• austin2000
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1380564948000

    Hallo zusammen!

    Wir sind momentan auf Kreta und hatten eigentlich vom 29.9-13.10. das Calimera Sirens Beach gebucht. Gestern am Flughafen wurde uns gesagt, dass das Calimera ueberbucht ist und wir bis zum 02.10. im Blue Sea Village untergebracht werden. Uns soll am Donnerstag eine Entschaedigung angeboten werden. Nun zu meiner Frage: Was steht uns zu lt. Frankfurter Tabelle? Haben schon mal ein wenig geschaut, aber sind uns nicht ganz sicher... Das Hotel ist zwar so in Ordnung und absolut gleichwertig, aber wir haben halt etwas anderes gebucht... Das Calimera bietet halt deutlich mehr Anmiation (darum haben wir uns auch dafuer entschieden; das Calimera hat einen deutlich schoeneren Strand, das Calimera liegt in Malia und wir sind jetzt in Stalis. Und am Mittwoch geht uns auch noch einmal ein halber Tag fuer den Umzug drauf...

    Ueber eine kurze Meinung eurerseits wuerden wir uns sehr freuen. Uns geht es halt darum zu schauen, ob wir uns mit der Entschaedigung einverstanden erklaeren oder in Deutschland dann doch den juristischen Weg einschlagen muessen... Vielen Dank schonmal!

  • Kourion
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    geschrieben 1380572675000

    @austin

    Da du schon in die Frankfurter Tabelle geschaut hast, wirst du gesehen haben, dass der andere Ort das Wichtigste ist. Lege die dort angegebene Prozentzahl auf die 3 Tage um und du hast einen ungefähren Wert.

    Was den Umzug betrifft, würde ich sagen, dass du einen halben Tagessatz anrechnen kannst.

    Ansonsten... du sagt selbst, dass das Ersatzhotel völlig gleichwertig ist.

    Weniger Ani (aber es gibt sie), Strand nicht so schön, aber gegeben.

    Keine Ahnung, ob du dafür auch etwas veranschlagen kannst.

    Warte die Summe der Entschädigung ab und entscheide dann, ob du sie annimmst oder nach der Reise Reisepreisminderung anmelden willst.

    Wenn du sie annimmst, hast du m. W. kein Recht auf spätere zusätzliche Entschädigung.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1380735311000

    @austin

    Habe eben festgestellt, dass für den Umzug in ein anderes Hotel ein ganzer Tag veranschlagt werden kann.

    Wäre nett, wenn du dich noch einmal melden würdest, um mitzuteilen, wie's ausgegangen ist ;) (Höhe der angebotenen Entschädigung, usw.).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holginho
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    geschrieben 1380736928000

    austin2000, Du mußt (wenn Du Dich nicht mit einer jetzt angebotenen Entschädigung einverstanden erklärst) keinesfalls zwangsläufig dann in Deutschland den "juristischen Weg einschlagen".

    Du kannst auch jetzt (wie bereits von @Kourion beschrieben) die Entschädigung ablehnen, das Hotel unter Vorbehalt akzeptieren und danach Reisepreisminderung anmelden.

    Wichtig ist hierbei, daß dieser Vorgang ansich von der RL zur Kenntnis genommen und bestätigt wird und anschließend (noch wichtiger) Abweichungen vom ursprünglich gebuchten exakt dokumentiert werden.

    Nicht wirklich relevant wäre dabei daß es z.B. im erstgebuchten Hotel 4mal am Tag Boccia gibt, im jetzt zwangsweise genutzten aber nur 3mal. So etwas bitte nicht aufführen (oder wirklich nur am Rande und ergänzend) oder man wird ganz schnell nicht mehr ernst und für voll genommen. Solche Dinge sind zu akzeptierende Unannehmlichkeiten, aber keine Mängel!

    Anders sieht es dann schon beim grundsätzlichen Sportangebot aus. War in Hotel 1 z.B. Wassersport enthalten, in Hotel 2 aber nicht oder sogar gar nicht möglich, liegt hier ein Mangel und die Möglichkeit einer Preisminderung vor.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • austin2000
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    geschrieben 1381851619000

    So, wir sind jetzt wieder in Deutschland (leider). Als wir im calimera angekommen sind, wurde uns "automatisch" ein Meerblickzimmer (anstatt des normalen DZ) gegeben. Haben wir aber erst im Zimmer erfahren. Als wir dann das Gespräch mit der RL hatten, wollte uns diese erzählen, dass wir aufgrund der Umbuchung einen anspruch von EUR 50,- für beide zusammen hätten. Da wir ja bereits ein Zimmer mit MB erhalten haben, was preislich deutlich mehr wäre, wären wir bereits entschädigt. Musste mich zusammenreißen, dass ich die RL nicht laut ausgelacht habe... Als wir dann anführten, dass wir ja kein Upgrade auf ein Zimmer mit MB gewünscht haben, sondern einfach so dort einquartiert wurden, wurde uns gesagt, dann könnten wir das Zimmer ja nochmal wechseln... Ohne Worte... Wir haben sie dann gefragt, ob sie dass wirklich ernst meint, dass wir ein zweites mal umziehen sollten... Letztendlich haben wir das MB zimmer dann behalten können und haben von der RL eine Bestätigung erhalten, dass wir die Entschädigung vor Ort nicht akzeptieren. Werden uns jetzt entschrechend schriftlich an ITS wenden und eine ansprechende Entschädigung verlangen.

    In der Frankfurter Tabelle stehen ja immer Werte von/bis. Sollte man hier immer zunächst den höchsten Wert einfordern?

    Meiner Meinung könnte ich folgende Ansprüche defintiv geltend machen:

    - Abweichung vom gebuchten Objekt: 10-25%

    - Abweichende örtliche Lage: 5-15%

    - Zeitverlust wg. Umzug: 1 Tag

    Dann gibt es noch so ei paar Punke, bei denen ich mir nicht sicher bin. Was meint ihr dazu?

    - das gebuchte Calimera hat eine direkte Strandlage, das Blue Sea war durch ein kleine Küstenstraße vom Strand getrennt (war zwar keine Hauptstraße, fuhren tagsüber aber schon einige Fahrzeuge die auch am Strand deutlich hörbar waren)

    Außerdem war der Strandabschnitt beim gebuchten Calimera deutlich breiter als der beim Blue Sea (war auch ein Grund, wieso wir das Calimera gebucht haben)

    - im gebuchten Calimera war ein deutlich größeres Sportangebot (war auch ein Grund warum wir dieses gebucht haben). Im blue Sea wurde lediglich Darts, Boccia, Wasserball und Wassergymnastik angeboten. Wichtig bei der Buchung war uns jedoch Beachvolloeyball und ein Fitnessstudio mit Kursen (beides nur im Calimera vorhanden). Lt. Frankfurter Tabelle finde ich nichts eindeutiges. Für einen fehlenden Tennisplatz könnte man 5-10%, für einen fehlenden Minigolfplatz 3-5% und für fehlende Vergüngungseinrichtungen 5-15% ansetzen

    Wie sind eure Meinungen? Sollte man lieber zunächst etwas mehr einfordern?

    Wären für die umgebuchten Tage eine Forderung von 40% angemessen? (Den Tag für den Umzug kann ich doch zu 100% einfordern, oder?)

    vielen Dank schonmal!

  • Holginho
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    geschrieben 1381852360000

    Da gerade in Eile nur ganz kurz - später gerne mehr.

    Eine Küstenstrasse nimmt nicht die direkte Strandlage (auch wenn in einer ursprünglichen Beschreibung auf sie hingewiesen werden muß - aber das ist in Deinem Falle ein "anderes Blatt und hier nicht relevant). Die direkte Strandlage würde nur z.B. durch ein zwischenstehendes Gebäude genommen werden.

    Der schmalere Strand beim Blue Sea ist m.E. kein Reisemangel, sondern einzigst eine Unannehmlichkeit und somit nicht minderungsfähig.

    Das fehlende bzw. verminderte Sportangebot dürfte jedoch einen Mangel darstellen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • austin2000
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    geschrieben 1381926460000

    Hallo Holginho,

    vielen Dank für die grobe Einschätzung. Über ausführlichere Infos würde ich nich freuen. ;-)

    Vielen Dank schonmal.

  • Nixe1964
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    geschrieben 1382094460000

    Hallo zusammen,

    auch uns hat es dieses Jahr erwischt. Unser Hotel in der Türkei war überbucht und wir haben bei Ankunft am Flughafen erfahren, dass wir für eine Nacht in ein anderes Hotel müssen. Dieses Hotel war in etwa gleichwertig, lag allerdings ca. 20 Kilometer vom gebuchten Ort entfernt.

    Gleich nach der Rückreise haben wir bei unserem RV diese Beeinträchtigung geltet gemacht. Heute (nach 4 Wochen) haben wir einen Brief bekommen worin uns eine Wiedergutmachung für eine Nacht von 50% eines Tagespreises angeboten wird.

    Haben wir aber laut Frankfurter Tabelle für diese Umzug nicht ein Recht für einen ganzen Tag? Das Ausweichhotel lag ja nun wirklich nicht direkt um die Ecke!

    Es wäre schön wenn mir hier jemand einen Rat oder Hinweis geben könnte.

    LG

  • vonschmeling
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    geschrieben 1382130454000

    Die Frankfurter Tabelle ist nicht bindend, üblich ist allerdings die Erstattung eines Tagessatzes bei Umzug, ganz ungeachtet der Entfernung des Ersatzhotels.

    Du kannst nun zwischen dem Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach entscheiden und ggf. nachverhandeln oder eben rechtliche Schritte erwägen.

    In Anbebtracht der vermutlichen Abweichung würde ich es auf dem Wege der Diplomatie versuchen ... und schlimmstenfalls den Spatz nehmen.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Nixe1964
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    geschrieben 1382189331000

    Danke für Deine Antwort.

    Wir werden noch einmal eine Mail an unseren RV schicken und nochmals darauf hinweisen. Mal sehen wie die Mitarbeiter dort reagieren.

    LG

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