...zum einen gab und gibt es objektive Argumente und zum anderen ist es ja genau so, wie es ja auch beschrieben wurde. Im eindeutigen Fall der Fälle (denn es klappt in aller Regel eben mit dem Hinweis auf die sofortige Abreise, wie ich u.a. auch schon im anderen Thread geschrieben habe), braucht man nicht einmal einen RA. Anders verhält es sicherlich, wenn ohne Kontaktaufnahme einfach wieder abgereist wird, dieses war hier aber niemals Thema!
Zum Thema Abzocke nur noch soviel, da das Thema inzwischen eigentlich hinreichend diskutiert wurde, wenngleich eben einige Argumente und Belege negiert wurden: Wer zockt ab? Ich als Reisender wenn ich mein Recht auf die gebuchten Leistungen durchsetzen möchte oder der RV, der einfach die Überbuchung verschweigt und mich erst bei der Ankunft eben damit konfrontiert?
Diese ganze Thematik wäre hinfällig, wenn eben so mancher RV offen und serviceorientiert mit seinen Kunden umgehen würde und nicht darauf hoffen würde, daß diese sich - erst einmal am Urlaubsort angekommen - dem "Schicksal" klaglos ergeben und sich anderweitig abschieben lassen.
Der Kunde hat einen Vertrag mit den RV geschlossen und kann auf dessen Erfüllung pochen. Wenn ein Kunde beispielsweise nach der Buchung es sich anders überlegt und seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann wird der RV wohl kaum es einfach so hinnehmen und als "Mangel" ansehen...