Eine Sorge weniger, Keller.
Aus Erfahrung, weiß ich, das Gebürtige in ihren Geburtsländern anders behandelt werden als "Echte" Deutsche.
1x Türke, Araber, Kubaner = IMMER "unser" Landsmann.
Eine Sorge weniger, Keller.
Aus Erfahrung, weiß ich, das Gebürtige in ihren Geburtsländern anders behandelt werden als "Echte" Deutsche.
1x Türke, Araber, Kubaner = IMMER "unser" Landsmann.
dein freund kann jetzt schon den neuen beantragen. das hat gar keinen einfluss auf den perso, den er jetzt noch mit sich herum trägt (es sei denn, dieser ist abgelaufen).
ich habe das nach meiner hochzeit auch so gemacht.
die neuen ausweise beantragt, aber trotzdem noch mit den alten gereist.
euch beiden kann es bzgl. eurer beziehung doch wuscht sein, unter welchem namen er reist, oder?
qKeller
Solange der alte Ausweis nicht eingezogen bzw. ungültig gemacht wurde durch die Behörden GILT er!
Der neue Ausweis - auch wenn er schon beantragt wurde - erhält erst die Gültigkeit wenn er ausgehändigt wurde und erst dann ist er OFFIZIELL!
@ Lexilexi
okay. ne abgelaufen ist er nicht, er ist noch lange gültig das ist gar kein problem von der seite her.
mir ist das wurscht unter welchem Namen oder wie er heisst oder sowas. das macht mir in keinster Weise was aus.
Bei euch war das dann am ZOLL auch kein Problem ?? und habt ihr auch ein Visum gebraucht ? da es nach ägypten ja geht
@ de la Diva
okk. neee er ist nicht ungültig gemacht. es hiess ja nur bei der Namensänderung dass dann der Ausweis nicht mehr gültig wäre dann und dass er einen neuen beantragen muss
aber aufm Ausweis ist diesbezüglich nichts vermerkt oder sonstiges
...es ist ein gültiges Ausweisdokument, welches logischerweise auch vom Zoll (?) anerkannt wird.
Alles zum Visum kannst Du zudem im allg. Hinweis-Thread im Ägypten-Forum nachlesen, da dieses wohl kaum eine reiserechtliche Frage darstellt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!