• Sabine+Olli
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    geschrieben 1149514865000

    Hallo,

    so wie ich das sehe und hier in diesen Thread gelesen habe, erscheint mir diese Klage- sollte sie angestrebt werden- ebenso aussichtslos wie -verzeihung- unsinnig. Das ist doch nur Zeitverschwendung! Tut den Urlaub als schlechte Erfahrung ab, bucht nie mehr Türkei und gut ist. Ihr spart dabei eine Menge Nerven und Rennerei.

    Ich bin bestimmt keine Drückebergerin und schon gar net, wenn es um mein Recht geht, aber was nix bringt, bringt nix. Und darin scheinen sich die mitschreibenden Anwälte hier einig zu sein.

    Gruß

    Sabine ( auch kein Anwalt *gg*)

    Die meisten Dinge haben mehr als eine Ebene!
  • Sabine11204
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    geschrieben 1150479047000

    Hallo!

    Auch wenn der letzte Beitrag schon etwas älter ist, hier noch meine Erfahrung: Im Herbst 2003 waren wir über 1-2-fly im RIU Fuerteventura Playa unmittelbar vor dem Verkauf des Hotels. Es war grauenvoll. Wichtig ist die Reklamation vor Ort und die zeitnahe Beschwerde in Deutschland (Einschreiben gegen Rückschein). Je konkreter die Beschwerde, um so besser, auch der Rückforderungsbetrag muss beziffert sein. Da vom Reiseveranstalter keine Reaktion bis auf eine Eingangsbestätigung erfolgte, habe ich einen Mahnbescheidsvordruck gekauft und persönlich zum zuständigen Amtsgericht meines Heimatorts gebracht. Bei der Zahlstelle habe ich eine Gerichtsgebühr gezahlt und den Antrag der zuständigen Geschäftsstelle überreicht. Die freundliche Dame hat den Antrag nochmal quergelesen. Und siehe da: 1-2-fly hat mir einen Verrechnungsscheck über 350,00 EUR geschickt (gefordert hatte ich 500,00 EUR). Ich kann diesen Weg als sehr kostengünstiges Verfahren mit wenig Risko nur empfehlen. Der Reiseveranstalter merkt, dass es ernst gemeint ist. Sollte er dann Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, habt Ihr es in der Hand, ob ein Gerichtsverfahren daraus werden soll. Dann müsst Ihr nämlich zwei weitere Gerichtsgebühren zahlen und eine Klagbegründung schreiben.

    Gruß! Sabine

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