten alltours-Garantien nicht -woher also sollte ich diese Zusätze kennen?
Nochmals, auf den Internetseiten von alltours fand ich bisher keinen Hinweis auf diese Garantie (was, nebenbei bemerkt, bedeuten würde, dass Internet-Bucher KEINEN Anspruch auf dieses Service hätten, aber wollen wir uns nicht verästeln..).
Ich nehme ja auch gerne wahr, dass du Recht hast und ich nicht. Wir sind halt zweier Meinungen - dazu sind ja Foren dar.
Gruß
Peter
http://www.alltours.de/index.php?mapid=qualitaetsgarantie&PHPSESSID=530e752052083ea9f27b1e24a640ae5c
Ist OK ich habe mit der Garantie bisher eben nur die besten Erfahrungen gemacht, denn dadurch bewegt sich was, kein Zeilgebietsverantwortlicher will der geschäftsleitung hinter her erklären warum diese in Anspruch genommen wurde etc.!
Hier im Internet:
Alltours-->Über uns-->Urlaubsmarken-->Qualitätsgarantie
Aus den AGB vom Neckermann - die blau markierten Textteile befinden sich im Widerspruch zu einer von Neckermann abgegebenen "Garantie". Nun werden aber die AGB - bei Neckermann, bei Alltours, bei TUI usw. Vertragsinhalt. Genauso, wie du richtig siehst, werden aber auch Aussagen im Katalog Vertragsinhalt.
Was wir beide nicht eindeutig sagen können: zählen im Rechtsstreit die AGB mehr oder gleichviel oder weniger als eine wo auch immer stehende Garantie?
bitte nicht wieder antworten: Garantie bleibt Garantie - ich habe zu viele wider dem Geist gehende juristische Textstellen bereits gelesen und weiß daher, dass solche Fragen durchaus nicht "klaro" sind!
Wenn ein Tourist diese von dir nun mehrmals zitierte Garantie wörtlich nimmt und heimfliegt, der Veranstalter aber beweisen kann, dass er - in seinem Sinn - das Problem gelöst hat (in dem er sich auf reiserechtliche Grundlagen stützt), könnte es ihm durchaus passieren auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.
Aber ich denke, die Surfer werden sich jeder ihr eigenes Bild von der Sache machen und interessant wäre es, Tatsachenfälle und deren Ausgang zu lesen.
Gruß
Peter
9. Gewährleistung 9.1Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.9.2Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.9.3Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Die Garantie ist doch recht EINDEUTIG vormuliert!
Der Heimflug erfolgt auf Grund der GARANTIE und nicht auf Grund der AGB!
Der Ersatzanspruch auf Reisepreis und Heimflug erfolgt auf Grund der GARANTIE und NICHT der AGB.
Eine AGB die schriftliche Zusicherungen des Kataloges, in diesem falle die GARANTIE, aufhebt oder mindert wäre unwirksam, Günstigkeitsprinzip und somit unrechtens.
Der Ersatzanspruch fußt allein auf die zugeicherte GARANTIE die AGB sind somit außen vor, bei TUI wird dies auch bsonders erwähnt mit dem Zusatz, dass weitergehende rechtliche Ansprüche unabhängig von der Garantie sind.
Die Argumentation mit den AGB geht deshalb hier fehl, weil es keine Interdependanzen gibt.
Die Garantie ist unabhängig von den AGB weil Sie eine Leistung FEST zusichert, nämlich REISEPREISERSTATTUNG UND HEIMFLUG wenn eine Abweichung vom der im Katalog beschrieben Leistung und keine Wiederherstellung innerhalb von 24 Stunden nach ANKUNFT.
brauchst nicht so schimpfen, ich versteh's ja - doch des mit dem so einfach Heimfliegen, bums, und da hab ich mein Geld wieder in der Hand, weil's die Garantie so sagt,... na ja, lassen wir es doch einmal ein paar Urlauber ausprobieren !
So, aber jetzt haben wir uns redlich unseren Feierabend verdient!
Gute Nacht allseits auf ein neues Morgen
Peter
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!