Tja, und dennoch verzeichnet die Nachfrage nach Pauschalreisen eine steigende Tendenz.
Die Zahl der 'Beschwerdeführer' in diversen Threads hält sich offenbar in überschaubarem Rahmen, also wieder nix mit Disqualifikation der Reisebranche
Tja, und dennoch verzeichnet die Nachfrage nach Pauschalreisen eine steigende Tendenz.
Die Zahl der 'Beschwerdeführer' in diversen Threads hält sich offenbar in überschaubarem Rahmen, also wieder nix mit Disqualifikation der Reisebranche
Ich will aber kein blaues Auto, auch wenn der Preis gemindert wird. Hier wird von den RV doch nur die Tatsache ausgenutzt, das der Reisende weit weg ist und praktisch gezwungen wird, eine Umbuchung zu akzeptieren. Dies könnte man strafrechtlich auch als Nötigung auslegen.
Die Reisebranche disqualifiziert sich auch, wenn nur 1 Prozent aller Pauschalreisen von dem Fall der Überbuchung betroffen ist. Es ist wie beim Fußball. Ein grobes Foul genügt, um sich zu disqualifizieren, auch wenn 99 Prozent fair spielen.
Gofy1, Du hast ein Verständnisproblem , Du und die paar anderen seid nicht 1% sondern schwebt gerade mal ganz klein im o,‰ Bereich.
Ich möchte nicht abreisen, ich möchte auch nicht weniger zahlen, ich möchte nur das erhalten, was ich vertraglich gebucht habe. Wir drehen uns hier leider im Kreis. Der RV kann mit Geld (Reisepreisminderung) alles ins Lot bringen. Der Kunde kann dies nicht. Er hat nicht das bekommen, was er wollte. Also ist der Kunde zweiter Sieger, wie immer.
@Sanook sagte:
Und dann hoffen das der Reiseveranstalter nicht belegen kann, das die Alternative nicht gleichwertig oder besser war. Dann haste nämlich die Kosten an der Backe.
...das ist Blödsinn. Gleichwertig kann ein Hotel nur nach meinen Kriterien sein, der Richter oder der RV kann dieses nicht entscheiden und entscheidet dieses auch nicht.
Du hast einen Reisevertrag geschlossen, den der RV nicht erfüllt, somit ist er vertragsbrüchig geworden und hat für die Folgekosten aufzukommen. Ganz einfach und unspektakulär... [/quote]
@an alle User dieses threads, die so kontrovers aber auch konstruktiv Ihre postings verfassen, erst einmal danke hierfür.
Egal, ob Sanook nun anderer Meinung ist oder dies aus einem anderen Blickwinkel sieht, so bin ich auch ihm dankbar für seine Beiträge, die ebenso zur Meinungsbildung zu diesem heiklen Thema beitragen. Und... uns Reisende evtl. doch etwas "vorsichtiger" machen.
Dir curiosus und all den anderen wie, cherpri, traveller4073, Gofy1, papaya46 danke für Eure postings, Informativen und hilfreichen Beiträge.
Übrigens, das mit dem bestellten roten Auto und dem dann gelieferten blauen Auto trifft genau den Punkt der Sache. Auch hier gibt es rationale oder auch nur emotionale Gründe für genau diese Bestellung.
Und genauso verhält es sich mit meinen Hotelbuchungen.
Du hast ja recht. Die hier schreiben sind in der Überzahl informierte Reisende und sicherlich eine kleine Anzahl. Die Mehrheit läßt sich dies gefallen, murrt und bucht das nächste mal wieder. Dieser Umstand sollte uns aber nicht daran hindern, solche Mißstände aufzugreifen und zu erörtern. Es könnte uns ja auch betreffen.
@curiosus sagte:
...das ist Blödsinn. Gleichwertig kann ein Hotel nur nach meinen Kriterien sein, der Richter oder der RV kann dieses nicht entscheiden und entscheidet dieses auch nicht.
Du hast einen Reisevertrag geschlossen, den der RV nicht erfüllt, somit ist er vertragsbrüchig geworden und hat für die Folgekosten aufzukommen. Ganz einfach und unspektakulär... Ja, genau so sehe ich dies auch. Nur ich selbst kann doch nur letzendlich beurteilen ob das alternativ angebotene Hotel gleichwertig ist bezüglich Lage, Bewertungen, Animation, Gästestruktur etc.
Hab ich was verpasst?
Bisher war es doch so, dass ich natürlich kostenlos stornieren kann, wenn ich nicht mein gebuchtes Hotel bekomme. Das bedeutet, dass ich selbstverständlich auch notfalls auf eigene Faust abreisen kann, wenn sich der RV weigert, meinen (sofortigen) Rückflug zu organisieren.
Die Frage, ob mir der RV ein gleichwertiges Hotel angeboten hat, ist doch nur entscheidend für die Frage, ob er mir zusätzlich zum zurückzuzahlenden Reisepreis eine Entschädigung für unnütz aufgewendeten Urlaub zahlen muss oder nicht.
Hat sich hieran was geändert?
Gruß
Manfred
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!