Elementar zu wissen:
Man muss im Falle einer Überbuchung kein anderes Angebot annehmen - auch dann nicht, wenn es objektiv um Längen besser ist.
Ohne weitere Begründung kann der Gast seinen Vertrag kündigen und das Erlangte in Gänze zurückfordern.
Ist das alternative Hotel nicht "mindestens gleichwertig" kann er zusätzlich noch Schadenersatz in Höhe von etwa 40-50% des Reisespreises verlangen.
Hier wird explizit darauf abgestellt, dass auch die geographische Nähe zum gebuchten Objekt ein Kriterium ist. Geschwächt wird die Position jedoch, wenn ein objektiv hochwertigeres Hotel in einer recht vergleichbaren Lage das gebuchte ersetzen soll.
Wichtig:
Erhält man erst vor Ort Kenntnis von der Überbuchung, kann auf eine Rückreise innerhalb von 24h bestanden werden - mit Anspruch auf immernoch 100%ige Erstattung des Reisepreises.
Arrangiert man sich hingegen mit einem Ersatz verliert man nicht die Option, beim Entfallen zugesicherter wichtiger Eigenschaften im Nachgang der Reise den Preis zu mindern.
(Grundlage für die angemessene Forderung sind hier nun endlich die Aufstellungen namens Frankfurter bzw. Kemptener Tabelle ... )
Aus Sicht des Verbrauchers kritisch zu betrachten ist beim von lumpinho vorgestellten Fall auch die Klausel, die nach sehr kurzer Frist mangels Einrede seine Zustimmung zur Buchungsänderung manifestieren soll.
Das widerspricht regelmäßiger Rechtsauffassung und kann angefochten werden - auch wenn man das Häkchen zur Zustimmung zu den AGB gesetzt hat.
Eine Angemessenheit der Fristen zur Nachbesserung ist nicht einseitig, womit auch die von ihm (ihr?) gesetzten wohl eher zu knapp bemessen waren um streitig zu bestehen ...
Meine Philosophie:
Wissen ist Macht, Nichtwissen hingegen Ohnmacht.
Wirksamer als eine Prozessflut erscheint mir daher eine möglichst transparente Information des (Pauschalreise)Verbrauchers, da sie ihn zumeist mühelos in eine bessere Position bringt auch schnelle Entscheidungen richtig zu treffen.
Zudem veranlasst ein gewisser Informationsgrad generverte Reiseleiter und pampige Callcenterfiguren zu einem nachjustierten Blick auf den Verhandlungspartner ... was selten Schaden anrichtet ...