Ich war gestern in einem Hotel, was ich für Dezember 2023 gebucht habe und habe mir ein Zimmer angesehen. Bei der Gelegenheit sagte mir die Dame an der Rezeption, dass es sein KANN, dass ich im Dezember nicht in dieses Hotel komme, sondern in ein anderes, nicht weit entfernt, was ebenfalls zu der Gruppe gehört, weil sie beide Hotels evtl. nicht voll bekommen und daher nur eines geöffnet haben wollen. Meine Frage ist: Offiziell habe ich dazu noch nichts gehört, aber wenn der Reiseveranstalter mir VOR Antritt der Reise mitteilt, dass ich nicht in das gebuchte Hotel komme, sondern in das andere, was gleichwertig ist oder besser, MUSS ich das hinnehmen oder kann ich die Reise dann kostenlos stornieren?
Hoteländerung vor Antritt der Reise
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geschrieben 1695808378105
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geschrieben 1695812821858
Du musst es nur annehmen wenn das andere Hotel den gleichen oder einen höheren Standard bietet.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1695813905110
Da sich damit die gebuchte Reise deutlich verändern würde, könntest du vom Reisevertrag zurücktreten und die bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern.
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geschrieben 1695815409825
Hier was vergleichbares: Ersatzunterkunft: Wenn das gebuchte Hotel überbucht ist, klick hier
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1695824486592
Trifft aber nicht den o.g. Punkt "vor der Reise".
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geschrieben 1695828229274 , zuletzt editiert von vonschmeling
Selbstverständlich kann Uca von der Reise zurücktreten wenn er nicht das gebuchte Hotel erhält und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
Lediglich eine Entschädigung z.B. wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit kommt nicht in Betracht.
In dem verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale ist die Formulierung "müssen sie nur annehmen falls ..." irrtümlich. Der Reisende hat sich ggf. ganz bewusst für ein Hotel entschieden - aus welchen Gründen auch immer. Auch wenn vor Ort eine Alternative angeboten wird - und sei sie noch so toll! - kann der Reisende die Annahme verweigern und die Heimreise begehren.
Bei der Verlegung in ein anderes als dem gebuchten Hotel handelt es sich um eine Verletzung eines wesentlichen Vertragsbestandteils. Unterschiede bestehen bei gleichwertiger oder besserer Unterbringung nur im Hinblick auf Ansprüche auf Kompensation.
Insgesamt ist der Artikel etwas "unscharf", da einerseits von Mängeln die Rede ist andererseits von Überbuchung.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1696082696762
@haberling sagte:
Du musst es nur annehmen wenn das andere Hotel den gleichen oder einen höheren Standard bietet.
Es ist ebenfalls ein 4 Sterne Haus, wenn ich es gebucht HÄTTE, wäre es geringfügig teurer gewesen. Aber ich habe es nun mal nicht gebucht und würde im Fall des Falles die Reise nicht antreten wollen.
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geschrieben 1696082816408
@rhincodon-typus sagte:
Da sich damit die gebuchte Reise deutlich verändern würde, könntest du vom Reisevertrag zurücktreten und die bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern.
Deutlich verändern ist ja Auslegungssache. In dem Fall, wäre das Hotel ja sogar etwas teurer, hätte ebenfalls vier Sterne. Aber wenn ich das gewollt hätte, hätte ich es ja auch gebucht.
meine Tendenz, geht eher dahin, dass ich kostenlos von der Reise zurücktreten kann, sollte es zu dieser Hotel Änderung kommen.
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geschrieben 1696082924038
@vonschmeling sagte:
Selbstverständlich kann Uca von der Reise zurücktreten wenn er nicht das gebuchte Hotel erhält und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
Lediglich eine Entschädigung z.B. wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit kommt nicht in Betracht.
In dem verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale ist die Formulierung "müssen sie nur annehmen falls ..." irrtümlich. Der Reisende hat sich ggf. ganz bewusst für ein Hotel entschieden - aus welchen Gründen auch immer. Auch wenn vor Ort eine Alternative angeboten wird - und sei sie noch so toll! - kann der Reisende die Annahme verweigern und die Heimreise begehren.
Bei der Verlegung in ein anderes als dem gebuchten Hotel handelt es sich um eine Verletzung eines wesentlichen Vertragsbestandteils. Unterschiede bestehen bei gleichwertiger oder besserer Unterbringung nur im Hinblick auf Ansprüche auf Kompensation.
Insgesamt ist der Artikel etwas "unscharf", da einerseits von Mängeln die Rede ist andererseits von Überbuchung.
Insgesamt scheint es eine Auslegungssache zu sein und ich warte mal ab, was mir angeboten wird. Blöd trotzdem, wenn die Vorfreude keine mehr ist
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geschrieben 1696085234075 , zuletzt editiert von vonschmeling
Es ist keinesfalls "Auslegungssache", du brauchst ein alternatives Hotel nicht anzunehmen, auch dann nicht, wenn es das Doppelte gekostet hätte. Die Wahl des Hotels ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil und dessen Änderung folglich auch wesentlich. Es spielt in diesem Fall keine Rolle, ob die Änderung deine Reise beeinträchtigt oder nicht.
Also ist es alleine deine Entscheidung, ob du ggf. einem neuen Angebot zustimmst oder es ablehnst. Gründe dafür brauchst du nicht anzugeben.
Ebenfalls unbeachtlich ist der Zeitpunkt der Änderung, lediglich die Maßnahmen unterscheiden sich. Bist du bereits vor Ort solltest du zumindest das alternative Angebot ansehen, musst du aber nicht und kannst gleich die Rückreise vom Veranstalter begehren.
Wichtig hingegen: Immer Fristen setzen zur Abhilfe (beim Veranstalter), ein Versäumnis kann zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Ansprüche führen.
Noch ein redaktioneller Hinweis @Uca:
Es ist nicht nötig und auch nicht erwünscht, dass du vor deiner Antwort die Beiträge zitierst. Benutze bitte den Button Antworten und die Kennzeichnung @username, dann weiß jeder worauf du dich beziehst ohne die ganzen Sermone nochmal lesen zu müssen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.