• ginus
    Dabei seit: 1174953600000
    Beiträge: 1628
    geschrieben 1438795861000

    Womit man ja das Thema nun abschließen kann.

    Fühle mich übrigens nicht angesprochen, da meine Beiträge (hier) immer von konstruktiver Grundeinstellung getragen sind. Ob sie es sind, ist in diesem Zusammenhang erst mal belanglos.

    Also, nächstes Thema. Nächste Überbuchung.

    Ginus

    @ lumpinho

    runterschalten, Urlaub genießen. Besseres mehr kannst du glaube ich nicht für dich tun.

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1438796450000

    @gabriela_maier:

    "Sorry", aber leider schon wieder ein Beitrag der Marke "knapp (deutlich) daneben ist auch vorbei!" deinerseits!

    Die (richtige) Erklärung zum Thema "schreien in Foren" hat Dir @vonschmeling bereits mit dem Hinweis auf den inflationären Gebrauch von Großbuchstaben gegeben. Ich denke für (fast?) jedermann (bis auf Dich) war deutlich, daß ich mit der Fettschrift Fragmente aus Deinem Beitrag zitiert habe um im jeweiligen Anschluß darauf zu antworten. Kleine Frage dazu: Warum sollte ich Dich mit Deinen eigenen Worten "anschreiene"?

    Aber mit dieser Geschichte bzw. Deinen letzten Äußerungen dazu kommen wir auch scchon zu einem, wie ich denke, grundlegenden Problem. Du antwortest in Deinem letzten Beítrag dazu mit einem "ich empfinde". Genau das scheint mir ein Kernproblem in so manchen Deiner Beiträge zu sein. Deine Empfindungen kann und will Dir niemand nehmen. Ebenso mag ich auch nicht bestreiten, daß diese teils durchaus löbliche Ansätze zeigen. Ansätze mit denen man sich bei einer (u.U. wechselnden) Verbraucherschar auch durchaus "beliebt macht". Aber eben auch Ansätze, die nun einmal (manchmal "durchaus "leider" ) nicht (reise)rechtlichen Realitäten entsprechen. Und nicht hinter jedem Fehler (die sicher passieren) sollte direkt (systematische) Absicht oder gar Betrug gewittert werden.

    "Andere Baustelle":

    Ja, diesen thread gibt es seit Mitte 2008 und gut 46.000 clicks und mehr als 400 Beiträge sind eine gewisse Zahl...

    ...nur filtere doch bitte einmal heraus, wieviele von den rd. 400 Beiträgen wirklich entsprechende Probleme schildern. Die allermeisten Beiträge hier sind doch Antworten, Infos und Hilfestellungen zu diesem Thema (plus letztendlich der O.T.Anteil durch leidliche Diskussionen wie diese). Und, ja sicher, natürlich gibt es auch noch eine gewisse Dunkelziffer. Nur setze diese Zahlen doch bitte einmal ins Verhältnis zu der Gesamtzahl an Reisen in diesen letzten vergangenen 7 Jahren und behaupte dann noch einmal, daß diese Zahlen "eine Aussage sind".

    Mit dieser Aussage erntest Du dann hier im Forum vermutlich ein paar Schenkelklopfer, äußerst Du das aber in der "freien Wildbahn" darfst Du Dir mit einer ziemlich hohen Wahrscheinlichkeit sicher sein, daß irgendjemand "die Männer mit den engen, hinten zu schnürenden Jäckchen" ruft.

    Und ja, selbstverständlich ist selbst eine niedrige Fehlerquote für den einzelnen und ggfs. betroffenen Urlauber eine zu hohe Quote und das Ganze für ihn im Falle eines Falles (mindestens) ärgerlich...nur sei versichert, daß die "bösen, bösen" RV ständig daran arbeiten Prozesse zu optimieren und Positiv-Quoten zu steigen und negative zu senken. Auch hier eine Frage: Welches Interesse sollte ein RV daran haben, sich freiwillig Ärger, mindestens aber zusätzliche Arbeit und ggfs. einen (zumindest gefühlten) Prestigeverlust einzuhandeln?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30985
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1438805605000

    So meine Lieben, kurze Verschnaufpause, ich putze mal eben durch!

    Und damit mir hier keiner durchläuft, mache ich den Thread dafür so lange zu.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30985
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1438806796000

    Es werden nur noch Beiträge zum Thema geduldet. Alles andere wird entfernt!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1438809675000

    Elementar zu wissen:

    Man muss im Falle einer Überbuchung kein anderes Angebot annehmen - auch dann nicht, wenn es objektiv um Längen besser ist.

    Ohne weitere Begründung kann der Gast seinen Vertrag kündigen und das Erlangte in Gänze zurückfordern.

    Ist das alternative Hotel nicht "mindestens gleichwertig" kann er zusätzlich noch Schadenersatz in Höhe von etwa 40-50% des Reisespreises verlangen.

    Hier wird explizit darauf abgestellt, dass auch die geographische Nähe zum gebuchten Objekt ein Kriterium ist. Geschwächt wird die Position jedoch, wenn ein objektiv hochwertigeres Hotel in einer recht vergleichbaren Lage das gebuchte ersetzen soll.

    Wichtig:

    Erhält man erst vor Ort Kenntnis von der Überbuchung, kann auf eine Rückreise innerhalb von 24h bestanden werden - mit Anspruch auf immernoch 100%ige Erstattung des Reisepreises.

    Arrangiert man sich hingegen mit einem Ersatz verliert man nicht die Option, beim Entfallen zugesicherter wichtiger Eigenschaften im Nachgang der Reise den Preis zu mindern.

    (Grundlage für die angemessene Forderung sind hier nun endlich die Aufstellungen namens Frankfurter bzw. Kemptener Tabelle ... )

    Aus Sicht des Verbrauchers kritisch zu betrachten ist beim von lumpinho vorgestellten Fall auch die Klausel, die nach sehr kurzer Frist mangels Einrede seine Zustimmung zur Buchungsänderung manifestieren soll.

    Das widerspricht regelmäßiger Rechtsauffassung und kann angefochten werden - auch wenn man das Häkchen zur Zustimmung zu den AGB gesetzt hat.

    Eine Angemessenheit der Fristen zur Nachbesserung ist nicht einseitig, womit auch die von ihm (ihr?) gesetzten wohl eher zu knapp bemessen waren um streitig zu bestehen ...

    Meine Philosophie:

    Wissen ist Macht, Nichtwissen hingegen Ohnmacht.

    Wirksamer als eine Prozessflut erscheint mir daher eine möglichst transparente Information des (Pauschalreise)Verbrauchers, da sie ihn zumeist mühelos in eine bessere Position bringt auch schnelle Entscheidungen richtig zu treffen.

    Zudem veranlasst ein gewisser Informationsgrad generverte Reiseleiter und pampige Callcenterfiguren zu einem nachjustierten Blick auf den Verhandlungspartner ... was selten Schaden anrichtet ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1438815313000

    @vonschmeling: sagte:

    Umzug im selben Hotel (Zimmerwechsel) = 50% Tagessatz, Umzug in ein anderes Hotel = 100% Tagessatz, natürlich nur im Verschuldensfalle.

    ...

    Gilt das nur bei Pauschalreisen, oder auch für Nurhotelbuchungen über Veranstalter?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1438816160000

    @doc

    Natürlich gilt dieser Anspruch prinzipiell für alle Beherbergungsübereinkommen - aber immer gleichermaßen als angemessener Ausgleich.

    Hast du nur Hotel gebucht ist eben ein Tagessatz der Hotelkosten zu veranschlagen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1438817200000

    Das ist klar, danke!

  • hokahe0
    Dabei seit: 1191974400000
    Beiträge: 389
    geschrieben 1439747648000

    Mal angenommen das Ersatzhotel entspricht in keiner Weise meinem überbuchten

    Hotel und ich will zurückfliegen da mir nichts gleichwertiges angeboten wird,

    wer muss den Rückflug organisieren,?

    die Reiseleitung vor Ort?,

    was wenn die sauer auf mich ist und mich hängen lässt?,

    kann ich notfalls einen Linienflug buchen um zurück zu kommen, und natürlich dann alles dem RV. in Rechnung stellen?

    Danke schon mal an Euch...

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1439749721000

    Genau so ist es. Der RV muss mit Hilfe des Reiseleiters vor Ort die Rückreise organisieren. Allerdings muss ihm dafür auch Zeit eingeräumt werden, also sofort sagen, ich buche die nächste Linienmaschine zurück geht nicht. Du hast eine gewisse Schadensminderungspflicht, schwierig wird es allerdings, was ist damit als zumutbar anzusehen ? Möglicherweise wird man von dir zurecht verlangen, ein oder zwei Tage in dem Ersatzhotel zu verbringen. Aber alle Kosten gehen zu Lasten des RV.

    Und diese Situation ist auch die Möglichkeit im Schadensprozess mehr als 50% des Reisepreises als Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Aber keine Bange: du glaubst ja nicht, wie schnell in deinem ursprünlich -und jetzt überbuchtem- Hotel mit einmal Platz für dich sein wird.

    Gruss Gabriela

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!