Hallo,
Wer hat schon mal gegen 1-2 Fly geklagt? Und auch gewonnen?
Wir kämpfen leider immer noch mit dem leidigen Thema Fäkalien und daraus entstanden Krankheiten?
Hallo,
Wer hat schon mal gegen 1-2 Fly geklagt? Und auch gewonnen?
Wir kämpfen leider immer noch mit dem leidigen Thema Fäkalien und daraus entstanden Krankheiten?
Vielen Dank für die Antwort, Einen aussergerichtlichen Vergleich hat man
bei anderen Mitreisenden auch schon angeboten. Reisegutschein über 280 Euro.
Gruß aus Hamburg
Wenn es sich um Türkei - Fäkalien im Meer - 2004 handeln sollte:
Wenn die Strände in einem Land, in einer Region, für jedermann zugängig sind, also nicht im Besitz des jeweiligen Hotels oder Ferienanlagen sind, wird KEINE Haftung vom Reiseveranstalter aller Wahrscheinlichkeit nach gegeben sein.
Ein Reiseveranstalter haftet für das Verhalten seines Erfüllungsgehilfen. Das wäre der Hotelbesitzer. Hat dieser aber keinen Einfluss auf den Strand, so haftet weder dieser noch der Reiseveranstalter.
Eine Haftung der Stadtgemeinde wäre denkbar.
Bei offensichtlicher Verunreinigung des Wassers, also erkennbaren Objekten an der Wasseroberfläche, ist die Entscheidung des Benutzens des Meeres also eine persönliche Sache.
Gruß
Peter
Hi Peter der Strand war Hoteleigen. Es wird aber keine Verantwortung des Reiseveranstalters für das Meer übernommen. Es ist hier leider so das das Hotel von der Verunreinigung wusste und nicht warnte. Eine Klage muss daher aus vielen kleinen Puzzleteilen zusammengefügt werden um Erfolg zu haben. Wir suchen also Reisende die im Juli oder August in Side Kumköy waren und sich mit dem Parasiten Kryptosporidium parvum infiziert haben.
@'green-bean' sagte:
Hi Peter der Strand war Hoteleigen.
In aller Regel sind die Strände in der Türkei öffentlich, gerade in Ballungszentren wie Kumköy. Ich bezweifele, daß im Katalog "hoteleigener Strand" stand, somit kann dieser auch nicht erwartet werden. Das Meerwasser ist immer öffentlich.
Die Gerichtskosten könnt Ihr euch sparen, würde ich sagen.
Hallo,
eine Klage - insbesondere eine Klage auf Minderung des Reisepreises - macht nur dann Sinn, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt. Sollte es zu einem Vergleich kommen, dann werden die Kosten des Rechtsstreits meist gegeneinander aufgehoben oder gemäß der Quote aufgeteilt. Da die Gegenstandswert im allgemeinen nicht so hoch sind, kann es schnell passieren, dass der Vergleichsbetrag schnell für die Verfahrenskosten herhalten muss.
Die Klage muss auf jeden Fall in Hannover eingereicht werden, da 1/2-Fly dort ansässig ist.
Das sind keine Halbwahrheiten - ich bin Anwalt in Laatzen bei Hannover.
Bei weiteren Fragen reicht eine kurze mail aus....
Sie scheinen ein junger Anwalt zu sein
Ich glaube Anwälten ist es nicht erlaubt auf diese Weise tätig zu werden!
(ob mit oder ohne Honorar )
Beispielhaft sind die "Beratungen" im Radio:
Da darf auch nur Allgemein geantwortet werden und nicht speziell auf den jeweilen Fall bezogen.
Falls ich mich irre- ich bin lernfähig.
( Brauch ja auch manchmal einen kundigen Anwalt )
Hallo Gachten,
ich finde es gut, daß immer mehr Fachleute ihr Wissen den HC-Usern zur Verfügung stellen - man kann nur lernen.
Deine hilfreiche Antwort sehe ich als allgemeine Auskunft und nicht als individuelle Rechtsberatung.
Meine Meinung...
Ich bin der Auffassung, dass ein Hotel nur dann zur Warnung verpflichtet wäre, wenn es jene Leistung anbietet und dafür auch Geld verlangt, vor der zu warnen wäre.
Ich sehe Verunreinigungen in einem Badewasser und benutze es, da ich nicht gewarnt wurde, bei Verunreinigungen es nicht zu benutzen? --> Ich denke, das fällt wohl in Eigenverantwortung. Wohlgemerkt, wenn die Verunreinigung erkennbar war.
Eine Erkrankung durch Verunreinigungen im Wasser wird in aller Regel nur durch das Trinken dieses Wassers erfolgen. Daraus könnte man schließen, dass das Abkühlen alleine noch nicht schädlich sein muss.
Aus diesen Überlegungen heraus und dem eingangs erwähnten Argument sehe ich hier keine Haftung des Reiseveranstalters. Denn dann wäre er auch zur korrekten Sturmwarnung bei Surfern, bei Bergsteigern u. ä. verpflichtet. Was einer Freizeichnung der Eigenverantwortung gleichkäme.
Kollege @Gachten96 scheint von Rechtsschutzversicherungen zu leben... Ich denke, es ist nicht gut, Konsumenten zur Klage zu raten, nur weil sie versichert sind und sozusagen "niemanden" ein Schaden entsteht. Eine Klage ist für mich dann sinnvoll und berechtigt, wenn es von der Schadenshöhe und der Erfolgsaussicht her Erfolg verspricht oder wenn es eine Sache ist, die ein für allemal richterlich geklärt gehört, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Denn gerade erst habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass trotz meiner Bedenken geklagt und verloren wurde. Wegen nicht wirklich viel Geld.
Und abgesehen von Recht haben und Recht bekommen - die Gerichte gehen unter unter Bagatelle-Fällen...
Gruß
Peter
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!