Und genau auf diese Einstellung zählen die Veranstalter, also ich kenn keinen der naxch entsprechender glaubwürdiegr Drohung nicht ein annehmbares Angebot bekommen hat...da ist eben Schauspielkunst gefragt............
Hotel überbucht - was tun vor Ort?
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geschrieben 1138894831000[b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
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geschrieben 1138898696000
Also mir ist das in Bulgarien bei fünf Urlauben dreimal passiert, dass das Hotel überbucht oder noch nicht fertig war. Zweimal wusste ich das vor Reisebeginn, einmal erst vor Ort. Jedesmal wurde uns ohne Aufpreis etwas Besseres angeboten. Haben wir natürlich akzeptiert. Von mir aus kann das so weiter gehen.
Gruß
Bulgarienfan
Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии! -
geschrieben 1139234273000
man muss jetzt aber schon objektiv bleiben:
da die Hotelüberbuchung
dort das "beinharte" Recht des Kundens sofort und auf Kosten des Veranstalters heimfliegen zu können, Schadenersatzansprüche stellen zu können, Geld voll zurück bekommt und somit letztlich dem Veranstalter durch hohe Kosten zum Überdenken seines Handelns zwingt
und dort die Überlegung, lieber Urlaub machen, als heimfliegen!
DAS darf man aber dann nicht dem Veranstalter anlasten! Denn würden auch nur 30 Prozent der Überbuchten nach dem Gesetz handelt, gäbe es deutlichst weniger bis gar keine Überbuchung mehr.
Früher waren Kunden mehr oder weniger wehrlos ausgeliefert.
Dann kamen die Rechte für die Kunden
die immer mehr ausgeweitet werden
und jetzt müssen sie sie halt einfordern...
Gruß
Peter
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geschrieben 1139308428000
bei Tui ist mir das mal passiert. Hatte das Riu Taino in Punta Cana gebucht, es war restlos überbucht als wir ankamen, aber egal, die Leute fragten zuerst die Gäste ohne Kinder (war damals nur mit Partner), ob es was "ausmachen" würde, wenn wir stattdessen ins Riu Palace kämen......haben natürlich nicht nein gesagt
;) melbelle -
geschrieben 1139563196000
Ist ja alles ganz Schön und Gut. Aber wenn ich mir ein bestimmtes Hotel ausgesucht habe, daß ich unbedingt haben will, nicht bekomme, bin ich sauer. Ist mit auf Ischia passiert. Fahre dort sei 35 Jahren jedesman im Frühling hin. Suche mir dann für das nächste Jahr ein Hotel aus. War belegt! Sollte dann ein 5* Hotel statt mein 4* bekommen. Kannte das 5*. Wollte da aber nicht hin (Ein erstklassiges Haus). Abgelegen und die Getränke und Trinkgelder sind dort auch entsprechend. Suche mir ja extra ein Hotel aus, daß ich mir vorher angesehen hatte. Nach langem Kampf bekam ich es doch. Auf dieser Insel ist es oft so, daß am Wochenende die Neapolitaner für 1 o. 2 Nächte kommen und dann einen besseren Preis bezahlen als wir Pauschalurlauber. Ab Momtag ist alles dann wieder frei. Auch hatte ich schön des öfteren einschlechteres, als das gebuchte Zimmer bekommen. Habe da 2 Nächte gewohnt. Konnte dann am Montag in mein/unser Zimmer umziehen. Bekommen dan n,wenn wir reagieren die Differenz vom Veranstalter wieder. Ein paar Euros, aber was soll das? Die Süditaliener sind so. Weil wir die Insel lieben, müssen wir das in Kauf nehmen. Habe auch schon mal von einem Veranstalter als schöne Geste für mein Ungemach eine Kiste Wein bekommen.
Gruß
Siegi
s.w. -
geschrieben 1149356224000
Ich finde sowas geht garnicht wenn mann mit Kindern reist!!!!
Bei uns wird lange geplannt,jeder bringt seine Wünsche ein.Mein Sohn zb. wünscht sich viele Rutschen-das haben wir berücksichtigt.
Die Vorstellung Nachts am Zielflughafen anzukommen und mit umbuchungsvorschlägen konfrontiert zu werden wär blanker Horror-da könnte ein anderes Hotel noch soviele Sterne haben ohne Aquapark wär für uns der Urlaub dann gelaufen....
Wenn ich "Überraschungen"will buche ich eine Roulettreise
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geschrieben 1150373911000
**hehe** theorie und praxis - haufen schlaumeier hier...
ich selbst hatte im letzten jahr (ungefähr zu dem zeitpunkt, als das bgh-urteil kam) das zweifelhafte vergnügen, vom veranstalter in ein anderes hotel umgebucht zu werden: der folgende rechtsstreit wurde in der ersten instanz zwar gewonnen - aber es wurden nur die vorhandenen mängel nach frankfurter tabelle im ersatzhotel (bruchbude!) anerkannt und KEIN schadenersatz zugesprochen.
fakten: ich wurde NICHT vor antritt der reise über die umbuchung informiert sondern 'vor-ort' vor vollendete tatsachen gestellt - rückreise angeblich unmöglich, da alle flieger bis auf den letzten platz belegt, alle anderen/besseren hotels ebenfalls belegt.
gericht in erster instanz hat entschieden, das in meinem fall das bgh-urteil nicht zum vergleich taugt, weil (und jetzt haltet euch fest): die herrschaften damals im gegensatz zu mir gar nicht erst geflogen sind. wär ich auch nicht, WENN mir der veranstalter vorher bescheid gegeben hätte
wenn diese urteil so stehen bleibt, hätten reiseveranstalter in zukunft die wahl zwischen kunden anrufen und nach dem bgh-urteil evtl. schadenersatz zahlen müssen, oder nicht anrufen und billig davonkommen. welche praxis würde sich wohl durchsetzen???
zweite instanz läuft...
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geschrieben 1150379407000
na, das bleibt ja spannend, hättest Du nicht selber einen Flugplatz zurück oder ein anderes Hotel finden können?
[b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]