Gut gebrüllt, Tinkerbell - nicht klein beigeben in solchen Fällen, denn genau darauf spekulieren die Veranstalter.
Wenn sich ein Kunde auf die Hinterbeine stellt finden sie meist ganz schnell eine wesentlich bessere Lösung.
Für die vergurkten Tage und den Umzug steht dir eine Reisepreisminderung zu, diese solltest du unmittelbar nach deiner Rückkehr beanspruchen.
Umzugstag - 100% eines Tagessatzes der Reise
Aufenthalt im minderwertigen Ausweichhotel - 50% pro Tag
@taurus
Eine Weigerung kommt in der Praxis kaum vor. Mit dem Wunsch nach sofortiger Rückreise erreicht man recht zuverlässig eine deutliche Nachbesserung des Beherbergungsangebotes - wie von Tinkerbell geschildert.
Nun kann es ja aber auch vorkommen, dass selbst ein wunderprächtiges Upgrade hinsichtlich des Hotels eine Reise trotzdem wertlos macht - beispielsweise weil man einen Aufenthalt bei der Familie oder Freunden in eben dem bestimmten (überbuchten) Hotel wünschte. Begehrt man daher trotz bumfaszinösen Sternezuwachses samt kostenloser Teilnahme am Galadinner die Heimreise wird´s anstrengend:
Schlimmstenfalls muss man tatsächlich eigenmächtig handeln, in Vorkasse gehen und sich hinterher mit dem Veranstalter einigen. Solche Sachstände werden zumeist streitig entschieden, verursachen also weitere Kosten und eine lange Wartezeit mit vagem Ergebnis.
Sofern ein Rückflug in derselben Beförderungsklasse gebucht wird spielt der Tagespreis bzw. seine Abweichung vom ursprünglichen keine Rolle. Logisch - der Pauschalreisende (als ausschließlich Betroffener) ist ja der Anteil der Ticketkosten am Gesamtpreis seiner Reise nicht bekannt.
Ob man ggf. eine Umsteigeverbindung akzeptiert oder einen späteren Direktflug vorzieht bleibt dem Kunden überlassen.
Bucht man - weil der RV nur noch einen Umsteigeflug anbieten kann - eigenmächtig einen direkten gilt mein Vortrag zur Einigung von oben.
Einen Anspruch auf einen beliebigen im EPV noch verfügbaren Flug hat man nicht, der RV darf sich dem Grunde nach zuerst seiner Kontigente bedienen. Ob er ggf. auch darüber hinaus anbietet bleibt seiner Risikoeinschätzung überlassen.