• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1438545258000

    Da "musste" absolut nichts "relativiert" werden, gabriela_ maier :shock1:

    Höchstens die Budgetenge des Autors lumpinho ... was inzwischen nachgereicht wurde.

    Ursprünglich las sich das "Wir haben eng kalkuliert und können uns schlicht nicht mehr leisten." weitaus bedenklicher ...

    Ich glaube, die Risikoeinschätzung sollte möglichst objektiv herleitbar sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1438550390000

    Ja, wer viel unterwegs ist, dann gibt`s manchmal eben Probleme, in einer Sache auf dem laufendem zu bleiben. Das Eingangsstatement war längst überholt. Konnte man ja nachlesen. Macht aber nichts, bei der klaren Rechtslage hätte ich mir gewünscht, die Aussagen wären etwas präziser gewesen, was die Risikoeinschätzung einer Klage betrifft.

    Mal sehen, morgen wissen wir mehr, wie sich entschieden wurde. Ich bin gespannt.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1438553007000

    Präzise:

    Kein Budget 2.8. 10:01

    Hinweis 12:10

    Upate "geht doch" 14:32

    Ich hab also mit "inzwischen unterwegs" so richtig gar kein Problem ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lumpinho
    Dabei seit: 1438473600000
    Beiträge: 28
    geschrieben 1438592498000

    Es tut mir leid, wenn missverständliche Aussagen hier zu Meinungsverschiedenheiten führten. Tatsächlich ist es für uns nur wirklich schwer möglich genug liquide Mittel ranzuholen. Der ursprüngliche Urlaub kostete ca 2200€, mal eben anderes Geld zu aquierieren ist natürlich schwer. Wir versuchen halt nebenbei eine low budget individualreise zu planen, Preise zu verhandeln und vor Ort erst zu zahlen, statt auf Vorkasse.

    Das wir zunächst Pauschalreisen wollten, hatte ja den Grund das wir Sorge um die finanzielle Versorgung vor Ort in Griechenland hatten. Sonst reisen wir immer individuell, aber nun müssen wir dieses Risiko eingehen.

    Unsere Aufregung steigt immer mehr, die letzten Nächte konnte meine Freundin kaum schlafen. Sorgen macht uns auch, dass die Frankfurter oder Kemptner Tabelle in sich selbst viele unterschiedliche Urteile aufzeigen. Vielleicht ist ja unser Kritikpunkt (Strand) doch nicht schwerwiegend genug? Wir hoffen einfach, dass diese ganzen Umstände drumherum, der zeitliche Druck, der miese Service und der unvergleichbare Strand ein Gesamtpaket bilden, die den RV dazu bewegen auf uns zuzugehen.

    Ich bin noch nie rechtlich gegen jemanden vorgegangen. Aber sowas habe ich auch noch nie erlebt. Freunde von mir sind in der Reisebranche, was sie über ihre Selbstverständnis und deren Verantwortung gegenüber ihren Reisekunden sagten, hat mich wirklich schockiert.

    Um 12:00 Uhr wissen wir mehr.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1438592827000

    Ein "schlechterer" Strand kann durchaus als nicht besonders gewichtig gewertet werden.

    Ich drücke Dir die Dauemn das alles gut geht...Du solltest Dir aber darüber im Klaren sein, daß bis zur Rückzahlung durchaus eine Zeitspanne von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen möglich ist.

    Melde Dich, wenn Du mehr weißt!

    Edit:

    Ich weiß nicht was Deine Freunde in Bezug auf "Selbstverständnis und Verantwortung gegenüber Kunden" geäußert haben, aber i.a.R. besteht nun wirklich keinerlei Grund "schockiert" zu sein - man sollte zudem keinesfalls den Blick für Realitäten und rechtliche Grundlagen/Gegebenheiten verlieren!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1438595360000

    @lumpinho

    Dem Abschnitt von @Holginho hinsichtlich Rückerstattung möchte ich mich anschließen. Auf die unmittelbare Rückzahlung würde ich nicht bauen.

    Zur Überbuchung an sich und zu 'die RV sind diesbezüglich auf dem Laufenden':

    Dies dachte ich bis letzten Herbst - u. a. beim Transfer auf Santorini, als 2 Paaren eröffnet wurde, dass ihr gebuchtes Hotel überbucht ist. Ich hatte dieses Problem nicht. Dann kam am Folgetag der RL in mein gebuchtes Hotel und seine erste Frage an der Rezeption war "You are overbooked? " Antwort "ja". Unsere Nachfrage beim RL-Treffen ergab, dass eine sehr kurzfristige Benachrichtigung seitens der Hotels an den RV auf der Insel nicht wirklich ungewöhnlich ist.

    Natürlich muss das nicht auch auf euren Fall zutreffen. Aber ich habe seit dieser Erfahrung Abstand von Pauschalverurteilungen genommen. (Dies bitte nicht falsch verstehen, ich meine gewiss nicht speziell dich. ;) )

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • lumpinho
    Dabei seit: 1438473600000
    Beiträge: 28
    geschrieben 1438598139000

    Versteht mich nicht falsch, ich will ja nicht den Kopf der Verantwortlichen fordern. Es geht mir auch nicht um Schuldzuweisungen. Ich habe zeit meines Lebens im Verkauf und Service gearbeitet. Mir ist halt diese Denke "Auftrag nicht erfüllt - keiner übernimmt Verantwortung - Kunde wird allein gelassen" extrem fremd.

    Ich habe jetzt nebenbei ADAC und Verbraucherschutz um Rechtsberatung gebeten. 

    Es ist schon 10:35 und noch keine Antwort...

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1438599072000

    "Einspruch"...der Kunde wird nicht "allein gelassen"! Durchaus fraglich aber, ob Lösungs-Nachfrage des Kunden und Lösungs-Angebot des "Verkäufers in Einklang zu bringen sind...auch z.B. in zeitlicher Hinsicht.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1438599662000

    Ermessensgrundlage ist hier nicht etwa die Frankfurter Tabelle (dort sind Mängelrügen im Nachgang der Reise erfasst) sondern das BGB, welches zur Vertragstreue verpflichtet. Man kann also aus den Minderungssätzen keine Vorhersage für die Causa lumpinho ableiten.

    Selbstverständlich spielt der Strand (die Lage des Hotels allgemein) eine gewichtige Rolle für das Ermessen, ob ein Hotel mindestens gleichwertig ist und somit der Veranstalter von Schadenersatzforderungen exkulpiert.

    Für das Recht auf einseitige Kündigung ist das jedoch unerheblich - dieses - einschließlich des Rechts auf Erstattung des Reisepreises - bleibt lumpinho gänzlich unbenommen, selbst wenn ihm eine wesentlich "bessere" Unterkunft angeboten wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1438599822000

    Rischitsch...

    ...nur gehen manchmal die Meinungen über "gleichwertig" nicht unerheblich auseinander!

    Aber aktuell maßgeblich ist Dein letzter Abschnitt...hier nur fraglich wie schnell die Rückzahlung erfolgt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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