• green-bean
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1148553754000

    Hallo,

    Wer hat schon mal gegen 1-2 Fly geklagt? Und auch gewonnen?

    Wir kämpfen leider immer noch mit dem leidigen Thema Fäkalien und daraus entstanden Krankheiten?

  • berlin1806
    Dabei seit: 1118102400000
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    geschrieben 1148556597000

    Hallo,

    kenne einen Fall eines Bekannten in seinem Djerba Urlaub 2003.

    Ich glaube 1 1/2 Jahr hat der Rechtsschreit gedauert, man hat sich damals ausergerichtlich geeinigt. Der Reiseveranstalter war TUI (Mutter der 12Fly) .

    Gruss aus Berlin

    berlin1806

  • green-bean
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1148570242000

    @berlin1806

    Vielen Dank für die Antwort, Einen aussergerichtlichen Vergleich hat man

    bei anderen Mitreisenden auch schon angeboten. Reisegutschein über 280 Euro.

    Gruß aus Hamburg

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1148572825000

    Wenn es sich um Türkei - Fäkalien im Meer - 2004 handeln sollte:

    Wenn die Strände in einem Land, in einer Region, für jedermann zugängig sind, also nicht im Besitz des jeweiligen Hotels oder Ferienanlagen sind, wird KEINE Haftung vom Reiseveranstalter aller Wahrscheinlichkeit nach gegeben sein.

    Ein Reiseveranstalter haftet für das Verhalten seines Erfüllungsgehilfen. Das wäre der Hotelbesitzer. Hat dieser aber keinen Einfluss auf den Strand, so haftet weder dieser noch der Reiseveranstalter.

    Eine Haftung der Stadtgemeinde wäre denkbar.

    Bei offensichtlicher Verunreinigung des Wassers, also erkennbaren Objekten an der Wasseroberfläche, ist die Entscheidung des Benutzens des Meeres also eine persönliche Sache.

    Gruß

    Peter

  • green-bean
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1148580014000

    Hi Peter der Strand war Hoteleigen. Es wird aber keine Verantwortung des Reiseveranstalters für das Meer übernommen. Es ist hier leider so das das Hotel von der Verunreinigung wusste und nicht warnte. Eine Klage muss daher aus vielen kleinen Puzzleteilen zusammengefügt werden um Erfolg zu haben. Wir suchen also Reisende die im Juli oder August in Side Kumköy waren und sich mit dem Parasiten Kryptosporidium parvum infiziert haben.

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1148586740000

    @'green-bean' sagte:

    Hi Peter der Strand war Hoteleigen.

    ??? In aller Regel sind die Strände in der Türkei öffentlich, gerade in Ballungszentren wie Kumköy. Ich bezweifele, daß im Katalog "hoteleigener Strand" stand, somit kann dieser auch nicht erwartet werden. Das Meerwasser ist immer öffentlich.

    Die Gerichtskosten könnt Ihr euch sparen, würde ich sagen.

  • Gachten96
    Dabei seit: 1148601600000
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    geschrieben 1148654217000

    Hallo,

    eine Klage - insbesondere eine Klage auf Minderung des Reisepreises - macht nur dann Sinn, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt. Sollte es zu einem Vergleich kommen, dann werden die Kosten des Rechtsstreits meist gegeneinander aufgehoben oder gemäß der Quote aufgeteilt. Da die Gegenstandswert im allgemeinen nicht so hoch sind, kann es schnell passieren, dass der Vergleichsbetrag schnell für die Verfahrenskosten herhalten muss.

    Die Klage muss auf jeden Fall in Hannover eingereicht werden, da 1/2-Fly dort ansässig ist.

    Das sind keine Halbwahrheiten - ich bin Anwalt in Laatzen bei Hannover.

    Bei weiteren Fragen reicht eine kurze mail aus....

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1148654841000

    Sie scheinen ein junger Anwalt zu sein :D

    Ich glaube Anwälten ist es nicht erlaubt auf diese Weise tätig zu werden!

    (ob mit oder ohne Honorar ;) )

    Beispielhaft sind die "Beratungen" im Radio:

    Da darf auch nur Allgemein geantwortet werden und nicht speziell auf den jeweilen Fall bezogen.

    Falls ich mich irre- ich bin lernfähig.

    ( Brauch ja auch manchmal einen kundigen Anwalt :D )

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1148675331000

    Hallo Gachten,

    ich finde es gut, daß immer mehr Fachleute ihr Wissen den HC-Usern zur Verfügung stellen - man kann nur lernen.

    Deine hilfreiche Antwort sehe ich als allgemeine Auskunft und nicht als individuelle Rechtsberatung.

    Meine Meinung...

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1148726830000

    Ich bin der Auffassung, dass ein Hotel nur dann zur Warnung verpflichtet wäre, wenn es jene Leistung anbietet und dafür auch Geld verlangt, vor der zu warnen wäre.

    Ich sehe Verunreinigungen in einem Badewasser und benutze es, da ich nicht gewarnt wurde, bei Verunreinigungen es nicht zu benutzen? --> Ich denke, das fällt wohl in Eigenverantwortung. Wohlgemerkt, wenn die Verunreinigung erkennbar war.

    Eine Erkrankung durch Verunreinigungen im Wasser wird in aller Regel nur durch das Trinken dieses Wassers erfolgen. Daraus könnte man schließen, dass das Abkühlen alleine noch nicht schädlich sein muss.

    Aus diesen Überlegungen heraus und dem eingangs erwähnten Argument sehe ich hier keine Haftung des Reiseveranstalters. Denn dann wäre er auch zur korrekten Sturmwarnung bei Surfern, bei Bergsteigern u. ä. verpflichtet. Was einer Freizeichnung der Eigenverantwortung gleichkäme.

    Kollege @Gachten96 scheint von Rechtsschutzversicherungen zu leben... Ich denke, es ist nicht gut, Konsumenten zur Klage zu raten, nur weil sie versichert sind und sozusagen "niemanden" ein Schaden entsteht. Eine Klage ist für mich dann sinnvoll und berechtigt, wenn es von der Schadenshöhe und der Erfolgsaussicht her Erfolg verspricht oder wenn es eine Sache ist, die ein für allemal richterlich geklärt gehört, um Rechtssicherheit zu schaffen.

    Denn gerade erst habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass trotz meiner Bedenken geklagt und verloren wurde. Wegen nicht wirklich viel Geld.

    Und abgesehen von Recht haben und Recht bekommen - die Gerichte gehen unter unter Bagatelle-Fällen...

    Gruß

    Peter

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