• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1474305902000

    @Tinkerbell

    Und damit - herzlichen Glückwunsch !  :D    :kuesse:

    Ich komme gerade von den Bewertungsseiten deines Ersatzhotels zurück und habe volles Verständnis für deine Empörung.

    Ich find's super, dass du nicht gezögert hast. Denn eine zögernde Haltung halte ich in einem solchen Fall für sehr kontraproduktiv.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Tinkerbell2388
    Dabei seit: 1200873600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1474309246000

    Vielen Dank!!!

    Machen wir uns doch nichts vor, die meisten RV hoffen doch darauf, dass der Reisende sich einfach zufrieden gibt so nach dem Motto "Dabei sein ist alles!".

    Aber ich bin da so 'nen bisschen anders...  :D

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1474311832000

    Gut gebrüllt, Tinkerbell - nicht klein beigeben in solchen Fällen, denn genau darauf spekulieren die Veranstalter.

    Wenn sich ein Kunde auf die Hinterbeine stellt finden sie meist ganz schnell eine wesentlich bessere Lösung.

    Für die vergurkten Tage und den Umzug steht dir eine Reisepreisminderung zu, diese solltest du unmittelbar nach deiner Rückkehr beanspruchen.

    Umzugstag - 100% eines Tagessatzes der Reise

    Aufenthalt im minderwertigen Ausweichhotel - 50% pro Tag

    @taurus

    Eine Weigerung kommt in der Praxis kaum vor. Mit dem Wunsch nach sofortiger Rückreise erreicht man recht zuverlässig eine deutliche Nachbesserung des Beherbergungsangebotes - wie von Tinkerbell geschildert.

    Nun kann es ja aber auch vorkommen, dass selbst ein wunderprächtiges Upgrade hinsichtlich des Hotels eine Reise trotzdem wertlos macht - beispielsweise weil man einen Aufenthalt bei der Familie oder Freunden in eben dem bestimmten (überbuchten) Hotel wünschte. Begehrt man daher trotz bumfaszinösen Sternezuwachses samt kostenloser Teilnahme am Galadinner die Heimreise wird´s anstrengend:

    Schlimmstenfalls muss man tatsächlich eigenmächtig handeln, in Vorkasse gehen und sich hinterher mit dem Veranstalter einigen. Solche Sachstände werden zumeist streitig entschieden, verursachen also weitere Kosten und eine lange Wartezeit mit vagem Ergebnis.

    Sofern ein Rückflug in derselben Beförderungsklasse gebucht wird spielt der Tagespreis bzw. seine Abweichung vom ursprünglichen keine Rolle. Logisch - der Pauschalreisende (als ausschließlich Betroffener) ist ja der Anteil der Ticketkosten am Gesamtpreis seiner Reise nicht bekannt.

    Ob man ggf. eine Umsteigeverbindung akzeptiert oder einen späteren Direktflug vorzieht bleibt dem Kunden überlassen.

    Bucht man - weil der RV nur noch einen Umsteigeflug anbieten kann - eigenmächtig einen direkten gilt mein Vortrag zur Einigung von oben.

    Einen Anspruch auf einen beliebigen im EPV noch verfügbaren Flug hat man nicht, der RV darf sich dem Grunde nach zuerst seiner Kontigente bedienen. Ob er ggf. auch darüber hinaus anbietet bleibt seiner Risikoeinschätzung überlassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Taurus64
    Dabei seit: 1260316800000
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    geschrieben 1474360157000

    @vs

    Besten Dank für deine Ausführung,

    jetzt bin nicht nur ich sondern sicher auch der ein oder andere Reisende etwas schlauer.

    Gruß Taurus64

    Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1494447289611 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Den dem Link Gefolgten:

    @fugimaxi

    Im Wesentlichen kündigst du einen Abbruch an sollte keine Abhilfe geschaffen werden, gewöhnlich bewahrt dich ein Einlenken davor.

    Ja, in einer solchen Konstellation ist dann Schadenersatz üblich und sind 40-50% der Reisekosten der reinen Erstattung zuzuschlagen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1494482584114

    Bin dem Link gefolgt:blush:

    @vonschmeling

    Vielen Dank für deine Anwort,Ich hoffe das wir weiterhin verschont bleiben.

    von Mallorca z.B stelle Ich mir das noch relativ einfach vor die Reise abzubrechen bei gut 2 Std.Flug,aber wenn der Flug 7 oder mehr Std gedauert hat ,ist der sofortige Rückflug wohl sehr stressig.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • Emmo
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    Beiträge: 18
    geschrieben 1516826724796

    Hallo,

    wir haben im SEPTEMBER über FTI Skiurlaub in Österreich für die Faschingsferien (10.2 bis 17.2.) gebucht. Im Januar kamen auch bereits unsere Reiseunterlagen per Mail. Nun haben wir gestern Abend eine Mail bekommen, dass unser gewünschtes 4 Sterne Hotel überbucht ist und uns der Veranstalter in ein 3 Sterne Haus in einer ganz anderen Region von Österreich umgebucht hat und wir müssten uns bis heute entscheiden ob wir das annehmen. Dazu kommt noch das die Skipässe im neuen Skigebiet um 100 Euro teurer sind und die Skikurse um 50 Euro pro Kind.

    Ich habe dann unter anderem in dem von uns gebuchten Hotel angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass FTI bereits im September mitgeteilt wurde, dass das Haus voll ist und sie uns nicht mehr aufnehmen können.

    Das ist jetzt mehr als ärgerlich. Wir bekommen nun ein 3 Sterne Haus vorgesetzt nach der Methode "friss oder stirb", oder eben kein Urlaub.

    Wir haben 3 Kinder. So kurzfristig finden wir natürlich jetzt nichts mehr. Im September hätte das noch anders ausgesehen.

    Können wir darauf bestehen, dass sie uns noch eine andere Alternative anbieten??

    Frustrierte Grüße

    Emmo

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1516828773057

    Ja, Emmo das könnt ihr!

    Die Alternative muss zum einen objektiv gleichwertig sein, zum anderen in derselben Region liegen.

    Insofern hat der Veranstalter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und kann zur Erstattung auch noch ein Schadenersatz in der Höhe von etwa 50% des Reisepreises verlangt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Emmo
    Dabei seit: 1215648000000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1516832062771

    @vonschmeling sagte:

    Ja, Emmo das könnt ihr!

    Die Alternative muss zum einen objektiv gleichwertig sein, zum anderen in derselben Region liegen.

    Insofern hat der Veranstalter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und kann zur Erstattung auch noch ein Schadenersatz in der Höhe von etwa 50% des Reisepreises verlangt

    Gleichwertig bedeutet dann auch das die Alternative auch 4 Sterne hat? Oder ist das nicht ausschlaggebend? Ist da in Österreich so ein großer Qualitätsunterschied zwischen 3 und 4 Sterne?

    In dem gebuchten Hotel hat wirklich alles für uns gepasst und das zu einem wirklich super Preis. Wenn überhaupt, finden man nur etwas, was deutlich teurer ist. Wer muss da die Mehrkosten tragen?

    Am meisten ärgert mich dann noch das die Dame am Telefon heute zu mir gesagt, sie schaut ob sie noch was findet. Das kann aber bis Ende der Woche dauern. Solange hängen wir jetzt in der Luft.

    Servicewüste Deutschland.

    Lg

    Emmo

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1516835386958

    Was soll sie machen, Emmo ... sie hat den Schlamassel sicher nicht zu verantworten, und natürlich kann sie dir auch nicht ohne Weiteres eine wesentlich teurere Unterkunft anbieten. Mit Servicewüste hat das wirklich nichts zu tun.

    Tatsächlich wurde Klägern schon eine Erstattung der Mehrkosten für eine eigenmächtig gebuchte andere Reise zugesprochen. Über die Risiken so einer Alternativlösung brauche ich dich wohl kaum aufzuklären?

    Ich würde an deiner Stelle nochmal vorsprechen und erwähnen, dass du es nicht bei einem einfachen Rücktritt belässt sondern Schadenersatz forderst im Falle eines weiteren vollkommen unpassenden Angebots. Bleibe höflich und bedenke, dass die Person, mit der du redest, auch nicht eigenmächtig agieren kann. Es dürfte zudem nicht einfach sein, so kurzfristig etwas Passendes für 2 E und 3 K zu finden.

    Du kannst auch selbst Vorschläge machen, vielleicht bringt das etwas Schwung in die Sache.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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