• green-bean
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1148770840000

    @ Mosaik

    Auf Nachfrage beim Hotel und Reiseveranstalter hieß es man kann bedenkenlos im Meer gebadet werden!

    Das Nachbarhotel wurde vor Reiseantritt von Tui schriftlich daraufhingewiesen, das das Meer besser nicht zum baden geeignet ist. Auch auf diese Tatsache wurde abgetan, mit es liegt 200 m entfernt.

    (Zu dieser Zeit waren im Nachbarhotel ca 12 Gäste. Der Rest hatte umgebucht ) Um Mängelrügenformulare zu bekommen mußte man sich vom Reiseleiter erstmal anmeckern lassen.

    Ich finde es sind Zeichen genug das der Reiseveranstalter Bescheid wußte.

    Gruß Kirsten

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1148811148000

    ... wenn man denn schon vom Nachbarhotel her wusste, dass Baden nicht angeraten sei, weshalb ging man dann doch baden?

    ... wenn man den Mangel "Meer nicht badefähig" schon rügte, weshalb ging man wieder hinhein?...

    Diese Fragen klingen provokant, aber solche Fragen könnten auch vom Richter gestellt werden. Darüber sollte man sich nur einfach im Klaren sein.

    Anders herum: erster Baden, keine Warnung, man erkrankt sofort --> hier sähe ich Ansatzpunkte; aber nicht: man geht baden, hört, dass man eigentlich nicht baden sollte, aber weil im eigenen Hotel noch keine Warnung war, geht man weiter; dann hört man vom Nachbarhotel, geht zu seiner Reiseleitung und weiter ins Meer...

    Darum nochmals, es wird schwierig sein, hier eine rechtliche Haftung für den Veranstalter zu konstruieren, wenn man selbst aufgrund optischer Wahrnehmungen und in Kenntnis von Tatsachen weiterhin ins Meer gegangen war....

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1148811923000

    aber eines möchte ich noch klarstellen: die Nichtbenützung des Meeres an sich könnte sehr wohl einen Reisemangel darstellen. Vorausgesetzt, der Veranstalter hätte es wissen können - müssen und hätte noch genügend Zeit gehabt, die Betroffenen zu Hause zu informieren.

    Gruß

    Peter

  • green-bean
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1148822831000

    @mosaik, vielen Dank für deine Anregungen, werden mal sehn wie es weitergeht. Schönen Sonntag

    Gruß Kirsten

  • siegfriedbln
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    geschrieben 1148839398000

    Ich glaube kaum, dass man in diesem Fall etwas herausholen kann, wenn durch das Gericht die näheren Umstände der Havarie und um solche handelte es sich, an der alten Kläranlage berücksichtigt werden.

    Wem soll die Schuld zugewiesen werden?

    Man sah die Schaumfotos. Wer geht dann noch ins Wasser?

    Und daß es einen Defekt an der Kläranlage gab hat sich in Windeseile herumgesprochen.

    RTL war schnell zur Stelle und bauschte unseriös die ganze Sache zur Sensation auf.

    Als vor einigen Wochen die neue Kläranlage fertiggestellt wurde waren Vertereter der Reiseveranstalter vor Ort, aber weder die Europäische Presse, noch der BLÖD-Zeitungssender liessen sich sehen, um den angerichteten Schaden wieder gut zu machen.

    Eine neue Kläranlage bringt eben nichts bei der Zuschauer-Klientel.

    Wie ist eigentlich die angebliche Klage in Aachen ausgegangen? Daran würde sich wohl ein anderes Gericht orientieren.

    Grüße aus Berlin

    Siegfried

  • Anke1963
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    geschrieben 1148908141000

    Ich würde in dem Schreiben an den Veranstalter mal darauf hinweisen, daß man sich auch gerne an eine große deutsche Tageszeitung mit den 4 Buchstaben wenden könnte. Diese freuen sich über solches Material.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1148910375000

    :(

    und ich kenne jemanden der jemand kennt, der mir jemanden ein bier getrunken hat der als pförtner bei einem TV-Sender arbeitet :D

    Diese "Drohungen" sind kindisch :|

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Issi
    Dabei seit: 1129939200000
    Beiträge: 283
    geschrieben 1148912661000

    @ juanito

    :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

    Wo haste das bloß wieder her...

  • Anke1963
    Dabei seit: 1129593600000
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    geschrieben 1148916237000

    @'juanito' sagte:

    :(

    und ich kenne jemanden der jemand kennt, der mir jemanden ein bier getrunken hat der als pförtner bei einem TV-Sender arbeitet :D

    Diese "Drohungen" sind kindisch :|

    Du bist ja echt ein Spaßvogel. :? Außer kluge Sprüche habe ich von Dir noch nichts produktives gelesen!!! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt, ich habe über diese Zeitung schon Erfolg mit einem Reiseveranstalter gehabt. Warum soll man es nicht wenigstens versuchen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1148919753000

    Na ja, Medien mobilisieren ist schön und gut. Aber es sollte auch eine realistische Chance geben, hier eine Haftung dem Reiseveranstalter nachweisen zu können.

    Damit hier keine Missverständnisse meiner Aussagen aufkommen: Ich verstehe schon: man möchte Urlaub machen, das Meer klarerweise nützen, gesund und erholt nach Hause kommen und nicht wochenlang krank davon sein.

    Aber unbestritten gibt es Dinge wie "Riskio des täglichen Lebens" (z. B. das Ausrutschen auf nassen Fliesen in Pool-Nähe, das Überfahrenwerden vor dem Hotel...) und Dinge, die man aufgrund seiner allgemeinen Lebenserfahrung selbst erkennen muss.

    Rieche ich nichts, sehe ich nichts - dann wäre ich auf Fremdinformationen angewiesen. Aber die Informationen, die in diesem Fall bekannt sind, lassen schliessen, dass man zumindest nach einem oder zwei Tagen von den Problemen wusste. Der Punkt hier ist die Frage, ob diese Information nun auch noch offiziell vom Hotel oder und Reiseveranstalter hätte erfolgen müssen.

    Diesen Punkt, meine ich, zumindest in bezug auf den Reiseveranstalter verneinen zu müssen.

    Bei Salmonellenvergiftungen z. B. muss nachgewiesen werden, dass man nicht einen Imbiss, nicht ein Eis, nicht ein Getränk außerhalb der gebuchten Verpflegsleistung konsumiert hat (hat man Halbpension gebucht, aber zusätzlich mittags im Hotel gegessen und dabei die Vergiftung sich eingefangen, ist der Veranstalter wiederum haftungsfrei...), u. a. Voraussetzungen.

    Eine weitere Frage wäre noch rechtlich zu klären: ist hier nicht bereits eine Verjährung eingetreten? Weshalb möchte man erst jetzt - fast ein Jahr später an die Öffentlichkeit? und andere Frage.

    Auch diese Fragen sollten man sich stellen und sollten gestellt werden dürfen.

    Gruß

    Peter

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