Zwei Dinge:
war Kofferservice vom Zimmer im Pauschalpreis inbegriffen oder wurde dieses Service vom Kunden einfach erwartet?
Stromausfälle und -abschaltungen zählen in südlichen Ländern zur Tagesordnung. Daraus Forderungen abzuleiten, denke ich, wird kein Gericht anerkennen.
Unangenehm.
Ja.
Aber man wird es eben als "bloße Unannehmlichkeit", wie es so im Rechtsdeutsch heißt, hinnehmen müssen.
Unbenommen bleibt einem natürlich das Einschalten von einem Anwalt. Ein normaler eingeschriebener Brief binnen 4 Wochen nach Reiseende an den Veranstalter mit einer konkreten Forderung (...€) hätte aber sicherlich in diesem Fall auch gereicht.
Gruß
Peter