• Jonicomai
    Dabei seit: 1214179200000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1442355927000

    Hallo an alle,

    brauche dringend Hilfe und hoffe sie hier zu finden. Mein Sohn macht Urlaub in der Türkei: Hotel, Flug und Transfer getrennt gebucht. Eben wurde ihm von der Hotelleitung eröffnet, dass sein Reiseveranstalter fürs Hotel insolvent sei und er und seine Freunde bis morgen früh den gesamten Hotelpreis mit Preisaufschlag zahlen sollen. Wenn nicht, fliegen sie raus. Sicherungsschein wurde zwar ausgehändigt, gilt aber nur für Pauschalreise.

    Frage: Kann das Hotel die drei Jungs vor die Tür setzen, wenn sie nicht zahlen?

    Hat jemand einen Tipp, wie sie sich am besten verhalten sollten? Wenn sie ohne zu zahlen das Hotel verlassen, hat das Hotel die Möglichkeit persönliche Sachen zurückzuhalten?

    Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit so einer Situation und kann helfen.

    Vielen Dank schon mal

  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 724
    geschrieben 1442361164000

    Jonicomai,

    tut mir leid, aber ich verstehe das nicht.

    Wenn Dein Sohn Hotel, Flug und Transfer selbst und getrennt gebucht hat, so ist er doch selber sein eigener Reiseveranstalter, oder?

    Wer ist denn nun der insolvente Reiseveranstalter?

    Außerdem musste er doch vor Reiseantritt das Hote lbereits bezahlt haben? Also warum noch einmal bezahlen?

    Oder habe ich das nur falsch verstanden?

    Nun ja, die Experten hier im Forum werden Dir sicherlich besser weiter helfen können.

    Sealord
  • C.+S.
    Dabei seit: 1258934400000
    Beiträge: 593
    geschrieben 1442362689000

    @sealord:

    Man kann doch Hotels auch ohne den ganzen Flug/Transferdingens ganz einfach seperat und trotzdem bei einem Veranstalter buchen - ist ja immer die Frage, wer den besten Preis hat   ;)

    Wir handeln das immer schon so - Flüge bei der Airline, Transfers selbst organisirt, Hotel(s) beim günstigsten Anbieter - das kann sowohl das Hotel selbst, eine Hotelplattform wie book...com oder durchaus auch mal Meier Werltreisen oder Dertour oder wie sie alle heissen sein.

    Nicht umsonst listet ja auch HC hier alle Hotels auch unter dem Motto "eigene Anreise"

    Wenn ich bisher also ein Hotel bei einem solchen "Katalogveranstalter" buchte, musste ich tatsächlich den Preis vorab an eben jenes Unternehmen entrichten und bekam ganz genau dafür auch einen "Reisesicherungsschein" - nur für die gebuchte Leistung - in diesem Fall das Hotel alleine.

    Sollte bei seriösen Veranstaltern Usus sein.

    Dass bzw ob überhaupt  dieser Sicherungsschein nur bei "Kombi-Paketen" gelten soll - ????

    Hilft nicht weiter, sorry....

    Wo wäre denn dann der Sinn der Insolvenzversicherung?

  • Hotvik
    Dabei seit: 1430870400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1442362973000

    Um welchen Reiseveranstalter handelt es sich. Welchem Unternehmen haben Sie das Geld überwiesen.

  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
    Beiträge: 10754
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1442363250000

    @jonicomai,

    eine solche Situation hatten wir auch schon (zu allem Überfluss war's auch noch ein Geschenk) - da hilft nur: Das Hotel nochmal zu bezahlen, die Forderung gegenüber dem insolventen Reiseveranstalter anmelden und hoffen, dass Dein Sohn zumindest einen Teil des Geldes zurückbekommt...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30984
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1442363851000

    Wäre nett, wenn der/die Treaderöffner/in sich zu Wort meldet.

    Auch wäre hilfreich zu wissen, um welchen RV handelt es sich.

    Ich hätte da eine "Vermutung" klick

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1442364394000

    Knifflige Angelegenheit, die schon jahrelang sehr heiß diskutiert wird und auch mir schon Kopfzerbrechen bereitet hat, weshalb ich Nurhotelbuchungen fast ausschließlich über große Veranstalter tätige, wo ich mir persönlich im anberaumten Zeitfenster keine sich anbahnende Insolvenz vorstellen kann. Hilft hier natürlich jetzt auch nicht weiter :disappointed:

    Ja, wie von C.+S. beschrieben geben viele Veranstalter auch bei Nurhotelbuchungen Sicherungsscheine heraus, das Problem ist nur, daß die Versicherer sich dann fast alle querstellen und auf die Pauschalreisennummer verweisen, wobei dann wiederum zu klären ist, ab wann ist eine Pauschalreise pauschal und kann das nicht theoretisch auch eine Nurhotelbuchung sein, wenn sie gewisse Aspekte beinhaltet.

    M.M.n. sieht es erstmal schlecht aus, je nach Buchungs- und Zahlungsart würde ich versuchen, das gezahlte Geld über die Bank zurückzufordern und die Unterkunft, oder eine Alternative zu bezahlen.

    Die Nummer mit den persönlichen Sachen verstehe ich nicht :? Wieso sollte das der Hotelier tun, wenn er die Jungs vor die Tür setzen will, was m.E. sein gutes Recht ist, solange vom Veranstalter für diese Buchung keine Zahlung getätigt wurde.

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 802
    geschrieben 1442364572000

    Ein Reisesicherungsschein gilt tatsaechlich nur fuer Reisevertraege und somit in der Regel nicht fuer reine Hotelbuchungen. In Ausnahmefaellen kann aber auch eine reine Hotelbuchung einen Reisevertrag darstellen. Naemlich dann, wenn der Veranstalter in seiner Beschreibung einen ueber eine einfache Hotelbuchung hinausgehenden Urlaubscharakter deutlich hervorhebt (Bereitstellung von ueber das uebliche Mass hinausgehenden Freizeitaktivitaeten). Dies ist beispielsweise bei Hotels in Freizeitparks meist der Fall. Ob es sich bei dem von deinem Sohn gebuchten Hotelangebot um ein solches handelt, waere im Einzelfall genau zu pruefen. Bei "normalen" Hotelbuchungen greift der Sicherungsschein naemlich nicht.

    Wenn das Hotel von einem Veranstalter oder Vermittler gebucht wurde und von diesem kein Geld erhalten hat, kann und wird es sich natuerlich an den betreffenden Hotelgast wenden und von diesem die Bezahlung verlangen. Schliesslich hat der ja auch die Leistung empfangen. Ob der bereits an den Veranstalter oder Vermittler gezahlt hat, ist dann fuer das Hotel egal. Es wird seine Forderungen direkt beim Gast geltend machen und dieser kann dann ja versuchen, anschliessend den Veranstalter oder Vermittler in Regress zu nehmen.

    Ob das Hotel nach tuerkische Recht in solchen Faellen ein Pfandrecht hat, weiss ich nicht (wuerde es aber vermuten). Sicher wird es aber die Polizei hinzu ziehen, wenn der Gast nicht zahlt.

  • Jonicomai
    Dabei seit: 1214179200000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1442388550000

    Ahotep:

    Wäre nett, wenn der/die Treaderöffner/in sich zu Wort meldet.

    Auch wäre hilfreich zu wissen, um welchen RV handelt es sich.

    Ich hätte da eine "Vermutung" klick

    Sorry, hab nicht mitten in der Nacht mit so vielen Antworten gerechnet.

    Deine Vermutung ist richtig ARG viel Ferien.

  • Jonicomai
    Dabei seit: 1214179200000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1442388860000

    Ein Reisesicherungsschein wurde zwar mit der Reisebestätigung mitgeschickt, steht aber drauf "für Pauschalreisen". Versicherung habe ich noch nicht erreicht, da frage ich gleich nach, ob der trotzdem gilt.

    Was passiert, wenn die drei Jungs das Hotel verlassen wollen, ohne zu zahlen? Hat da das Hotel irgendwelche Möglichkeiten an das Geld zu kommen? Darum gings mit den persönlichen Sachen. Wenn die Ausweis, Wertsachen, Koffer oder so zurückhalten können, wär auch nicht lustig

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