• guidohh
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    geschrieben 1380212697000

    Hotel Überbucht 24.09.2013 21:30:07 Hallo ! Wem ist das schon mal passiert ?

    Anfang August Hotel auf Mauritius bei Thomas Cook gebucht. 46qm Zimmer, Meeresseite für4200€. Abflug 4.10. Letzten Freitag mail von TUI, an unseren gemeinsamen Kunden. Sorry. Hotel istüberbucht. Als Alternative geben wir Ihnen Hotel B. Das liegt an einer Bucht, hat keinenrichtigen Strand, Zimmer nur zum Pool und viel kleiner (30 - 35qm). Wir nein, wir möchten etwas gleichwertiges. Antwort von Thomas Cook: Es gibt da noch Hotel C, wir können bei der TUI fragen, wegendes Preises. Wir antworten: wieso Preis, wir zahlen NICHT mehr. Gestern mail von TC: Sie können Hotel C bekommen, kostet sie aber 1800€ zusätzlich! Antwort von uns: Vergessen Sie es, Geld sofortzurück, mit ihnen nie wieder!

    Jetzt suchen wir verzweifelt ezwas ähnliches, finden nix. Ist einfach zu spät. Entweder nur schlechte Hotels oder Preise plötzlich viel höher. Ich könnte ...

    Soll ich einen Anwalt nehmen? An wen wende ich mich wg. Regress o.ä. TUI oder Thomas Cook ?

  • Holginho
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    geschrieben 1380216632000

    Du hast folgende Möglichkeiten:

    a)

    Rücktritt vom Vertrag...eine solche Änderung berechtigt zum kostenlosen Storno deinerseits!

    b)

    Du akzeptierst "Hotel B" unter Vorbehalt und reklamierst ggfs. nach Ende des Urlaubs eventuell fehlende Leistungen die Du im Falle einer Unterkunft des gebuchten "Hotels A" gehabt hättest. Wichtig, hierbei sind gewisse "Regeln" einzuhalten.

    c)

    Du akzeptierst "Hotel C" - inkl. der genannten Zuzahlung.

    Anmerkung zu b) und c):

    Die Verpflichtung des RV ist mit dem Angebot eines(!) "gleichwertigen" Hotels abgegolten. Zugegeben gibt es bzgl. der Definition von "gleichwertig" immer wieder unterschiedliche Auffassungen...ggfs. müßtest Du das vor Gericht klären lassen.

    Bei aktuellen Buchungen sind selbstverständlich die (tages)aktuellen Preise relevant.

    Regress? Wofür? ...und auf welcher rechtlichen Grundlage?

    PS:

    Anstatt mit einem "Vergessen Sie es, Geld sofortzurück, mit ihnen nie wieder!" (klassischer Schuß ins eigene Knie) aufzufahren hättet ihr m.E. besser den Dialog suchen sollen. Erfahrungsgemäß läßt sich bei bestimmter aber immer freundlicher und sachlicher Argumentation durchaus mit einem RV reden und verhandeln. Kulanz ist grundsätzlich freiwillig und kann nicht eingefordert werden - man kann sie aber oftmals durchaus "herauskitzeln".

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • guidohh
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    geschrieben 1380324213000

    Danke für den Beitrag. Du machst hier das Opfer zum Täter ( ins eigene Knie). Meine "Geld zurück mail" war mail no. 12, 13 ? ich weiß es nicht mehr. Uns erst zu schreiben, sie würden alles zu unserer Zufriedenheit regeln und dann soviel Geld zu verlangen war eine Frechheit.

    Regress wofür? Meinen Urlaub kann ich bei meinem Arbeitgeber nicht zurück geben. Wir haben unser Kind für die Zeit fremduntergebracht. Geht nicht mehr zu ändern. Kosten für Impfungen und der ganze Ärger.

    TUI hat einen Vertrag gebrochen und ganz bestimmt kein gleichwertiges Hotel angeboten. Sonst hätten wir es genommen.

    Habe heute alle mails an einen Fachanwalt für Reiserecht geschickt und bin gespannt, was der dazu sagt.

  • Kourion
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    geschrieben 1380355714000

    @guido

    Zu deiner Frage Thomas Cook oder TUI ?

    Wenn ich es richtig verstehe, hast du deine Reise über den RV Thomas Cook gebucht.

    Und hast du diese Buchung bei TC über die Website TUI.com getätigt ?

    Falls ja, fungiert TUI.com hier nur als RB / als Vermittler.

    Dein Vertragspartner (und somit der "Verantwortliche" ) ist Thomas Cook.

    Falls ich dein Posting falsch verstanden habe, bitte berichtige mich.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • guidohh
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    geschrieben 1380402512000

    @ kourion

    nein, genau anders rum. Bei TC auf der Homepage gebucht. Dachte, das wär ein Veranstalter. Ist aber nicht. Unterlagen kamen von TUI, auch die Absage mit dem freundlichen Angebot man würd schon alles regeln. Dann ging das Theater los. Bei TUI angerufen, die sagten ich müßte mich an TC wenden. Bei allen mails an TC hieß es, wir leiten weiter an TUI, ohne das auf den Inhalt eingegangen wäre. Zuletzt teilte uns dann TC mit, dass TUI 1800€ Aufpreis verlangen würde.

    Also ich denke mal, TUI ist verantwortlich, TC war nur Vermittler.

  • ginus
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    geschrieben 1380409063000

    Ja, so wie du es schilderst ist TUI verantwortlich. TUI ist der Reiseveranstalter. Heute verkauft ja jeder alles, also warum soll nicht TC jetzt TUI Leistungen als RB verkaufen?

    Die Frage ist nur die, ob du nicht bereits mit deiner Aussage " Vergessen Sie es, Geld sofortzurück, mit ihnen nie wieder! "

    den Reisevertrag von deiner Seite überhastet gekündigt hast. In welcher Art erfolgte diese deine Ansage/Information an TC oder TUI (ich weiß nicht genau an wen)? Schriftlich?

    Also, da kann jetzt wohl nur der von dir beauftragte RA für Reiserecht halbwegs gesicherte Auskünfte geben. In solchen Fällen sollte man sich selber zuliebe erst mal schlucken und so cool wie möglich bleiben. Siehe hierzu auch @ holginho " (klassischer Schuß ins eigene Knie)".

    Informierst du uns wieder darüber?

     

    Ginus

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1380410925000

    @guidohh

    Ja, dann verhält es sich umgekehrt. Danke für die Klarstellung.

    War eben auf der Website von TC, wo TC neben z. B. Neckermann- und TUI-Reisen (als Vermittler)  auch eigene Reisen anbietet - also ebenfalls als RV fungiert.

    Die jeweiligen Anbieter / RV sind direkt beim Angebot benannt.

    Zum Thema:

    Leider kann ich dir für diesen Fall keine anderen Möglichkeiten als die bereits von @Holginho angeführten benennen. Ich habe dich aber so verstanden, dass ihr bereits storniert habt.

    Schade, dass ihr so schnell vorgegangen seid.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mkfpa
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    geschrieben 1380446119000

    Ihr habt mit TC einen Vertrag über die Erbringung einer bestimmten Leistung geschlossen. Damit ist TC für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich und euer Ansprechpartner.

    Mit Kulanz hat das ganze übrigens nichts zu tun, denn wer einen Vertrag abschliesst hat diesen zu erfüllen oder Schadensersatz zu leisten. Z.B. in der Form von Mehrkosten für eine anderweitig organisierte vergleichbare Leistung.

    Wobei euch der Anwalt sicher sagen kann ob das allgemeine Vertragsrecht auch für Pauschalreisen gilt oder es da wieder mal Ausnahmen gibt.

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1380455774000

    Hallo mkfpa,

    Irrtum, der Kunde hat via TC = TC war nur der Vermittler, sozusagen das Reisebüro - einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter TUI geschlossen. Dieser nun lakonisch 9 Tage vor der Abreise mitteilt: Hotel überbucht, kannst Hotel B haben (nicht gleichwertig nach dem TO), wenn du gleichwertig = Hotel C - haben willst, dann € 1.800,- mehr!

    Es gilt nicht das allgemeine Vertragsrecht (bestenfalls hilfsweise bei einem Prozess, falls 651 nicht ausreicht) sondern das Reisevertragsrecht § 651 ff.

    Dieses kennt sehr wohl auch den Passus "Schadenersatzsatz" unter § 651 f, Abs. 1+2 - guckst du hier:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/651f.html

    Aber es ist schon sehr schwammig ausgeführt, und der Kunde will ja reisen und steht unter Druck. Was nützt ihm im Moment ein späterer Schadenersatz, den er auch erst mal erkämpfen müsste. 

    Die Frage ist doch die, hat er mit seiner Aussage:

    " ... Geld sofort zurück, mit ihnen nie wieder! "

    nicht bereits einseitig den Vertrag gekündigt und TUI wäre jetzt möglicherweise fein draußen. Zumal er in der Luft hängt und nicht weiß wie die Sache beim Veranstalter TUI jetzt gesehen wird, was er auch erst mal vorsichtig eruieren sollte.

    Keiner schöner Zustand für ihn, er ist in Handlungsnot.

     

    Ginus

    PS: Die Sache mit der/den Überbuchung/en kenne ich doch irgendwoher (aus der eigenen leidensfähigen Familie).

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  • Kourion
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    geschrieben 1380458205000

    @guidohh   (OT)

    Aus Interesse an der Sache: Könntest du wohl die Namen der drei Hotels (A / B / C) benennen?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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