Da werden wieder einmal ein paar Dinge durcheinander gewürfelt:
a) Informationspflichten
mögliche Aussagen
c) Vorteile einer Buchungsart
d) Schuldzuweisungen
zu a) die gibt es nur bei Pauschalreisen, gell! NICHT bei einzelnen Bausteinen; was wahrscheinlich gemeint ist, ist eine der Leistung üblichen Beratung - siehe zu
zu Ich war nicht beim Buchungstelefonat dabei. Ich weiß auch nicht, auf welcher Grundlage (Inserat, Katalog...) Maribell gebucht hat. Da kann ich nicht sagen, ob Maribell den Eindruck einer erfahrenen Reisenden gemacht hat oder die Person am anderen Ende einfach auf einige Informationen vergessen hatte oder ob vielleicht das Reisebüro die Unterlagen rechtzeitig los geschickt hatte und diese nicht angekommen sind.
zu c) wenn man bei einer Internetbuchung gegen Vorlage einer Kreditkarte vor Ort seine Buchung herausfischen kann, ginge dies doch auch bei einer von einem Veranstalter getätigten. Dies geht aber nur, wenn man beim richtigen Vermieter aufkreuzt. Ich sehe hier keinen Grund, weshalb primär der Voucher ausschlaggebend wäre (kein Voucher, aber Buchung im Computer --> lasse mir die CC vorlegen und im Fall von Verrechnungsproblemen hat der Vermieter eine Absicherung)
zu d) hätte nicht...
... das Reisebüro nachfragen können, ob die Unterlagen angekommen wären. Hätte es, ja. Servicegedanke. Debatten --> siehe holiday Archiv
... der Kunde vor Abreise nochmals nachfragen können. Hätte er, ja, schließlich will er ja einen schönen Urlaub haben
... der Kunde eine "Mitwirkungspflicht"? Ja, hat er, aber da wäre doch das Reisebüro ...
... als Empfänger der Provision (oder hört irgendwann doch der Servicegedanke auf die -wüste fängt an? ja wer weiß es)
Schuldzuweisungen sind so eine Sache. Den Flug hat man sich clever im Internet gebucht, beim Mietwagen war's halt im Reisebüro günstiger, das mit den komplizierten Einreisebestimmungen für die USA hat man auch selbst erledigt, im Land - natürlich auch ohne Probleme seinen Urlaub genossen, nur, dass das Reisebüro da nicht ...
... wir waren nicht dabei und können wirklich nicht feststellen, ob und wer welchen Fehler oder Unterlassung getätigt hatte, die möglicherweise zu einer Schadenersatzforderung führen könnte.
Aber wenn man mich so unter der Hand fragen würde: ich meine, hier wird auch ein Anwalt nichts mehr verbessern können...
meint
Peter