• reisefux99
    Dabei seit: 1284508800000
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    geschrieben 1443629519000

    also bezahlen und dann beim RV einfordern ....

    Der RV ist insolvent, die Forderung kann man beim Masseverwalter geltend machen, die Chance auch nur 5% der Forderung zu bekommen ist nahezu aussichtslos, da kleine RV auch kaum Aktiva haben, ganz abgesehen vom Zeitfaktor, bis die Insolvenz abgewickelt wird, sofern sie nicht überhaupt mangels Masse abgewiesen wird.

    Eine Rückbuchung bei der Bank ist ebenso aussichtslos.

    Und in der Türkei weiß man nie so genau, was dem Hotel so alles einfällt - Rechtssicherheit in der Türkei ???

    Und immer das Billigste und nur Schnäppchen, das kann dann mal auch in die Hose gehn !

    Trotzeden ..... es gibt Schlimmeres .......

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1443642847000

    Sorry, aber das ist Mumpitz.

    Im Falle der Insolvenz bzw. auch der kompletten Aufgabe des Geschäftsbetriebes sind die Kundengelder ja über den Versicherer geschützt.

    In vielen Fällen werden trotz Insolvenzverfahren etliche Reisen ja durchgeführt. Ist man als Kunde im Verzug weil man eine fällige Rate nicht entrichtet hat, kann der Veranstalter die Reise stornieren. Ggf. verliert man damit das Recht auf die Vertragserfüllung und ist zusätzlich auch noch schadenersatzpflichtig - i.e. es können Stornogebühren berechnet werden.

    Das ist eine bescheuerte Situation - zumal die meisten Kunden kein Zutrauen mehr haben und ihre gebuchte Reise unter den Bedingungen gar nicht mehr antreten wollen. Es ist aber so, dass Zahlungen zwar abgesichert sind, Stornokosten jedoch nicht wenn man sie vorsätzlich - beispielsweise durch Verzug - verursacht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • reisefux99
    Dabei seit: 1284508800000
    Beiträge: 91
    geschrieben 1443717457000

    Weiß nicht, liebe Fr. vonschmeling, wo da der Mumpitz sein soll ?

    Dass die Kundengelder durch den Sicherungsschein geschützt sind, dürfte mitlerweile allgemein bekannt sein, egal ob Insolvenz oder Geschäftsaufgabe aus sonstigen Gründen - bei Pauschalreisen klar, bei nur Hotelbuchung ist abzuklären.

    Auch ist Jonicomal nicht in Zahlungsverzug .... ist wohl ein anderes Thema.

    Ob der Masseverwalter eine Reise noch durchführen lässt könnte dann der Fall sein, wenn der Sicherungsschein greift.

    Aber auch das ist nicht das Problem von Jonicomal!

     Es geht schlicht und einfach darum: der Kunde ist vor Ort im Hotel und soll rausgeworfen werden oder die Hotelkosten bezahlen.

    Und auf diese Problematik habe ich keine konkrete Antwort gefunden !!

    Was soll der Kunde also tun ??

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1443783600000

    Das Problem ist gelöst - man hat sich vor Ort mit dem Hotelier geeinigt.

    Die Mehrkosten können beim Insolvenzversicherer geltend gemacht werden.

    Mein Hinweis zum Verzug bezog sich auf die im anderen Thread zur Thematik Insolvenz des Veranstalters gestellte Frage, sorry ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Siegfried
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    geschrieben 1443895081000

    Was ist, wenn der Urlauber nicht bezahlen kann. Es gibt ja noch Leute, die mit abgezähltem Bargeld reisen.

    Vor über 30 Jahren hatten wir auch mal in Südafrika an der 'Waterfront' das Problem, daß vom Veranstalter das Geld angeblich nicht überwiesen wurde.

    Zum Glück war zufällig unsere Nachbarstochter an der Rezeption und hat uns geholfen, bei unserer Bank in HH angerufen, daß diese den Überweisungsbeleg faxen sollen.

    Später stellt sich heraus, das die Buchhaltung des Hotels das Geld falsch verbucht hatte.

    Damals gab es noch keine Kreditkarten etc. Wir hätten das Hotel nicht nochmal bezahlen können.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
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  • madden84
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1447246444000

    Hallo ihr lieben, 

    ein Freund und ich, haben vor 1,5 Monaten eine Pauschalreise gebucht und wurde auch bestätigt. Heute sollte die Reise los gehen. Jedoch wurde ich gestern gegen späten Nachmittag vom RV angerufen. Mir wurde mitgeteilt das die Reise storniert wird. Angeblich haben die den Vertrag mit dem Hotel gekündigt und das Hotel hat denen einfach die Zimmer storniert. über Facebook haben wir Kontakt mit einer Deutschen, die auch mit dem Hotel zusammen arbeitet. Das Hotel ist zu 35% belegt....

    Den Preis für unsere Reise bekommen wir laut RV wieder erstatte.

    Meine Frage: gibt es Möglichkeiten Schadensansprüche zu fordern bzw gibt es Gesetzesregelungen gibt?

    VIelen Dank

  • vonschmeling
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    geschrieben 1447250551000

    Falscher Thread, da euer Veranstalter ja "nur" vertragsbrüchig ist und nicht insolvent.

    Bei einer so kurzfristigen Absage habt ihr Anspruch auf ca. 40-50% des Reisepreises als Schadenersatz - zusätzlich zur vollen Erstattung.

    Willkommen übrigens im Forum von HolidayCheck! ;)

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