• curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1294143121000

    ...weil der Kunde nicht die Unterkunft erhält, die er gebucht hat, somit also einseitig ein wichtiger Bestandteil des Reisevertrages nicht geleistet wird. Siehe auch:  BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Zitat:

    "Schadensersatz bei Überbuchung: BGH X ZR 118/03

    Der BGH hat entschieden, dass bei Reise­ab­sage we­gen Über­bu­chung des vom Kun­den ge­wähl­ten Hotels der (dann Nicht-)Reisende grund­sätz­lich einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch nach § 651 f Abs. 2 BGB hat. Ein vom Reise­ver­an­stal­ter an­gebo­tenes Ersatz­quar­tier stellt keine Ver­trags­er­fül­lung dar, sondern le­dig­lich eine Leis­tung an Er­fül­lungs Statt, zu deren An­nahme der Rei­sen­de recht­lich nicht ver­pflich­tet ist (§ 364 Abs. 1 BGB).

    (...) "

      ;)

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1294145129000

    @sanook

    es ist aber kein Reisemangel, dies möchte der RV gerne, sondern es ist eine Nichterfüllung des Vertrages. Das der RV den Kunden erst vor Ort damit konfrontiert, ist meiner Meinung nach Absicht. Er baut auf die Notlage des Kunden und hofft, daß dieser sich auf das Alternativangebot einläßt, nach dem Motto, wieder einen Dummen gefunden. Laut Bernhard beschweren sich ja nur die Wenigsten. Also ist das Risiko des RV sehr gering.  

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1294145444000

    ...ich bin des lesens mächtig, keine Sorge.

    Zu den Fakten:

    Wenn dieses schon vor dem Reiseantritt so gewertet wird, dann gilt dieses gleichfalls wenn der Kunde erst vor Ort über diese einseitige Nichterfüllung des Vertrages in Kenntnis gesetzt wird. Zudem wird hier aufgrund der zusätzlichen zeitlichen Aufwendung der Schadensersatz ungleich höher ausfallen.

    Im übrigen wurde im zitierten Urteil nicht die Reise abgesagt, sondern dem Kunden die Überbuchung des gewählten Hotels mitgeteilt, so daß daraufhin die Reise nicht angetreten wurde:

    Zitat:

    "Der BGH hatte über den Anspruch zweier Reisekunden zu entscheiden, die einen zweiwöchigen Urlaub auf einer bestimmten Malediven-Insel gebucht und bezahlt hatten, aber eine Woche vor Reisebeginn vom Reiseveranstalter die Nachricht erhielten, daß das von ihnen gewählte Hotel überbucht sei. Das von dem beklagten Reiseveranstalter angebotene Ersatzquartier auf einer anderen Malediven-Insel nahmen die Kläger nicht an."

    Desweiteren findet u.a. auch §651c (3) Anwendung, sofern eben (in diesem Fall) die Überbuchung erst vor Ort dem Kunden mitgeteilt wird... ;)

  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
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    geschrieben 1294147602000

    Deine Aufklärungsresistenz ist wirklich beachtlich, Sanook! Willst du nicht kapieren, oder kannst du es nicht?

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1294147630000

    @sanook

    Du drehst dir den Tatbestand so wie du ihn haben willst. Kaufst du dir ein Auto, welches ohne Räder geliefert wird, dann ist dies keine Schlechterfüllung sondern eine Nichterfüllung des Vertrages. Wie Gabriela schon schrieb, es ist eine Angelegenheit des Vertragsrechts. Eine Teilerfüllung verschafft dem RV nicht das Recht, nur von Reisemangel auszugehen. 

  • chepri
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    geschrieben 1294148232000

    @traveller4073 sagte:

    Deine Aufklärungsresistenz ist wirklich beachtlich, Sanook! Willst du nicht kapieren, oder kannst du es nicht?

    Sowohl als auch ;)

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1294148449000

    @sanook

    Es ist nicht schwer.

    Eine Reise ist ein anders gelagerter Fall. Wenn das Hotel das du gebucht hast, nicht geliefert wird, dann ist der erste Teil, der Flug nichts wert. Denn beide Teile gehören untrennbar zusammen. Dein Vergleich mit dem Schneeräumer hinkt deshalb gewaltig. Die fehlenden 20 qm kann auch ein Anderer räumen.

    Dies würde ja bedeuten, daß ein RV einen Teil erfüllt, den Rest legen wir dann als Reisemangel aus. So hätten es die RV vielleicht gerne.

  • gastwirt
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    geschrieben 1294148496000

    Er versteht ja schon nicht, daß man nicht JEDEN Beitrag zitieren muss :p

    Und ja es ist eine NICHTERFÜLLUNG!

  • gastwirt
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    geschrieben 1294149088000

    Ich konstruiere jetzt das ganze mal umgekehrt: Am Abflughafen steht ein Vertreter des Veranstalters, er teilt dir mit, daß dein Hotel ordnungsgemäß bezahlt ist und vom erdten bis zum letzten Tag zu deiner Verfügung steht. Aber leider haben alle Airlines ihre Maschinen für die nächsten 7 Tage überbucht. Du kannst aber gerne mit Auto, Bus, Bahn oder Schiff anreisen, z. B. auf die Malediven :p Für die Kosten kommt natürlich der Veranstalter auf. Hat er dann seinen Vertrag auch teilweise erfüllt und es ist NUR ein Reisemangel?

  • curiosus
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    geschrieben 1294149517000

    @Sanook sagte:

    Es ist doch nicht so schwer.

    ...ganz offensichtlich ist es das, denn Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die Reiseveranstalter lieben solchen Kunden und genau deswegen wird auch weiterhin so von ihnen verfahren.

    Schönen Urlaub... ;)

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