• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1294075382000

    Tja, das ist eines meiner Lieblingsthemen. Die blödeste Situation, die man sich nur vorstellen kann: erst vor Ort hört man vor der Überbuchung. Und dann kann man wirklich eine Menge falsch machen, auch wenn man versucht, eine vernünftige -den realen Umständen geschuldetete- Lösung zu finden. Das ist ja gerade das perfide der RV, die Hilflosigkeit der Betroffenen vor Ort einzukalkulieren. Was soll den eine Familie mit 2 Kindern anders machen als die angebotene Alternative anzunehmen ?

    Juristisch wurde der RV gebrochen, es erfolgte keine Mitteilung über die Änderung, kurz: der Vertrag muss rückabgewickelt werden. Sprich also: sofortige Info -wie von curi bereits gesagt- an den RV, auf sofortigen Rrückflug zu bestehen und gleichzeitig Schadensersatzansprüche ankündigen. Das angebotene Ersatzhotel nur als Zwichenlösung ansehen, da man ja bis zum Abflug -kann u.U. erst 2 Tage später sein- versorgt sein muss.

    Hatten wir ja alles schon in den diesbezgl. threads. Nur die Frage des TO war, was soll man machen, wenn man tatsächlich in die Situation völlig unvorbereitet kommt ? Die Antwort kann nur sehr individuell sein, es gibt keine pauschale Lösung.

    Gruss Gabriela

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1294076687000

    @gabriela

    Die Lösung könnte sein, daß man sich zu Hause ein Schriftstück vorbereitet, wo man nur noch die Daten, z.B. Hotelname, Datum, Aufenthaltsdauer und ähnliches per Hand eintragen muss. Darin auf Rückabwicklung des Vertrages besteht, d.h. sofort möglicher Rückflug einfordert und Schadensersatzansprüche fordert.

    Damit hätte man die Überrumplungstaktik des RV gekontert.

    Ich bin mir sicher, daß sich danach höchstwahrscheinlich eine Lösung im gebuchten Hotel finden wird. 

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1294083161000

    Das geht leider so einfach nicht. Wir sprechen hier über Vertragsrecht. Man kann -auch bei Vertragsbruch des Partners- sich nicht ein Wunschkonzert aufbauen, was man gerne hätte.

    Man hat juristisch nur Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages. D.h. sofortiger Rückflug -nach Verfügbarkeit- und Rückzahlung des Reisepreises und -falls notwendig- über das Gericht die Abwicklung des Schadensersatz.

    Genau so, wenn der RV ein Ersatzhotel anbietet oder der Reisende mit seinem vorbereitetem Zettel Altenativen einfordert, das sind beides nur jeweils neue Angebote, auf die sich niemand einlassen muss, aber -ganz wichtig- auf die auch niemand einen rechtsverbindlichen Anspruch herleiten kann.

    Wer sich auf das jeweilige Angebot beider Parteien einlässt, verliert alle Rechte aus dem ursprünglichem Reisevertrag. Er wurde durch einen neuen Vertrag ersetzt. Falls der RV z.B. ein vom Reisenden erwünschtes Ersatzhotel nicht im Kontingent hat, man kann ihn dazu nicht erzwingen.

    Der einzig richtige Weg ( hard core ) ist die Rückabwicklung des Reisevertrages, möglicherweise mit dem Angebot, die Alternative aus Gründen der Schadensbegrenzung anzunehmen, Qualitätsunterschiede ( in beiden Richtungen ) zu verrechnen und den Schadensersatz, den die Gerichte bei Vertragsbruch des RV in aller Regel mit 50% des Reisepreises zu vergüten eben später nach rückkehr einzufordern.

    Aber: man muss dem RV die Gelegenheit bieten, auf die Alternative zu reagieren. Wie gesagt, man kann da in der vertrakten Lage viele Fehler begehen.

    Gruss Gabriela

  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
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    geschrieben 1294084788000

    Na ja - nun haben sich die rechtsunkundigen Internetjuristen wohl vereint :laughing:

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1294085251000

    da könnte man ja fast auf die idee kommen, dass da einer einen doppel-support-account hat :laughing: :kuesse:

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • chepri
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    geschrieben 1294086025000

    Wobei der eine nicht mal weiß, um was es geht

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1294086385000

    Sanook, nochmal: Du must nicht in der Situation wegen eines Mangels kündigen, denn der RV kündigt ja bereits den geschlossenen Vertrag und unterbreitet Dir einen neues Angebot . Diesen must Du eben nicht akzeptieren, kannst es aber. Wenn Du ihn nicht akzeptierst, dann muß der RV Dich auf seine Kosten wieder zum Abflugsort zurück befördern, Dir Deinen Reisepreis des ursprünglichen Vertrages zurückerstatten und ist zudem zu einem Schadensausgleich verpflichtet. Ganz einfach. ;)

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1294088683000

    Der entscheidende Absatz im ersten link ist:

    "Das Reiseunternehmen ist grundsätzlich nicht befugt, die vereinbarte Leistung einseitig abzuändern. Es schuldete grundsätzlich die Unterbringung in dem Hotel, welches Sie sich im Katalog ausgesucht haben"

    Die zweite Beratung ist schon etwas sehr wacklig und viel Mühe hat sich der Herr Anwalt hier nicht gegeben.

  • curiosus
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    geschrieben 1294140590000

    ...exakt so ist es. Der geschlossene Reisevertrag muß eingehalten werden! Der RV kann nicht einzelnen Bestandteile des Vertrages nach Gutdünken abändern.

    Der RV bietet mit der Alternativunterkunft einen neuen Reisevertrag an, deren Annahme der Kunde auch ablehnen kann. Nimmt der Kunde aber das Angebot an, dann gilt der neue Reisevertrag und es können keine Forderungen auf den alten gestellt werden.

    Die Rechtslage ist eindeutig, auch wenn Sanook dieses so nicht sehen mag... ;)

  • curiosus
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    geschrieben 1294142752000

    ...nochmal: §651e ist vollkommen irrelevant, da man als Kunde einen nicht erfüllten Vertrag nicht kündigen muß. Die "Ausführungen" die Du verlinkt hast kann man lesen, relevant sind diese aber nicht.

    Das gedankliche Problem liegt in Deiner Auslegung zur Anwendbarkeit des o.g. Paragraphen... ;)

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