• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1462462499000

    Sofern tatsächlich entgegen der Aussage des RV noch Zimmer bei Bucher vakant sind darf der jetztige Preis zur Erfüllung des Reisevertrages keine Rolle spielen.

    Selbst wenn das fragliche Hotel jetzt 1000€ mehr kosten würde, bleibt der Anspruch auf die Unterbringung dort unberührt von dieser Tatsache.

    Zuweilen hat das Umbuchen wegen eines (natürlich nicht näher spezifizierten) "Buchungsfehlers" insbesondere von Reisekunden mit günstigem Frühbuchertarif ein ziemliches "G´schmäckle" - tut mir leid. Ich stehe wahrlich nicht unter dem Verdacht, die Branche zu inkriminieren, jedoch würde ich in diesem Fall sehr spitzfindig genauestens erfragen, welche Art von "Fehler" genau meine Reise vereitelt, die andere - selbstverständlich zu einem deutlich anderen Preis! - unverändert kaufen können?!

    Mein Rat wäre ganz empfindliches und umgehendes auf den Zahl fühlen hinsichtlich der Begründung. Ich finde, der Fisch stinkt!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Nibjnile.
    Dabei seit: 1234224000000
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    geschrieben 1462466139000

    @vs,daher meine Frage,was denn genau ein "Reservierungs/Buchungsfehler" ist und wieso er zustande kommt...und warum er so kurz vor Reisebeginn erst "auffällt" - die Nachfrage nach Reisen z.B. auf die Canaren wird wohl dieses Jahr erheblich größer sein?(Spekulation)

    Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!
  • walmartshopper
    Dabei seit: 1234569600000
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    geschrieben 1462472222000

    Gerade habe ich Antwort vom Hotel bekommen. Dort ist nie eine Buchung auf meinen Namen eingegangen.

    Die Dame von Bucher erklärte mir gestern telefonisch - "der Reservierungsfehler lag am Hotel".

    Unser gebuchtes Hotel hat die kompletten Reiseunterlagen, Rechnung u.s.w. angefordert und will evtl. den Aufenthalt doch noch möglich machen.

    Irgendetwas stimmt da nicht. Spätestens bei Erstellung der Reiseunterlagen muss bei Bucher etwas aufgefallen sein.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1462475081000

    @walmartshopper

    Die Suche nach dem Schuldigen ist sicher wenig zielführend. Bleib bei der Linie Alternative finden, aber binde Bucher in die Verantwortung unbedingt ein.

    Es kann nicht sein, dass du die Arbeit des Veranstalters machst und dich am End wegen Mängeln am Gerichtsstand des Hotels einigen musst.

    @Nibjnile

    Hab ich überrissen, daher mein Rat zur sehr dezidierten Nachfrage - wir tuten da ganz und gar ins selbe Horn.

    Den "Buchungsfehler" - q.e.d.! - wird jeweils der eine dem andern in die Schuhe schieben, Vertragspartner Nr. 1 ist jedoch Bucher, welchem ich gewaltig einzuheizen empfehle.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zeitigweise
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    geschrieben 1462477241000

    Wenn die Fragestellerin ihren Urlaub in diesem Hotel verbringen möchte, scheint es leider so aus zu sehen, dass sie das selsbt in die Hand nehmen muss.

    Sollte dies nicht gelingen.. würde ich, natürlich kostenfrei, vom Vertrag zurück treten und auf entgangene Urlaubsfreuden setzten (Kurzfristigkeit und keine Alternative zum Preis zu finden)....

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1462482010000

    Wie kommst du denn auf das schmale Brett??

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1462535741000

    Der Gedanke war:

    Durch die Kurzfristigkeit der Anzeige des Reserviereungfehlers, ist es dem Kunden nicht möglich, zum gebuchten Preis, eine passende Alternative zu finden. Er hat Urlaub genommen und sich seit Monaten darauf gefreut. Da es keine Möglichkeit der Abhilfe gibt (die passend ist, da das Hotel nach bestimmten Kriterien ausgewählt wurde: Adults only, Meerblick etc), wird es vermutlich darauf hinauslaufen, das die gebuchte Leistung  nicht stattfindet und der Kunde zurücktritt. 

    Soweit der Ansatz, nun mein evtl. Denkfehler, der mich aufs schmale Brett bringt  ;)

    Tritt der Kunde vom Vertrag zurück erlöschen all seine daraus resultierenden Rechte?! Dennoch, ist der Uraub genommen und die Urlaubsfreude und Erholung entgehen, wg. Alternativloigkeit.... die aber begründet im Fehlmanagement des RV (Vertragspartner Nr.1 ) liegt. Dem Kunden entsteht also ein Schaden.... 

    Ich liege vielleicht völlig falsch, freu mich aber über dein Feedback.

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1462539578000

    Ah - okay, jetzt hab ich zu dir aufgeschlossen, zeitigweise.

    Ich denke der Rücktritt ist zum einen das worst case Szenario, zum andern muss ein Verlangen auf Schadenersatz ggf. erstritten werden. Möglicherweise folgt der Richter der Argumentation, ein nicht Adult Konzept und abweichende Lage widersprächen der Gleichwertigkeit, der Urlaub ist jedoch definitiv versiebt. Ob maximal 50% der Reisekosten in etwa einem halben bis ganzen Jahr eine echte Kompensation darstellen kann nur der Betroffene ermessen.

    Ich würde demnach nicht auf Schadenersatz "setzen" sondern eine bessere Alternative herbeiführen wollen - zumal die Umstände der Causa etwas undurchsichtig sind.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • erikroemer
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    Beiträge: 76
    geschrieben 1462548794000

    Habe ich es richtig verstanden, daß das besagte Hotel über einen anderen Veranstalter zeitgleich buchbar wäre - nur halt teurer ?

    Falls ja, Bucher in Verzog setzen, Frist 48 Std.

    Wenn die nicht wollen, bei Alternativveranstalter buchen.

    Die Differenz nach dem Urlaub einklagen, sofern es Bucher überhaupt auf eine Klage ankommen läßt. Das sie den Fehler selber verursacht haben ist ja unstrittig und schriftlich belegt.

    Der Roemer

  • walmartshopper
    Dabei seit: 1234569600000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1462552544000

    Die Sache wird immer besser.

    Vorhin sind mir 2 Hotels in Playa del Ingles/Gran Canaria angeboten worden.

    Gebucht war Playa de las Americas/Teneriffa. Das habe ich per Antwortmail richtiggestellt.

    Jetzt warte ich wieder...

    @ Roemer

    leicht gesagt, ich habe mal ebenso keine 4000,-Eur zusätzlich flüssig.

    Nebenkosten kommen auch dazu.

    Soweit es sich vermeiden lässt, möchte ich einen Rechtsstreit auch vermeiden, aber dafür muss ein Kompromiss gefunden werden.

    Nur merke ich, der RV geht nur halbherzig an diese Sache. Siehe Playa de Ingles.

    Und jetzt ist auch gleich wieder Feierabend und WE - und schon haben wir Montag.

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