• juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1404656828000

    Eine Sorge weniger, Keller.

    Aus Erfahrung, weiß ich, das Gebürtige in ihren Geburtsländern anders behandelt werden als "Echte" Deutsche.

    1x Türke, Araber, Kubaner = IMMER "unser" Landsmann.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1404663213000

    @keller

    dein freund kann jetzt schon den neuen beantragen. das hat gar keinen einfluss auf den perso, den er jetzt noch mit sich herum trägt (es sei denn, dieser ist abgelaufen).

    ich habe das nach meiner hochzeit auch so gemacht.

    die neuen ausweise beantragt, aber trotzdem noch mit den alten gereist.

    euch beiden kann es bzgl. eurer beziehung doch wuscht sein, unter welchem namen er reist, oder?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
    Beiträge: 297
    geschrieben 1404663945000

    qKeller

    Solange der alte Ausweis nicht eingezogen bzw. ungültig gemacht wurde durch die Behörden GILT er!

    Der neue Ausweis - auch wenn er schon beantragt wurde - erhält erst die Gültigkeit wenn er ausgehändigt wurde und erst dann ist er OFFIZIELL!

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • Keller1212
    Dabei seit: 1404604800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1404664252000

    @ Lexilexi

    okay. ne abgelaufen ist er nicht, er ist noch lange gültig das ist gar kein problem von der seite her.

    mir ist das wurscht unter welchem Namen oder wie er heisst oder sowas. das macht mir in keinster Weise was aus.  

    Bei euch war das dann am ZOLL auch kein Problem ??   und habt ihr auch ein Visum gebraucht ? da es nach ägypten ja geht

    @ de la Diva

    okk. neee er ist nicht ungültig gemacht. es hiess ja nur bei der Namensänderung dass dann der Ausweis nicht mehr gültig wäre dann und dass er einen neuen beantragen muss

    aber aufm Ausweis ist diesbezüglich nichts vermerkt oder sonstiges

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1404668068000

    ...es ist ein gültiges Ausweisdokument, welches logischerweise auch vom Zoll (?) anerkannt wird.

    Alles zum Visum kannst Du zudem im allg. Hinweis-Thread im Ägypten-Forum nachlesen, da dieses wohl kaum eine reiserechtliche Frage darstellt.

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