• maribell
    Dabei seit: 1181520000000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1181591916000

    Hallo Ihr lieben. Mir ist was echt blödes passiert: Ich habe telefonisch in einem Reisebüro einen Mietwagen für die USA gebucht. Habe den auch bezahlt, nur meine Unterlagen habe ich nicht bekommen. Habe mir dann vor Ort bei dem Autovermieter einen Wagen genommen und mich gewundert, dass ich den noch mal zahlen musste. Habe dann ein paar Tage später im Reisebüro angerufen und nachgefragt, warum ich denn doppelt zahlen muss, worauf mir das Reisebüro gesagt hat, dass ich a: den falschen Vermieter genommen habe, b: rechtzeitig hätte bescheid sagen müssen, dass ich keine Reiseunterlagen bekommen hätte, in denen hätte der Vermieter dringestanden und die wären mein Gutschein oder Wauscher (?) gewesen... Angeblich habe ich keinen Anspruch auf die bereits gezahlte Leistung, weil ich mich zu spät gemeldet hätte.

    Stimmt das? Kennt sich da jemand aus, oder hat schon mal die selbe Erfahrung gemacht? Kann mir einer sagen, ob es Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten?

    Das war meine erste Mietwagenbuchung für`s Ausland und wahrscheinlich auch meine letzte...

    Freue mich auf Eure Meinung

    LG

    Maribell

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1181594610000

    Meine Meinung:

    Dein zweiter Satz stimmt vermutlich. Schätze Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Trotzdem solltest Du dich vorsichtshalber rechtlich beraten lassen.

    Der Gutschein wird im übrigen Voucher geschrieben.

    Und kurz und klar zu deinem vorletzten Satz: Daß deine Buchung nicht geklappt hat dürfte zu 90% an Dir liegen und zu 10% am Reisebüro, dem Veranstalter oder der deutschen Post!

    Am besten Du versuchst es über einen Kulanzantrag an den ursprünglichen Vermieter, den du über das Reisebüro gebucht hast!

    Gruß

    Berthold

    p.s. Den Antrag könnte eventuell Dein Reisebüro erledigen!

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1181594807000

    Dein Reisebüro hat Recht - ohne Voucher keine Leistung. Wenn dann noch ein Mietwagen von einem anderen Anbieter als bei dem gebuchten genommen wird, besteht auch keinerlei Chance, gegen Nachreichen der Buchungsbestätigung bzw. des Vouchers die Kosten erstattet zu bekommen.

    Sicherlich ist es ärgerlich, wenn Ihr keine Unterlagen bekommen habt - aber da wärt Ihr in der Pflicht gewesen, diese Unstimmigkeit VOR Reiseantritt zu klären. Das Reisebüro kann doch nicht riechen, daß Euch evtl. die Unterlagen nicht zugeschickt wurden.

    Einfach ohne Mietwagen - Unterlagen losfliegen und sich dann wundern, daß man keinen bekommt bzw. bei einem anderen Anbieter vor Ort buchen geht leider nicht.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1181595995000

    Vielleicht ist es Dir ja eine Antwort wert,

    ob das Reisebüro seinen Informationspflichten

    beim Ablauf der Buchung nachgekommen ist.

    Seine Provision muß man sich natürlich

    durch kompetente Arbeit verdienen.

    Zumal Du als Erstbucher Unterstützung benötigt hast,

    was ein erfahrener Reisebüromitarbeiter aufgrund

    des Verkaufsgespräches problemlos hätte erkennen

    können und - wie es Deine Schilderung ja belegt -

    auch erforderlich gewesen wäre.

    Bei einer telefonischen Buchung ist das natürlich

    schwer zu beweisen.

    Hast Du überhaupt einen Vertrag unterschrieben?

    An wen hast Du denn überwiesen?

    Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, kann eine

    Erstberatung kostenmäßig, wenn Du keine vorherige

    Vereinbarung mit dem Anwalt triffst, mit max.

    190 Euro zu Buche schlagen.

    Bleibt die Frage, ob Du das noch zusätzlich ausgeben willst.

    Übrigens:

    Bei einem im Internet direkt ausgedruckten Voucher

    in Verbindung mit Zahlung bei Übergabe des Wagens vor Ort -

    hättest Du dieses Lehrgeld nicht bezahlen müssen.

    Ist vielleicht beim nächsten Mal die bessere Lösung

    - oder Du wechselst einfach das Reisebüro.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1181597186000

    Hallo privacy,

    diesmal kann ich Dir eigentlich in allen Punkten recht geben; bis auf einen.

    Glaubst du wirklich die Internet Version hätte in diesem Fall besser Funktioniert? Ich kann mir das leider nicht vorstellen wenn ich den Bericht und die Fehlerfolge bedenke.

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1181597829000

    Zumindest hätte es keine doppelte Zahlung gegeben.

    Und wenn sie den Autovermieter mit dem Internet-Voucher

    vor Ort nicht gefunden hätte, was solls. Viele Autovermieter

    berechnen auch bei no-show keinerlei Gebühren. Bezieht sich

    auf Europa, für USA bin ich da nicht auf dem Laufenden.

    Wo immer möglich gilt die Devise: Erst die Ware, dann das Geld ...

    Aber da könnte man schon wieder einen neuen Thread aufmachen,

    da dies in Deutschland in der Reisebranche eher unüblich ist.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1181599597000

    Ob ein Gutschein als Gutschein oder als Voucher bezeichnet wird, ist sooo was von egal....

    Aber auch hier, wie man sieht: der Kunde ist schuld, der Kunde - und nur der Kunde! Wer auch sonst?

    Warum hat das Reisebüro, das die Mietwagen-Reservierung entgegen genommen hat, nicht gesagt "Vielen Dank für Ihren Auftrag, in etwa 2-3 Tagen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, der Sie weitere Details entnehmen können."

    Dann hätte die Kundin g e w u s s t , dass da noch was kommen muss.

    Buche ich einen Mietwagen per Internet, bekomme ich eine vorher avisierte Bestätigung. Bleibt sie aus, frage ich nach und kläre die Sache.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1181602348000

    Hallo Erika,

    nach der Schilderung bin ich mir eigentlich sicher, daß das Reisebüro dies so gesagt hat! Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß dies bei einer telefonischen (!) Reservierung nicht getan wird. Nicht mal der Lehrling in den ersten 14 Tagen wird dies versäumen.

    Außerdem: Wenn ich zum ersten mal überhaupt einen Mietwagen im Ausland buche, dann frage ich doch garantiert, wie ich zum Auto komme. Auch und gerade dann, wenn mir dies nicht unaufgefordert erklärt wird.

    Sorry, ich kenne ja einige Storys von verschiedenen Reisebüros und profitiere wirklich auch immer wieder von Beratungsfehlern anderer, aber daß hier das Reisebüro eine Schuld trifft, kann ich mir bei dieser Konstellation wirklich nicht vorstellen.

    Privacy hat Recht, daß eine Doppelzahlung durch Buchung im Internet eventuell hätte vermieden werden können, wobei ich vermute, daß bei direkter reservierung auch eine Kreditkartennummer vorab verlangt wird. Zumindest für die USA! Habe hier aber auch keine Erfahrung.

    Gruß

    Berthold

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1181607549000

    Mag sein, ADEgi, wie auch immer: das Reisebüro kannte die Leute, es hätte fragen sollen/müssen.

    Solche bedachten Fragen könnten mir die Daseinsberechtigung von Reisebüros plausibel machen..

    Es gibt Jobs, in denen man weiter denken muss, als die Kunden -woher sollten sie es wissen?

  • schatzerle
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    Beiträge: 152
    geschrieben 1181646105000

    ich persönlich (hab mir noch nie ein auto gemietet) hätte sicherlich nachgefragt.

    allerdings: dazu ist das reisebüro da (sonst kann man sich ja alles selbst organisieren). und die unterlagen müssen auch geschickt werden.

    also unschuldig ist das reisebüro sicher nicht

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